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Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: So 1. Dez 2013, 20:57
von Revierler_old
Doh, sogar so sehr, dass sie sie gleich behalten wollen :D

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: So 1. Dez 2013, 22:55
von piefke
Reaper hat geschrieben:
Das Messer wär weg und es würde ein OwiG-Verfahren gegen Dich eingeleitet werden (Bußgeld).

"Einhandmesser", also alle Messer die mit einer Hand zu öffnen UND arretieren sind, werden als Waffen eingestuft, da wird es dann teuer.
Absolutes Führverbot gilt bei öffentlichen Veranstaltungen und in vielen öffentlichen Bereichen (z.B. Bahnhöfe), dort ist es dann aber mit Schildern angeschrieben.
Da kann es Dir passieren, dass Dich die Ordnungshüter auffordern den Rucksack zu leeren oder die Taschen umzudrehen.

Messer mit einer Klingenlänge über 12cm, Hieb- oder Stoßwaffen, sogenannte "verbotene Messer" (z.B. beidseitig angeschliffen) darst Du gar nie nicht führen, aber auch da gibt es wieder Ausnahmen (z.B. "berechtigtes Interesse" zum Führen) usw. :D
:roll:
Hier werden Fakten ziemlich bunt gemischt das nervt!!!!!

In der BRD gibt es verbotene Gegenstände wie in At auch. Dies sind butterfly, faustmesser, Wurf Sterne, und Springer deren klinge nach vorne rausschnellt oder länger als 8,5 cm.
Wird man damit von Zoll oder Polizei erwischt ist es eine Straftat!

Dolche, Kampfmesser und erlaubte Springer sind Waffen. Hier gilt keine offentlichen Veranstaltungen. Kino wäre eine solche, Kneipe nicht! Da in der Kneipe die Einmaligkeit der Veranstaltung fehlt. Ein bayrischer abend in der Kneipe am 15.12. Wäre. Allerdings einmalig. Verstoß ist eine Straftat.

Dann gibt es einen 42a waffg. Der verbietet Waffen(also Dolche Kampfmesser etc), Messer über 12 cm klingen lange zu führen uberall in Deutschland. Hier müsste man ein berechtigtes Interesse nachweisen. Etwa wandern( nicht durch einen Park!), jagen, Handwerker zB Dachdecker etc. Hier liegt der Spielraum des Gesetzeshüters. Verneint er euer Interesse kassiert er das Messer ein und es gibt eine owi Strafe. Zw 500-2000 und das Messer ist weg. Im abgeschlossen en Handschuhfach könnt ihr aber ohne Probleme durch die BRD fahren.

Das Bahnhöfe waffenverbotszonen sind ist totaler Quatsch! Hier gelten die gleichen Gesetze. Lediglich im Hbf Bremen und auf der Reeperbahn in Hamburg gibt es waffenverbotszonen für alles.

Noch ein wichtiger punkt : Pfefferspray muss gekennzeichnet sein zur Tier Abwehr. Schlagstöcke fallen auch unter den 42a. Und nein SV ist kein berechtigtes Interesse;-)!

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 06:26
von Revierler_old
piefke hat geschrieben: Hier werden Fakten ziemlich bunt gemischt das nervt!!!!!

In der BRD gibt es verbotene Gegenstände wie in At auch. Dies sind butterfly, faustmesser, Wurf Sterne, und Springer deren klinge nach vorne rausschnellt oder länger als 8,5 cm.
Die sind bei uns alle erlaubt. Das nervt nicht.

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 07:26
von Raven
Irwin J. Finster hat geschrieben:Also hätten die deutschen Behörden mit der Machete die bei mir immer im Kofferraum liegt wohl keine Freude..... :mrgreen:
Warum nicht.. Wenn ich in den Baumarkt nach DE fahre und mir dort ne Machete kaufe kann ich die im Kofferraum Spazierenfahren wielange ich auch immer will..
Du darfst sie nicht führen, wenn du kein Stadtgärtner bist :D

d.h. bei einem Einhandmesser den Daumenstift fürs ausklappen entfernen. Somit ises ein Feststellbares Messer mit Zweihandöffnung und darf in DE und in AT geführt werden... :think:

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 09:42
von Reaper
Irwin J. Finster hat geschrieben:Also hätten die deutschen Behörden mit der Machete die bei mir immer im Kofferraum liegt wohl keine Freude..... :mrgreen:

Doch, die schon....
:twisted:

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 09:46
von Reaper
Raven hat geschrieben: d.h. bei einem Einhandmesser den Daumenstift fürs ausklappen entfernen. Somit ises ein Feststellbares Messer mit Zweihandöffnung und darf in DE und in AT geführt werden... :think:
Das ist fast korrekt, aber es gibt auch findige Beamte.

Wenn sich das Messer von Hand aufschwingen lässt, weil die Klingenschraube nicht fest genug angezogen wird, dann kann man es einhändig öffnen und arretieren.
Man hält das Messer von oben, die Klinge zeigt nach unten, nun reißt man die Hand zweimal hintereinander ruckartig hoch und runter, so ca. 30-40 cm genügen.

Hat mir ein befreundeter Polizist an meinem EDC-Messer demonstriert, ich war sprachlos.
:(


Aber ja, ich hab es bei meinem EDC genauso gemacht.