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Re: Bajonett für StG77 ???? (egun AT)

Verfasst: Mi 8. Mai 2013, 20:23
von haunclesam
MeanMachine hat geschrieben:
mgritsch hat geschrieben:Ach was, bajo auf halbauto ist pfuigack? Wusst ich gar nicht... Nach welchen §§?

Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial.
Die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als Kriegsmaterial, wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein, Bajonetthaltevorrichtung, Mündungsfeuerdämpfer, Griffstück, abnehmbaren, ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen.
da steht ja nur, dass die Haltevorrichtung nicht erlaubt ist - würde dies, jetzt mal nur theoretisch, nicht so verstehen, dass das anbringen verboten ist... Ducttape? ;)

Re: Bajonett für StG77 ???? (egun AT)

Verfasst: Mi 8. Mai 2013, 20:24
von MeanMachine
Ich würde es jedenfalls nicht drauf anlegen...

Re: Bajonett für StG77 ???? (egun AT)

Verfasst: Mi 8. Mai 2013, 20:33
von yoda
Eine Arbeitsrichtlinie ist aber meiner Meinung nach kein Gesetz/Verordnung, deswegen wäre ein Link interessant. Wenn das gültig wäre würdens net hochoffiziell das OA15 verkaufen mit ausziehbarem Schaft.

Re: Bajonett für StG77 ???? (egun AT)

Verfasst: Mi 8. Mai 2013, 20:38
von MeanMachine
Das Ding heißt Arbeitslinie Kriegsmaterial. In der Zeit in der du 2x nach einem Link gefragt hast, hättest es auf Google schon gefunden gehabt... Oder hier im Forum...

Aber gut:
https://www.google.at/search?client=ms- ... FlviR1XuIg

Re: Bajonett für StG77 ???? (egun AT)

Verfasst: Mi 8. Mai 2013, 20:49
von yoda
Ja und auf welches Gesetz/Rechtsgrundlage bezieht sich die Arbeitsrichtlinie da ? Ein halbautomatisches Kleinkalibergewehr wäre mit Zweibein laut dieser Richtlinie ja auch Kriegsmaterial....

Re: Bajonett für StG77 ???? (egun AT)

Verfasst: Mi 8. Mai 2013, 21:01
von MeanMachine
Hör mal, ich glaub du gehstevon der irrigen Annahme aus, dass ich hier in irgendeiner Beweislast bin. Bin ich aber nicht. Ich habe auf die Existenz der Arbeitsrichtlinie und den enthaltenen Text hingewiesen. Wenn du weitere fragen hast, google is your friend.

Steht jedem frei, seinen HA mit Montage und am besten aufgepflanztem bajonett in den kasten zu stellen. Rechtssicherheit gibts halt keine. Erklärungsnotstand vermutlich schon...

Re: Bajonett für StG77 ???? (egun AT)

Verfasst: Mi 8. Mai 2013, 21:08
von yoda
Du hast aus rechtlicher Sicht von der Montage einer Bajonettwarze!! und net eines Bajonetts abgeraten, ich wollt nur wissen in welchem Gesetz/Verordnung/VwgH Urteil das drin steht. In den Rechtsgrundlagen der Arbeitsrichtlinie find ich nämlich über die von dir angesprochenen Dinge nichts.