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Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?
Re: AW: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?
@steini, wer hat da dann das Aneignungsrecht?
Re: AW: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?
rotznjaga hat geschrieben:zu weit ... leider...hab im jahr etwa 50-80 derartige fälle .....
Ist dir Tirol auch zu weit, hab auch NOCH 2 am Dachboden..
- wallenstein
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Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?
2 Fragen an die Jagdprofis:
Bei mir im Garten (NÖ) gibt es ab und zu Marder. Sind diese für meinen freilaufenden Kater eine Gefahr (oder er für sie) ?
Wenn ich einen Marder fange, möchte ich ihn keinesfalls ermorden, sondern würde ihn weiter weg aussetzen. Ist das eigentlich rechtlich ok und wenn ja wie weit weg wäre es sinnvoll? Ist alles Auwald, von 1km bis 10km alles möglich.
Bei mir im Garten (NÖ) gibt es ab und zu Marder. Sind diese für meinen freilaufenden Kater eine Gefahr (oder er für sie) ?
Wenn ich einen Marder fange, möchte ich ihn keinesfalls ermorden, sondern würde ihn weiter weg aussetzen. Ist das eigentlich rechtlich ok und wenn ja wie weit weg wäre es sinnvoll? Ist alles Auwald, von 1km bis 10km alles möglich.

Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?
wallenstein hat geschrieben:2 Fragen an die Jagdprofis:
Bei mir im Garten (NÖ) gibt es ab und zu Marder. Sind diese für meinen freilaufenden Kater eine Gefahr (oder er für sie) ?
Wenn ich einen Marder fange, möchte ich ihn keinesfalls ermorden, sondern würde ihn weiter weg aussetzen. Ist das eigentlich rechtlich ok und wenn ja wie weit weg wäre es sinnvoll? Ist alles Auwald, von 1km bis 10km alles möglich.
Ein Marder wird für eine ausgewachsene Katze keine Gefahr sein, eher der Fux
aus dem Kopf heraus würde ich sagen, dass lt NÖ Jagdgesetz das Aussetzen von Tieren nicht erlaubt ist

lg
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- pointi2009
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Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?
Marder und Katze kommen sich eigentlich nicht in die Quere und normal wenn viele Katzen, dann weniger Marder, da Futterkonkurrent. Und meine Aussage ich weiss, bezog sich auf NÖ, da hab ich KEIN Aneignungsrecht auf solch einen getöteten Marder. Aussetzen muss zugeben, das weiss ich nicht wie das rechtlich geregelt ist.
Ich hatte auch Katze und und immer wieder Marder, Spuren vom Marder waren immer ums Haus herum (Kot auf Auto, Eingang, Zufahrt usw) aber passiert ist nie etwas mit der Katze. Was anderes wäre, wenn du Geflügel oder Hasenzucht hättest. Daher sehe ich auch keinen Handlungsbedarf bei Fall nur Katze und Marder.
Ich hatte auch Katze und und immer wieder Marder, Spuren vom Marder waren immer ums Haus herum (Kot auf Auto, Eingang, Zufahrt usw) aber passiert ist nie etwas mit der Katze. Was anderes wäre, wenn du Geflügel oder Hasenzucht hättest. Daher sehe ich auch keinen Handlungsbedarf bei Fall nur Katze und Marder.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
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and wisdom to know the difference."
Re: AW: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?
RR1000 hat geschrieben:Und da ist die Gesetzgebung soo unterschiedlich?
Hätt ich mir nicht gedacht, wofür lern ich dann den Schei**...
Zuerst solltest du gelernt haben, dass die Jagdgesetze von den jeweiligen Bundesländern erlassen werden, also Landesgesetze sind; dazu kann es noch Verordnungen von den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften geben.... (ist wie beim Baurecht, dem Jugendschutzgesetzen etc.etc.....)
Der große Rahmen der Gesetze ist aber ziemlich ähnlich...
(Ich hab die Jagdkarten von NÖ und von Tirol

Jagen mit Herz und Hirn!
Re: AW: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?
Bin da erst mitten drin, aber jetzt ist mir das klar, und sorry für meine Unwissenheit 

Re: AW: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?
RR1000 hat geschrieben:Bin da erst mitten drin, aber jetzt ist mir das klar, und sorry für meine Unwissenheit
Unwissenheit ist dazu da, beseitigt zu werden!

Hast ja soeben wieder was dazu gelernt.
Am Anfang sehen die Jagdgesetze ziemlich umfangreich aus, aber wenn man sich etwas eingearbeitet hat, ist es gar nicht mehr so kompliziert...
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Was ich als Niederösterreicher nicht ganz verstehe: warum muss Wild in der STMK an den JAB abgeliefert werden, wenn es im Haus getötet wird? An wem liefert man ab, wenn das Haus an der Grenze zu zwei Revieren steht? Das Haus ist streng genommen nicht Teil des Revieres, weil für die befriedete Fläche auch kein Jagdpacht bezahlt wird.
Jagen mit Herz und Hirn!
Re: AW: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?
Am Anfang hab ich mir wirklich gedacht "Ich studiere ja ned Jus, wer soll des alles kapieren/lernen", aber mittlerweile hab ich das Jagd- und Naturschutzrecht eh schon relativ gut gespeichert
.
Der im eigenen Haus erlegte Steinmarder, Iltis, Fuchs oder Dachs gehört in Tirol auch dem JAB.

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- pointi2009
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Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?
@barry08 was du als NÖler aber auch wissen solltest ist, dass du auch in NÖ solch ein getötetes Wild an den JAB oder einen seiner Vertreter abgeben musst. §97 Abs. 3 NÖLJG!
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Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?
pointi2009 hat geschrieben:@barry08 was du als NÖler aber auch wissen solltest ist, dass du auch in NÖ solch ein getötetes Wild an den JAB oder einen seiner Vertreter abgeben musst. §97 Abs. 3 NÖLJG!
Jepp, mein Fehler. Man vergisst doch einen Haufen im Laufe der Zeit...
(Logisch ist es nicht, da ein Aneignungsrecht auf nicht verpachteten Flächen erwirkt wird. Da hätten die Höchstgerichte Spaß, wenn jemand die Nichtherausgabe eines Marders durchjudizieren würde...)
Jagen mit Herz und Hirn!
Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?
pointi2009 hat geschrieben:@barry08 was du als NÖler aber auch wissen solltest ist, dass du auch in NÖ solch ein getötetes Wild an den JAB oder einen seiner Vertreter abgeben musst. §97 Abs. 3 NÖLJG!
Hallo,
Nein, er muss nur den JAB verständigen, der kann ihn dann abholen oder auch nicht.
Weidmannsheil Robert
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Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?
Das Tiroler Jagdrecht ist hier dem Steiermärkischen recht ähnlich aber nicht gleich.
Man darf auch in Tirol Marder, Fuchs, Iltis und sonstiges Raubwild geschossen werden wenn ein Haus-oder Nutztierbestand gefährdet ist.Der Jagdberechtigte muss aber Informiert werden.
Ich habe auch einen Hausmarder,ich weis bis heute nicht wie der in den Dachboden kommt.
Ihn zu vertreiben nützt eigendlich nix,da bald der nächste kommt. Da der Winter recht mild war war er auch im Dachboden heuer nicht allzu oft zu hören.
Man sieht aber hie und da mal Spuren am Auto,jedoch macht er mir keine Schäden wie durchgebissene Kabel, Schläuche oder ähnliches und hoffe mal das dies auch so bleibt.
Man darf auch in Tirol Marder, Fuchs, Iltis und sonstiges Raubwild geschossen werden wenn ein Haus-oder Nutztierbestand gefährdet ist.Der Jagdberechtigte muss aber Informiert werden.
Ich habe auch einen Hausmarder,ich weis bis heute nicht wie der in den Dachboden kommt.
Ihn zu vertreiben nützt eigendlich nix,da bald der nächste kommt. Da der Winter recht mild war war er auch im Dachboden heuer nicht allzu oft zu hören.
Man sieht aber hie und da mal Spuren am Auto,jedoch macht er mir keine Schäden wie durchgebissene Kabel, Schläuche oder ähnliches und hoffe mal das dies auch so bleibt.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! 
