Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?
Verfasst: So 1. Dez 2013, 20:57
Doh, sogar so sehr, dass sie sie gleich behalten wollen 

Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Hier werden Fakten ziemlich bunt gemischt das nervt!!!!!Reaper hat geschrieben:
Das Messer wär weg und es würde ein OwiG-Verfahren gegen Dich eingeleitet werden (Bußgeld).
"Einhandmesser", also alle Messer die mit einer Hand zu öffnen UND arretieren sind, werden als Waffen eingestuft, da wird es dann teuer.
Absolutes Führverbot gilt bei öffentlichen Veranstaltungen und in vielen öffentlichen Bereichen (z.B. Bahnhöfe), dort ist es dann aber mit Schildern angeschrieben.
Da kann es Dir passieren, dass Dich die Ordnungshüter auffordern den Rucksack zu leeren oder die Taschen umzudrehen.
Messer mit einer Klingenlänge über 12cm, Hieb- oder Stoßwaffen, sogenannte "verbotene Messer" (z.B. beidseitig angeschliffen) darst Du gar nie nicht führen, aber auch da gibt es wieder Ausnahmen (z.B. "berechtigtes Interesse" zum Führen) usw.![]()
Die sind bei uns alle erlaubt. Das nervt nicht.piefke hat geschrieben: Hier werden Fakten ziemlich bunt gemischt das nervt!!!!!
In der BRD gibt es verbotene Gegenstände wie in At auch. Dies sind butterfly, faustmesser, Wurf Sterne, und Springer deren klinge nach vorne rausschnellt oder länger als 8,5 cm.
Warum nicht.. Wenn ich in den Baumarkt nach DE fahre und mir dort ne Machete kaufe kann ich die im Kofferraum Spazierenfahren wielange ich auch immer will..Irwin J. Finster hat geschrieben:Also hätten die deutschen Behörden mit der Machete die bei mir immer im Kofferraum liegt wohl keine Freude.....
Irwin J. Finster hat geschrieben:Also hätten die deutschen Behörden mit der Machete die bei mir immer im Kofferraum liegt wohl keine Freude.....
Das ist fast korrekt, aber es gibt auch findige Beamte.Raven hat geschrieben: d.h. bei einem Einhandmesser den Daumenstift fürs ausklappen entfernen. Somit ises ein Feststellbares Messer mit Zweihandöffnung und darf in DE und in AT geführt werden...