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Re: Besuch der Behörde

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 17:43
von Kapselpracker
Hi!
Ronin3101 hat geschrieben:..Und natürlich bei der Antragstellung!
Verstehe ich jetzt nicht wie du das meinst...

mfg Andi

Re: Besuch der Behörde

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 18:02
von Twister
Kapselpracker hat geschrieben:Hi!
Ronin3101 hat geschrieben:..Und natürlich bei der Antragstellung!
Verstehe ich jetzt nicht wie du das meinst...

mfg Andi
das verstehe ich ebenfalls nicht Kapselpracker, bei mir waren die behörden noch nie!

Re: Besuch der Behörde

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 18:27
von Ronin3101
Mindestens 1x innerhalb von 5 Jahren muss die Verlässlichkeit eines WBK- oder WP-Besitzers überprüft werden. Genau so muss die Verlässlichkeit auch bei Antragstellung auf das Dokument überprüft werden. Neben der psych. Überprüfung (bei Antragstellung) wird das in aller Regel auch durch die Exekutive durchgeführt....Besuch zu Hause, kurzes Gespräch, ggf. Verwahrungsmöglichkeiten, Wohnsituation etc. und natürlich Überprüfung des Strafregisters und allfälliger Anzeigen (verwaltungs- und strafrechtlich).
Ob die Behörde dafür die Exekutive beansprucht oder nicht, entscheidet aber sicher die Behörde....bei uns wird das eigentlich immer über Auftrag der Behörde durch die Polizei durchgeführt.

Dann kommt noch der sachgemäße Umgang mit der SW dazu...Thema "Waffenführerschein" (was immer man auch davon halten möchte).

Edit:
Das sollte eigentlich nicht vorkommen, das Waffenbesitzer (=Besitzer WBK, WP) innerhalb der 5 Jahres-Frist NICHT überprüft werden. Aber es kann passieren, dass man innerhalb der Frist mehr als ein Mal überprüft wird.

Re: Besuch der Behörde

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 18:55
von rupi
Twister hat geschrieben:
Kapselpracker hat geschrieben:Hi!
Ronin3101 hat geschrieben:..Und natürlich bei der Antragstellung!
Verstehe ich jetzt nicht wie du das meinst...

mfg Andi
das verstehe ich ebenfalls nicht Kapselpracker, bei mir waren die behörden noch nie!
manche Behörden kommen schon zu dir sobald du die WBK beantragt hast und bevor sie überhaupt genehmigt wurde
manche sind halt übervorsichtig...

Re: Besuch der Behörde

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 19:03
von Kapselpracker
Twister hat geschrieben:...bei mir waren die behörden noch nie!
Ich dachte auch das er meinte, das die Polizei oder wer auch immer, einen bei der Antragstellung zu hause besucht.

Re: AW: Besuch der Behörde

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 19:03
von RR1000
rupi hat geschrieben:
Twister hat geschrieben:
Kapselpracker hat geschrieben:Hi!
Ronin3101 hat geschrieben:..Und natürlich bei der Antragstellung!
Verstehe ich jetzt nicht wie du das meinst...

mfg Andi
das verstehe ich ebenfalls nicht Kapselpracker, bei mir waren die behörden noch nie!
manche Behörden kommen schon zu dir sobald du die WBK beantragt hast und bevor sie überhaupt genehmigt wurde
manche sind halt übervorsichtig...
Genau so bei mir geschehen.
Freundlich und korrekt waren die 2 Burschen aber.

Re: Besuch der Behörde

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 19:11
von Kapselpracker
Ja und was wollten die dann, ein Gespräch, wenn ich hätte dann würde ich?

Re: Besuch der Behörde

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 19:23
von Twister
@ RR1000

bei mir waren die Behörden noch nicht vorstellig, auch nicht beim Antrag zur WBK.

Ich glaub eh nicht das ich ein problem bekommen würde bei einem Besuch denn ich hab ja quasi Doppelt gesichert! Ich lebe alleine und habe einen Safe!

Ich bin eigentlich nur neugierig auf eure Erfahrungen mit den Behörden da ich ja noch neuling bin!

Re: Besuch der Behörde

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 19:27
von gewo
Kapselpracker hat geschrieben:Ja und was wollten die dann, ein Gespräch, wenn ich hätte dann würde ich?
hi

es geht im wesentlichen um die ueberpruefung deines lebensumfeldes

wohnst du wirklich dort
wer ist sonst noch dort gemeldet
ist das objekt grundsaetzlich im ueblichen rahmen zur verwahrung von waffen geeignet

ob ein safe schon angeschafft ist oder nicht ist egal

Re: AW: Besuch der Behörde

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 19:31
von RR1000
Kapselpracker hat geschrieben:Ja und was wollten die dann, ein Gespräch, wenn ich hätte dann würde ich?
Die wollten den Safe sehen, und haben mir ein paar Fragen gestellt.
Unter anderem:
- Ob ich allein wohne
- Wer ausser mir noch den Code für den Safe weiß (Fangfrage :shock:)
- Ob ich Stimmen höre
- Ob mir aufgrund eines Alkohol Delikts schon mal der Führerschein genommen wurde
und noch ein paar Fragen.

Re: Besuch der Behörde

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 19:37
von BKing
Bei mir waren sie auch nach Antragstellung vor erhalt der WBK.

Die wollen sich nur einen Überblick verschaffen. Er fragte nach wo ich die Waffen denn verwahren möchte.

Verletzungsbedingt konnte ich leider nicht aufstehen und habe ihm gesagt das im Keller der Waffenschrank steht, daraufhin hat er sich verabschidet.

Wäre aber sicha egal wenn ich keinen Save gehabt hätte, solange keine Waffe im Haus ist brauch ich sie ja auch nicht sicher verwahren können.

Bei meiner Erweiterung ist auch niemand gekommen, hab gehört das die Kriminalpolizei kommen kann, kann ich aber nicht bestätigen.

LG aus NÖ

Re: Besuch der Behörde

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 19:49
von Twister
Jetzt noch eine andere Blöde frage!

Stimmt es das die verschlossene Wohnungstüre reicht wenn man alleine wohnt und keine andere Person zutritt zur Wohnung hat? hab ich irgendwann mal wo gehört!
Der Gesetzestext:
Eine sichere Verwahrung einer Schusswaffe liegt nach § 3 Abs 1 2. WaffV, BGBl II Nr. 313/1998, dann vor, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.

Ist wahrscheinlich auslegungssache der jeweiligen Behörde

Re: Besuch der Behörde

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 19:54
von Teal'c
Twister hat geschrieben:Jetzt noch eine andere Blöde frage!

Stimmt es das die verschlossene Wohnungstüre reicht wenn man alleine wohnt und keine andere Person zutritt zur Wohnung hat? hab ich irgendwann mal wo gehört!
Der Gesetzestext:
Eine sichere Verwahrung einer Schusswaffe liegt nach § 3 Abs 1 2. WaffV, BGBl II Nr. 313/1998, dann vor, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.

Ist wahrscheinlich auslegungssache der jeweiligen Behörde
diese Frage gabs hier schonmal im Forum!!

Was ich mich erinnern kann, NEIN eine verschlossene Wohnungstür alleine reicht nicht, wenn die Waffen samt Mun kreuz und quer in der Wohnung herumkugeln. Die Waffen und Munition müssen trotzdem versperrt werden.

Re: Besuch der Behörde

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 20:00
von Twister
@ Teal´c

gut zu wissen, ich hab sie eh im safe liegen, aber mein platz ist sehr begrenzt darin! ich werde mir wohl einen zweiten größeren besorgen müssen!