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Ich mag grün

hiThule hat geschrieben:Wie gesagt im Falle eines Hundes braucht es den Zivilrechtsweg unter Umständen gar nicht da ja eine Haftpflichversicherung bestehen muss. Hund gemeldet vorausgesetzt.
hiLongchamp hat geschrieben:...
Die Polizei macht in diesem Fall eine Meldung und stellt dazu die Personalien fest.
Damit man als Geschädigter (in diesem Fall zivilrechtlich) an die Daten kommt muss man das beantragen und verweist dazu auf die Meldung der Polizei.
Ganz Easy und hat auch nix mit Bürokratie zu tun sondern mit Gewaltenteilung.
Die Polizei stellt keine zivilrechtlichen Ansprüche fest genauso wenig wie die Polizei feststellt wer an einem Verkehrsunfall Sachschaden schuld ist und wer nicht.
Wie longchamp geschrieben hat. Die Daten liegen auf und die Behörde hat Zugriff und die kann weitergeben.gewo hat geschrieben:hiThule hat geschrieben:Wie gesagt im Falle eines Hundes braucht es den Zivilrechtsweg unter Umständen gar nicht da ja eine Haftpflichversicherung bestehen muss. Hund gemeldet vorausgesetzt.
irgendwie steh ich grad auf der leitung
welche daten soll das magistrat denn rausgeben wenn ich nicht mehr weiss als der hund schwarz war und gross?
ich muesste doch die daten des beteiligten bekommen koennen von der poilzei, oder?
aktenseinsicht ...?
hiThule hat geschrieben:Wie longchamp geschrieben hat. Die Daten liegen auf und die Behörde hat Zugriff und die kann weitergeben.gewo hat geschrieben:hiThule hat geschrieben:Wie gesagt im Falle eines Hundes braucht es den Zivilrechtsweg unter Umständen gar nicht da ja eine Haftpflichversicherung bestehen muss. Hund gemeldet vorausgesetzt.
irgendwie steh ich grad auf der leitung
welche daten soll das magistrat denn rausgeben wenn ich nicht mehr weiss als der hund schwarz war und gross?
ich muesste doch die daten des beteiligten bekommen koennen von der poilzei, oder?
aktenseinsicht ...?
Akteneinsaicht gibt es unter bestimmten Vorraussetzungen auch bei der Polizei aber nur im Rahmen der StPO. Es muß also ein Strafrechtsdelikt vorliegen.
Sonst Behörde.
Beim VU stehts in der StVO was sich Beteiligte gegenseitig nachzuweisen haben. Diese Daten bekommst du auch.
Das ist Blödsinn.Im Grunde liegt hier für die Polizei nix vor WEIL Ein Hund (eine Sache) strafrechtlich keine andere Sache (Hund) beschädigen kann.
Im ABGB gibt es ein Gesetz das jeden Nachbar erlaubt zu seinen Grundstück Rüberwachsenden Pflanzen bis zur Grundgrenze zurückzuschneiden.Hierbei ist die Pflanze größtmöglich zu schonen und der Rückschnitt Fachgerecht durchzuführen.Die Kosten für Rückschnitt und Entsorgung musst aber du als Nachbar tragen.Das ist das einzige Gesetz wo man eigenmächtig das Gesetz selbst "Exekutieren" darf.Nächstes mal wenn der Nachbar seine Drecksthujen nicht schneidet und der ganze Dreck zu mir rüberwächst...........
hiMaggo hat geschrieben:... ist es aber eine Geschichte der Haftpflichtversicherung die jeder Hundehalter abschließen muss.....
Ich nehme mal an unglücklich verkürzt formuliert von Longchamp. Schuldhaft beschädigen. Das kann nur ein Mensch und um strafrechtlich relevant zu werden braucht es für eine Sachbeschädigung auch noch mindestens bedingten Vorsatz.Maggo hat geschrieben:Das ist Blödsinn.Im Grunde liegt hier für die Polizei nix vor WEIL Ein Hund (eine Sache) strafrechtlich keine andere Sache (Hund) beschädigen kann.
Natürlich kann eine Sache eine andere Sache Beschädigen.
Ich glaub sogar über diese Aussage könnten sich Juristen den Kopf zerbrechen......................Ich nehme mal an unglücklich verkürzt formuliert von Longchamp. Schuldhaft beschädigen. Das kann nur ein Mensch und um strafrechtlich relevant zu werden braucht es für eine Sachbeschädigung auch noch mindestens bedingten Vorsatz.
Da besteht aber Handlungsbedarf !!!Hane hat geschrieben: Eine Rechtsschutzversicherung die das abdeckt, habe ich nicht
Michael