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Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Das stimmt so nicht!
es wird inzwischen die Aufhebung von der selben Behörde wie die Ausstellung gemacht. Und wenn sie der Aufhebung wg. Sportschießen zustimmen, haben sie die Begründung schon akzeptiert.
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es wird inzwischen die Aufhebung von der selben Behörde wie die Ausstellung gemacht. Und wenn sie der Aufhebung wg. Sportschießen zustimmen, haben sie die Begründung schon akzeptiert.
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Gut zu wissen.
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
anscheinend nicht. ein simples "nö" hätte ja auch gereicht, aber bitte...Armalito hat geschrieben:na gut...
also e-mehl an die lunashooters ist heute früh rausgegangen, hoffentlich gibt es eine antwort.

hat sonst noch jemand tipps?
Geh bitte...
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Als Verwalter sämtlicher LUNA-Mailadressen: Wo hast du hingeschrieben?Armalito hat geschrieben:anscheinend nicht. ein simples "nö" hätte ja auch gereicht, aber bitte...Armalito hat geschrieben:na gut...
also e-mehl an die lunashooters ist heute früh rausgegangen, hoffentlich gibt es eine antwort.
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hat sonst noch jemand tipps?
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
unter der, die bei der anmeldung zum letzten kurs dabeistand:
http://www.lunashooters.at/component/co ... regelwerk-" onclick="window.open(this.href);return false;
osm@lunashooters.at
muss aber durchgegangen sein, zumal ich keine bericht über einen fehlschlag erhalten habe.
http://www.lunashooters.at/component/co ... regelwerk-" onclick="window.open(this.href);return false;
osm@lunashooters.at
muss aber durchgegangen sein, zumal ich keine bericht über einen fehlschlag erhalten habe.
Geh bitte...
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Klar, nur erreichen info@ und osm@ usw. immer unterschiedliche Leute. Werd mich drum kümmern das du ne Antwort bekommst!
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
okay, dachte mit der adresse die wohl dem "häuptling" zugeordnet ist und das sie bei der RO-Kurs anmeldung dabeigestanden ist, sei auf jeden fall richtig.
aber vielen lieben dank!


aber vielen lieben dank!



Geh bitte...
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Ich missbrauche den Thrad mal für eine verwandte Frage:
Darfst du als Zivildiener mit bestehenden §5 ZDG Verbot eigentlich den Waffenführerschein machen oder erst nachdem dieses Verbot aufgehoben wurde.
Falls ja, warum?
Darfst du als Zivildiener mit bestehenden §5 ZDG Verbot eigentlich den Waffenführerschein machen oder erst nachdem dieses Verbot aufgehoben wurde.
Falls ja, warum?
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
nur falls es direkt an mich gerichtet ist und eventuell überlesen wurde: es geht nicht um MICH, sondern einen freund von mir. ich habe meinen normalen wehrdienst + extrazeit abgeleistet und bin auch im besitz einer WBK.Bonfire hat geschrieben:Ich missbrauche den Thrad mal für eine verwandte Frage:
Darfst du als Zivildiener mit bestehenden §5 ZDG Verbot eigentlich den Waffenführerschein machen oder erst nachdem dieses Verbot aufgehoben wurde.
Falls ja, warum?

Geh bitte...
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
was sollte man jetzt als Zivildienstleistender angeben wenn man ein Antrag für WBK stellt, Sportschießen bzw.- Sportschütze oder Selbstverteidigung oder beides ?
ich persönlich möchte die WBK als Sportschüze erstellen lassen, was kommt besser an bei die Behörden.
ich persönlich möchte die WBK als Sportschüze erstellen lassen, was kommt besser an bei die Behörden.
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»Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz«
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Dann Sportschütze. Immer ehrlich bleiben 
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Eine Aufhebung des Verbotes für Zivildiener ist mit der Begründung "Selbstverteidigung" garnicht zulässig 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Das ist korrekt, schließt aber nicht aus, dass man dann die Waffe auch zum Bereithalten zur SV in den eigenen Räumlichkeiten verwendet.Stickhead hat geschrieben:Eine Aufhebung des Verbotes für Zivildiener ist mit der Begründung "Selbstverteidigung" garnicht zulässig
Ich habe das Ansuchen um Aufhebung der Zivildienstklausel mit Angabe des Sportschießens abgegeben und eine Ausnahmegenehmigung dbzgl. bekommen.
Beim Antrag auf die WBK habe ich Sportschießen und SV angegeben. Habe die WBK anstandslos bekommen. (Wien)
Beides anzugeben macht Sinn, falls einmal eine Rechtfertigung oder gesetzliche Einschränkung für einen der beiden Gründe kommen sollte.
Außerdem trifft beides bei mir zu.
Ich bin Sportschütze und habe eine der Pistolen auch geladen im Safe, für den hoffentlich nie eintretenten Fall einer notwendigen SV.
- MeanMachine
- .50 BMG
- Beiträge: 1558
- Registriert: Di 18. Sep 2012, 14:39
Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL
Man könnte ja auch rechtsphilosophisch dahingehend argumentieren, dass man sehr wohl ein Interesse an der SV des eigenen Lebens hat, aber kein Interesse am Dienst an der Waffe "im Auftrag" eines politischen Systems.
Dies war jetzt eine rechtsphilosophische Auslegung, keine Wertung von Zivil- oder Präsenzdienst oder moralischen Entscheidungen oder politischen Systemen.
Dies war jetzt eine rechtsphilosophische Auslegung, keine Wertung von Zivil- oder Präsenzdienst oder moralischen Entscheidungen oder politischen Systemen.
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.