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Re: Notwehr

Verfasst: So 24. Nov 2013, 20:07
von Musashi
Würde ich wegen Vermögen zur Waffe greifen - eher nicht. Räumt das österr. Notwehrrecht einem das Recht ein? Absolut.
Unfugabwehr heißt (wie im "Kirschendieb" Fall) einige Euro, nicht hunderte!! Auch einem flüchtenden Dieb nachzuschießen
kann durchaus gedeckt sein. Speziell geschützt sind nur Kinder, geistig Behinderte, etc.

Bitte machts den einschlägigen Kurs beim Heinz!

Re: Notwehr

Verfasst: So 24. Nov 2013, 20:53
von Bud Spencer
Musashi hat geschrieben:Würde ich wegen Vermögen zur Waffe greifen - eher nicht. Räumt das österr. Notwehrrecht einem das Recht ein? Absolut.
Unfugabwehr heißt (wie im "Kirschendieb" Fall) einige Euro, nicht hunderte!! Auch einem flüchtenden Dieb nachzuschießen
kann durchaus gedeckt sein. Speziell geschützt sind nur Kinder, geistig Behinderte, etc.

Bitte machts den einschlägigen Kurs beim Heinz!

Dass es im rahmen des notwhrrechts eingeräumt ist, steht ausser frage. Allerding geht es hier um die verhältnissmäßigkeit und nicht die bloße kantsche unfugabwehr.

Am besten fragst mal den trafikanten der dem räuber damals von hinten eine draufbrennt hat. Oder dem juwelier im 15. der noch immer keine klarheit hat und sein gschäft zusperren muss und bei dem dauernd ein wachmann vor der tür steht.

Recht mag zwar irgendwann gesprochen werden. Es gibt aber einige Fälle von notwehrexzessen.

Re: Notwehr

Verfasst: So 24. Nov 2013, 20:57
von mr_bene
Was ist der Kurs beim Heinz?

Re: Notwehr

Verfasst: So 24. Nov 2013, 20:59
von Bud Spencer
mr_bene hat geschrieben:Was ist der Kurs beim Heinz?

Die HESA bietet ua Kurse im Waffengebrauchs- und notwehrrecht an. ;)

Re: Notwehr

Verfasst: So 24. Nov 2013, 22:24
von mr_bene
gerade gelesen und für gut empfunden:
Chuzpe ist, wenn jemand Vater und Mutter ermordet hat und vor Gericht um mildernde Umstände bittet, weil er Vollweise ist.

Re: Notwehr

Verfasst: Mo 25. Nov 2013, 00:01
von wallenstein
mr_bene hat geschrieben:gerade gelesen und für gut empfunden:
Chuzpe ist, wenn jemand Vater und Mutter ermordet hat und vor Gericht um mildernde Umstände bittet, weil er Vollweise ist.
Das ist dann sehr weise von ihm :mrgreen:

Re: Notwehr

Verfasst: Mo 25. Nov 2013, 11:39
von Polaris
wallenstein hat geschrieben:
mr_bene hat geschrieben:gerade gelesen und für gut empfunden:
Chuzpe ist, wenn jemand Vater und Mutter ermordet hat und vor Gericht um mildernde Umstände bittet, weil er Vollweise ist.
Das ist dann sehr weise von ihm :mrgreen:

:clap:

Re: Notwehr

Verfasst: Mo 25. Nov 2013, 12:03
von MeanMachine
Quasi richtungsweisend... ;-)

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 00:12
von _Jack_
Bud Spencer hat geschrieben:Allerding geht es hier um die verhältnissmäßigkeit und nicht die bloße kantsche unfugabwehr.
Verhältnissmäßigkeit abseits des Unfugabwehr § gibt es im Notwehrrecht doch gar nicht. Kann es auch nicht geben weil das Leben immer das höchste Rechtsgut ist und somit nie tödliche Gewalt gerechtfertigt wäre.

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 08:12
von BigBen
_Jack_ hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:Allerding geht es hier um die verhältnissmäßigkeit und nicht die bloße kantsche unfugabwehr.
Verhältnissmäßigkeit abseits des Unfugabwehr § gibt es im Notwehrrecht doch gar nicht. Kann es auch nicht geben weil das Leben immer das höchste Rechtsgut ist und somit nie tödliche Gewalt gerechtfertigt wäre.
Wessen Leben jetzt...dass des Angreifers oder des Opfers? ;-)

Ich versteh schon was du meinst, die provokante Frage musste aber sein.

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 08:47
von Bud Spencer
_Jack_ hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:Allerding geht es hier um die verhältnissmäßigkeit und nicht die bloße kantsche unfugabwehr.
Verhältnissmäßigkeit abseits des Unfugabwehr § gibt es im Notwehrrecht doch gar nicht. Kann es auch nicht geben weil das Leben immer das höchste Rechtsgut ist und somit nie tödliche Gewalt gerechtfertigt wäre.
Wenn du dir den thread genau durchgelesen hättest, würdest du sehen, dass es um notwehr bei einem angriff auf vermögen gegangen ist. In diesem fall kennt die judikatur sehr wohl eine gewisse verhältnismäßigkeit in bezug auf höhe des vermögens (geraubten guts) und den einkommens verhältnissen des opfers.

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 09:24
von Musashi
Irre Einzelurteile mag es geben, eine Güterabwägung ist (jenseits der Unfugabwehr) trotzdem nicht aus dem StGB herauslesbar.

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 10:22
von Bud Spencer
Musashi hat geschrieben:Irre Einzelurteile mag es geben, eine Güterabwägung ist (jenseits der Unfugabwehr) trotzdem nicht aus dem StGB herauslesbar.
Im stgb stehts nicht. Ist aber gängige Lehrmeinung der jur. Interpretation an universitäten und in einschlägigen publikationen. Die speziell im strafrecht und noch dazu in einem dehnbaren bereich sind die eindeutig teil einer urteilsfindung.

Re: Notwehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 10:34
von Old Sam
Musashi hat geschrieben:Würde ich wegen Vermögen zur Waffe greifen - eher nicht. Räumt das österr. Notwehrrecht einem das Recht ein? Absolut.
Unfugabwehr heißt (wie im "Kirschendieb" Fall) einige Euro, nicht hunderte!! Auch einem flüchtenden Dieb nachzuschießen
kann durchaus gedeckt sein. Speziell geschützt sind nur Kinder, geistig Behinderte, etc.

Bitte machts den einschlägigen Kurs beim Heinz!
Hmm, ich denke wenn ich einem - schon flüchtenden - Dieb nachschieße, kommen ich bei keinem Gericht hier bei uns mit Notwehr durch.
Einfach weil der Täter schon beim Abhauen ist und dadurch kein Angriff auf meine Person oder andere anwesende Personen ausgeübt wird. Es besteht also keine Gefahr mehr für Leib und Leben. Du hättest in eventuell Notwehr gehandelt, wenn du versucht hättest, den Täter am Raub zu hindern und er dich bedroht. Aber wenns schon vorbei ist hinterher zu schießen, da hast schlechte Karten.