Seite 2 von 4

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 15:12
von Bud Spencer
aus sicht der verwaltung ist ein vorgang immer rechtmaessig wenn es dazu einen behoerdenauftrag gibt ...

dem entgegenstehende hoechstgerichts entscheidungen sind aus sicht des gesetzgebers "betriebsunfaelle"[/quote]

Richtig das betrifft aber NUR hoheitliche befehls und zwangsakte.
Die waffenüberprüfung fällt aber nicht darunter.

Ps auch kann man immer amtshaftung geltend machen.

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 15:28
von gewo
GSchoenbauer hat geschrieben::o wennst die Munition bisher im Safe aufbewahrt hast, bist eh a potentieller Selbstmörder oder Haussprenger
hi

das gilt bei pulver

munition kannst ruhig im safe explodieren lassen
da passiert nix ...

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 15:37
von gewo
Bud Spencer hat geschrieben: Ps auch kann man immer amtshaftung geltend machen.
hi

amtshaftung ist nur vorstellbar bei einer VORSAETZLICHEN fehlleistung eines beamten
und diesen vorsatz musst nachweisen

es reicht also nicht wenn ein beamter zu "einfach gestrickt" war und deshalb was "falsch" gemacht hat
es muss nachweisbar sein dass er wusste wie es "richtig" geht, und es trotzdem "falsch" gemacht hat

zudem gibt es bei einer nicht dem gesetz entsprechenden vorgangsweise wie von dir geschildert (illegale hausdurchsuchung) keinen "schaden" (es seie denn der hund kommt zu schaden ... soll vorkommen ....)

PS:
wir sind da aber jetzt gaaaaaanz weit vom thema weg

die internen anweisungen bei den verwahrungskontrollen gehen in die richtung:
- feststellen ob die wohnung bewohnt aussieht
- feststellen wer sonst noch in der wohnung gemeldet ist
- feststellen ob die vorhandenen kat B waffen mit der liste der behoerde uebereinstimmen
- feststellen ob die verwahrung ordnungsgemaess erfolgt
- feststellen ob es ausser den B waffen noch andere waffen im haushalt gibt
- feststellen ob sonstige gruende erkennbar sind welche den schluss zulassen dass die person nicht sorgfaeltig mit waffen umgehen wird

in die letzten beiden punkt wird dann halt ggf von den beamten was reininterpretiert was eigentlich nicht da steht ...

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 15:46
von Bud Spencer
Bei einer hausdurchsuchung komm ich zu schaden.
Bspw. Zeit und entgeldverlust. Amtshaftung geht relativ oft. Glaubst gar ned.
Bspw schäden durch überschallflüge des bh ;-) wurscht.

Fakt ist ist ich muss auch im zuge der verlässlichkeitsüberprüfung keine hausdurchsuchung (die mich in meinen hrundrechten verletzt zulassen). Dadurch, dass es sich nicht um einen befehls oder zwangsakt handelt, steht mir immer noch ein hausrecht zu und ich kann die beamten vor die tür setzen.
Und selbst wenn das in irgendeiner durchführungsverordnung erlaubt wäre ist
a) diese noch lange nicht rechtlich gedeckt.
und b) Lex superior derogat legi inferiori -> grundrechte stehen ÜBER den Waffg.

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 18:07
von GSchoenbauer
munition kannst ruhig im safe explodieren lassen
da passiert nix
najo, des ist aber ein Frage der Menge.
weil wenn des Verhältnis der Volumina Tresor zu Munition zu klein wird und im Brandfall viele Murmeln gleichzeitig explodieren, dann kann es sehr wohl auch zum unkontrollierten Druckanstieg kommen.
mit einem Schachterl .45ACP (ähhhh ...was sonst :-)) wirst kein Problem haben.

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 19:04
von gewo
GSchoenbauer hat geschrieben:
munition kannst ruhig im safe explodieren lassen
da passiert nix
najo, des ist aber ein Frage der Menge.
hiu

logisch
immer

aber bei normaler muni hast ja nur den flash und keine druckwelle bei der umwandlung

und selbt bei losem NC pulver bei vernuenftigen mengen nur im ueberschaubaren ausmass
(ich wuerde aber trotzdem NC pulver keinesfalls in einem stahltresor lagern ..)

so richtig bitter wird es bei verdaemmung (= safe-lagerung) von schwarzpulver
da reicht a groesseres doserl im safe und das ding zerlegt eine ganze etage

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 19:57
von MDKrauser
Hmm jetzt machts mich aber stutzig...heißt das jetzt das ich ma eher nen extra Safe für die Muni kaufen soll wegen der Verfahrung? Also um sich vielleicht Ärger zu sparen?

Jetzt ist es momentan so das Freundin nen Safe hat mit ihrer Glock + ca 500 Schuss für die Glock.
Ich nen Waffenschrank mit meinen 2 FFW + 2 Sorten (9mm, 375mag) zu je 500 Schuss Muni.
Die Muni in meinem Waffenschrank steht am Schrankboden da das kleine Munifach dafür zu klein ist und mir es auf die nerven geht das Minifach immer auf und zu sperren zu müssen.

Kann es da jetzt vorkommen das dies nicht dem Gefallen der Kontrolleure entspricht?
Jetzt extra nen Safe kaufen nur für die Muni?... :headslap:
Und wenn ja, kann dann sowohl meine Freundin und ich zugriff auf den Safe haben oder muss man gar 2 Safes am besten kaufen, 1er für jeden für die Muni.

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 20:01
von gewo
MDKrauser hat geschrieben:Hmm jetzt machts mich aber stutzig...
leuteln, bitte machts euch ned naaarisch
kein mensch redet von einem safe oder sonstwas ...

munition muss versperrt sein
ned mehr und ned weniger ....

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 20:03
von dozzer
Hab ich von einem Bekannten bekommen
LPD-Auftrag

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 20:03
von sepp
@ MDKrauser

Ois passt genau so wie du es machst :clap: :clap: :clap:

Nix extra Safe etc. :tipphead:

lg sepp :at1:

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 20:09
von gewo
dozzer hat geschrieben:Hab ich von einem Bekannten bekommen
link ...

hi

weiss ned ..

aufgrund der enthaltenen aktenzahl ist eingrenzbar wer das weitergegeben haben koennte
das kann evt probleme beim betreffenden verursachen

aber ist eh eure sache ....

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 20:09
von MDKrauser
Pffuuuhhhh...Ok...dachte schon... :doh:

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 00:44
von Magnum828
Kurze Frage zu dem Thema:

Ich wohne allein in meiner Wohnung, der einzige der noch einen Schlüssel hat ist mein Vater, der eine WBK hat. Darf ich Munition grob gesagt einfach "rumliegen" lassen? Weil die Wohnungstür ist eh immer zugesperrt. Habe mir einen Raum für alles waffentechnische hergerichtet, muss jetzt in diesem raum auch noch sämtliche munition (Waffen ist eh klar, sind im Tresor) irgendwie extra versperrt werden, oder würde es genügen, nur den Raum immer zugesperrt zu haben? Oder ists ganz wurscht?

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 08:00
von Stickhead
Nein, weil immer auch Personen ohne deine Kenntnis rechtmäßig anwesend sein können, die keine Waffen besitzen dürfen (Installateur bei Rohrbruch, Feuerwehrmann beim Brand).