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				Re: Pulvertransport AT/DE
				Verfasst: Di 14. Feb 2017, 17:45
				von Gaili
				Hallo,
sorry wenn ich diesen alten Beitrag nochmals aktiviere. Ich, ein Gsiberger würde gerne in Linz 4kg Pulver kaufen, bin gerade in der Gegend, darf ich mit dem Zeug über das Deutsch Eck zurückfahren oder muss ich durch Österreich zurück?
Feuerlöscher ist dabei und bei den Rosenheim Cops habe ich bereits vergeblich versucht eine Auskunft zu bekommen  
 
Vielen Dank für die Hilfe
 
			 
			
					
				Re: Reload Swiss RS24
				Verfasst: Di 14. Feb 2017, 17:58
				von gewo
				BlackAce hat geschrieben:DerDaniel hat geschrieben:
Hi,
das ist ja genau was GGVSEB Anlage 2.1 a regelt, nämlich das die Freistellung bei 1.4 Stoffen nur bis 3kg zulässig ist:
Bis zu 3kg Nettoexplosivstoffmasse, also bei Patronen sind es dann 50kg Brutto (inkl Verpackung, Hülsen, Geschoss, usw).
Die Regelung gilt nur in Deutschland!
Das GGAV gilt auch für gewerbliche Transporte und gilt als Transporterleichterung, an die Schützen/Wiederlader hat dabei keiner Gedacht. Dass ist dann das wo man eigentlich unters ADR fällt, da die GGVSEB ja einschränkungen des ADR 1.1.3.1 vornimmt, aber man bis 20kg 1.3C bzw 333kg 1.4S, kein Beförderungspapier braucht, obwohl das ADR wiederrum eines verlangen würde.
 
sag mal leute 
GLAUBT ihr das oder 
WISST ihr das?
laut BKA muenchen gilt diese freistellung nur bei nachweis der sachkunde ...... d.h. entweder deutsche wiederlade sachkunde machen oder vorhandene oesterreichische sprengbefugniss auf DE umschreiben lassen ...
das sind zumindestens die auskuenfte die ich bekommen habe ....
 
			 
			
					
				Re: Pulvertransport AT/DE
				Verfasst: Di 14. Feb 2017, 18:01
				von gewo
				Gaili hat geschrieben:
würde gerne in Linz 4kg Pulver kaufen, bin gerade in der Gegend, darf ich mit dem Zeug über das Deutsch Eck zurückfahren oder muss ich durch Österreich zurück?
nach 
meinem wissenstand NEIN
ohne sachkunde darfst du in DE kein gramm pulver innehaben
auch nicht als transporteur
 
			 
			
					
				Re: Pulvertransport AT/DE
				Verfasst: Di 14. Feb 2017, 18:11
				von LTE
				gewo hat geschrieben:Gaili hat geschrieben:
würde gerne in Linz 4kg Pulver kaufen, bin gerade in der Gegend, darf ich mit dem Zeug über das Deutsch Eck zurückfahren oder muss ich durch Österreich zurück?
nach 
meinem wissenstand NEIN
ohne sachkunde darfst du in DE kein gramm pulver innehaben
auch nicht als transporteur
 
Absolut richtig, egal ob NC oder Schwarzpulver, das fällt schon fast unter Staatsterrorismus in DE, in DE brauchst du auch zum Wiederladen einen Kurs must genau angeben wie viel Pulver du benötigst usw.  Du brauchst dafür den richtigen Schein in DE. 
Komm auch nie auf die Idee einfach so Muni mitzunehmen, weils grad günstig ist, angenommen du nimmst Schrott Muni mit, bei uns brauchst nix, in DE bist am A**** außer du hast eine Einladung, deine WBK und deinen EFWP mit und bist auf dem weg zur Veranstaltung.
Aber einfach so was mitnehmen spielt es nicht.
 
			 
			
					
				Re: Pulvertransport AT/DE
				Verfasst: Di 14. Feb 2017, 18:12
				von Gaili
				gewo hat geschrieben:Gaili hat geschrieben:
würde gerne in Linz 4kg Pulver kaufen, bin gerade in der Gegend, darf ich mit dem Zeug über das Deutsch Eck zurückfahren oder muss ich durch Österreich zurück?
nach 
meinem wissenstand NEIN
ohne sachkunde darfst du in DE kein gramm pulver innehaben
auch nicht als transporteur
 
Ok Danke gewo! Dann werde ich wohl oder übel über die Berge zurückfahren.  
 
Lg
 
			 
			
					
				Re: Reload Swiss RS24
				Verfasst: Di 14. Feb 2017, 18:17
				von DerDaniel
				gewo hat geschrieben:BlackAce hat geschrieben:DerDaniel hat geschrieben:
Hi,
das ist ja genau was GGVSEB Anlage 2.1 a regelt, nämlich das die Freistellung bei 1.4 Stoffen nur bis 3kg zulässig ist:
Bis zu 3kg Nettoexplosivstoffmasse, also bei Patronen sind es dann 50kg Brutto (inkl Verpackung, Hülsen, Geschoss, usw).
Die Regelung gilt nur in Deutschland!
Das GGAV gilt auch für gewerbliche Transporte und gilt als Transporterleichterung, an die Schützen/Wiederlader hat dabei keiner Gedacht. Dass ist dann das wo man eigentlich unters ADR fällt, da die GGVSEB ja einschränkungen des ADR 1.1.3.1 vornimmt, aber man bis 20kg 1.3C bzw 333kg 1.4S, kein Beförderungspapier braucht, obwohl das ADR wiederrum eines verlangen würde.
 
sag mal leute 
GLAUBT ihr das oder 
WISST ihr das?
laut BKA muenchen gilt diese freistellung nur bei nachweis der sachkunde ...... d.h. entweder deutsche wiederlade sachkunde machen oder vorhandene oesterreichische sprengbefugniss auf DE umschreiben lassen ...
das sind zumindestens die auskuenfte die ich bekommen habe ....
 
Ich weiß das, weil ich die Sachkunde habe. Und du vermischt hier zwei Sachen gewo, Transport und Eigentum. Für nicht gewerbliche Eigentümer gibt es Erleichterungen beim Transport. Fährst du es also übers deutsche Eck musst du entweder gewerblicher Transporteur sein und bist damit vom ganzen Papierkram betroffen oder du musst Eigentümer sein. Eigentümer darfst du aber in D nur sein wenn du eine Sachkunde hast und damit schließt sich der Kreis warum das BKA diesen zwar am Ende richtigen aber juristisch falschen Schluss zieht.
PS: Die angesprochene Erleichterung ist Ende 2015 ausgelaufen, da ich seither keine Transporte über 3kg gemacht habe, habe ich mich nicht erkundigt ob sie verlängert wurde, daher ist das alles unter der Annahme, dass... 
			 
			
					
				Re: Reload Swiss RS24
				Verfasst: Di 14. Feb 2017, 18:19
				von LTE
				gewo hat geschrieben:BlackAce hat geschrieben:DerDaniel hat geschrieben:
Hi,
das ist ja genau was GGVSEB Anlage 2.1 a regelt, nämlich das die Freistellung bei 1.4 Stoffen nur bis 3kg zulässig ist:
Bis zu 3kg Nettoexplosivstoffmasse, also bei Patronen sind es dann 50kg Brutto (inkl Verpackung, Hülsen, Geschoss, usw).
Die Regelung gilt nur in Deutschland!
Das GGAV gilt auch für gewerbliche Transporte und gilt als Transporterleichterung, an die Schützen/Wiederlader hat dabei keiner Gedacht. Dass ist dann das wo man eigentlich unters ADR fällt, da die GGVSEB ja einschränkungen des ADR 1.1.3.1 vornimmt, aber man bis 20kg 1.3C bzw 333kg 1.4S, kein Beförderungspapier braucht, obwohl das ADR wiederrum eines verlangen würde.
 
sag mal leute 
GLAUBT ihr das oder 
WISST ihr das?
laut BKA muenchen gilt diese freistellung nur bei nachweis der sachkunde ...... d.h. entweder deutsche wiederlade sachkunde machen oder vorhandene oesterreichische sprengbefugniss auf DE umschreiben lassen ...
das sind zumindestens die auskuenfte die ich bekommen habe ....
 
Wenn du deine Sprengbefugniss auf die Deutsche umgeschrieben kriegst, dann sag ma wie du des gmacht hast 

 i zahl da a 50er Fassl, ich fürchte fast da wirst nochmal ein wenig lernen müssen und zur Prüfung antreten. 
Zumindest blüht mir das jetzt mit dem Feuerwerker Schein, aber ich vermute mal das es das selbe mit dem Sprengschein sein wird.
In der Schweiz ist es Definitiv so, da hab ich alle Papiere beisammen müsste aber irgendwann mal den Sch....önen Kurs machen und mit einem gewissen Notenschnitt bestehen, damit ich den Schweizer Schein kriege. 
Vom Transport usw. in DE wurden wir vom Doppler Bernd seines Zeichens Sachverständiger für Österreich, mehr als 1x gewarnt, des is schon öfters schief gegangen.
 
			 
			
					
				Re: Reload Swiss RS24
				Verfasst: Di 14. Feb 2017, 18:25
				von LTE
				DerDaniel hat geschrieben:gewo hat geschrieben:BlackAce hat geschrieben:
Bis zu 3kg Nettoexplosivstoffmasse, also bei Patronen sind es dann 50kg Brutto (inkl Verpackung, Hülsen, Geschoss, usw).
Die Regelung gilt nur in Deutschland!
Das GGAV gilt auch für gewerbliche Transporte und gilt als Transporterleichterung, an die Schützen/Wiederlader hat dabei keiner Gedacht. Dass ist dann das wo man eigentlich unters ADR fällt, da die GGVSEB ja einschränkungen des ADR 1.1.3.1 vornimmt, aber man bis 20kg 1.3C bzw 333kg 1.4S, kein Beförderungspapier braucht, obwohl das ADR wiederrum eines verlangen würde.
sag mal leute 
GLAUBT ihr das oder 
WISST ihr das?
laut BKA muenchen gilt diese freistellung nur bei nachweis der sachkunde ...... d.h. entweder deutsche wiederlade sachkunde machen oder vorhandene oesterreichische sprengbefugniss auf DE umschreiben lassen ...
das sind zumindestens die auskuenfte die ich bekommen habe ....
 
Ich weiß das, weil ich die Sachkunde habe. Und du vermischt hier zwei Sachen gewo, Transport und Eigentum. Für nicht gewerbliche Eigentümer gibt es Erleichterungen beim Transport. Fährst du es also übers deutsche Eck musst du entweder gewerblicher Transporteur sein und bist damit vom ganzen Papierkram betroffen oder du musst Eigentümer sein. Eigentümer darfst du aber in D nur sein wenn du eine Sachkunde hast und damit schließt sich der Kreis warum das BKA diesen zwar am Ende richtigen aber juristisch falschen Schluss zieht.
PS: Die angesprochene Erleichterung ist Ende 2015 ausgelaufen, da ich seither keine Transporte über 3kg gemacht habe, habe ich mich nicht erkundigt ob sie verlängert wurde, daher ist das alles unter der Annahme, dass... 
So oder so, die wenigsten haben Sachkunde, das ist ja sogar der Treppenwitz an der Geschichte, das die Feuerwerker Kurse in Vorarlberg zur hälfte von Deutschen belegt sind, die dann in München die Homologation machen mit samt der Zusatz Prüfung natürlich und dann in Ö und D Schwarzpulver Kaufen und Transportieren können. Ich als Ö aber erst mal die Prüfung machen kann wegs (wars Fach oder Sachkunde ...) damit ich des Zeug von D z.b. von der Produktvorführung mitnehmen darf.... und ja euer ADR is sowieso der Hammer... da lob ich mir unsere Punkte Regelung.
Lösung des ganzen Problems, wir Annektieren einfach Bayern und fertig Baustelle.
 
			 
			
					
				Re: Reload Swiss RS24
				Verfasst: Di 14. Feb 2017, 18:33
				von gewo
				LTE hat geschrieben:
Wenn du deine Sprengbefugniss auf die Deutsche umgeschrieben kriegst, dann sag ma wie du des gmacht hast 

 i zahl da a 50er Fassl, ich fürchte fast da wirst nochmal ein wenig lernen müssen und zur Prüfung antreten.
 
das geht
mit der AT sprengbefugnis bekommst du einen DE sachkundenachweis
der ist zwar genauso befristet wie wenn du in DE die pruefung machst
aber da die AT sprengbefugnis unbefristet ist kannst jedesmal wieder den selben nachweis rausschicken zum umschreiben
wie es mit dem pyrotechnikdings aussieht weiss ich nicht ....
 
			 
			
					
				Re: Pulvertransport AT/DE
				Verfasst: Di 14. Feb 2017, 18:35
				von gewo
				Gaili hat geschrieben:
Ok Danke gewo! Dann werde ich wohl oder übel über die Berge zurückfahren.  
 
Lg
 
geniess einfach die strecke
mach ich auch jede woche
bischofshofen - st. johann in pongau - zell am see - mittersill - kitzbuehl - wörgl ....
ganz geil
vor allem in der nacht und wennst schneefahrbahn hast ..
;-(
 
			 
			
					
				Re: Pulvertransport AT/DE
				Verfasst: Di 14. Feb 2017, 18:47
				von Gaili
				gewo hat geschrieben:Gaili hat geschrieben:
Ok Danke gewo! Dann werde ich wohl oder übel über die Berge zurückfahren.  
 
Lg
 
geniess einfach die strecke
mach ich auch jede woche
bischofshofen - st. johann in pongau - zell am see - mittersill - kitzbuehl - wörgl ....
ganz geil
vor allem in der nacht und wennst schneefahrbahn hast ..
;-(
 
Ja Danke, ich freu mich eh schon drauf 

  Leider ist bei uns im Ländle das Lovex oder Cheddite Pulver überhaupt nicht, oder nur sehr teuer zu bekommen. 
Lg
 
			 
			
					
				Re: Pulvertransport AT/DE
				Verfasst: Di 14. Feb 2017, 19:14
				von Charles
				gewo hat geschrieben:Gaili hat geschrieben:
Ok Danke gewo! Dann werde ich wohl oder übel über die Berge zurückfahren.  
 
Lg
 
geniess einfach die strecke
mach ich auch jede woche
bischofshofen - st. johann in pongau - zell am see - mittersill - kitzbuehl - wörgl ....
 
Nächstes Mal bleibst bei mir auf an Kaffee stehen, ich liege/wohne direkt am Weg, nur 10 Meter Abweichung von der Route
 
			 
			
					
				Re: Reload Swiss RS24
				Verfasst: Di 14. Feb 2017, 19:18
				von LTE
				gewo hat geschrieben:LTE hat geschrieben:
Wenn du deine Sprengbefugniss auf die Deutsche umgeschrieben kriegst, dann sag ma wie du des gmacht hast 

 i zahl da a 50er Fassl, ich fürchte fast da wirst nochmal ein wenig lernen müssen und zur Prüfung antreten.
 
das geht
mit der AT sprengbefugnis bekommst du einen DE sachkundenachweis
der ist zwar genauso befristet wie wenn du in DE die pruefung machst
aber da die AT sprengbefugnis unbefristet ist kannst jedesmal wieder den selben nachweis rausschicken zum umschreiben
wie es mit dem pyrotechnikdings aussieht weiss ich nicht ....
 
Asso, wo beantrag i den Zettl ? In Minga (münchen) oder doch wo anderst? Gleich besorgen den Wisch.
Welches Bier trinkt der Herr ? 

 
			 
			
					
				Re: Reload Swiss RS24
				Verfasst: Di 14. Feb 2017, 19:24
				von gewo
				LTE hat geschrieben:gewo hat geschrieben:LTE hat geschrieben:
Wenn du deine Sprengbefugniss auf die Deutsche umgeschrieben kriegst, dann sag ma wie du des gmacht hast 

 i zahl da a 50er Fassl, ich fürchte fast da wirst nochmal ein wenig lernen müssen und zur Prüfung antreten.
 
das geht
mit der AT sprengbefugnis bekommst du einen DE sachkundenachweis
der ist zwar genauso befristet wie wenn du in DE die pruefung machst
aber da die AT sprengbefugnis unbefristet ist kannst jedesmal wieder den selben nachweis rausschicken zum umschreiben
wie es mit dem pyrotechnikdings aussieht weiss ich nicht ....
 
Asso, wo beantrag i den Zettl ? In Minga (münchen) oder doch wo anderst? Gleich besorgen den Wisch.
Welches Bier trinkt der Herr ? 

 
schick mir ein email und ich schreib dir das
und mit dem fassl mach dir mit deinen kumpels mal einen schoenen samstagabend ....
das passt schon
 
			 
			
					
				Re: Pulvertransport AT/DE
				Verfasst: Di 14. Feb 2017, 19:26
				von gewo
				Gaili hat geschrieben:
Ja Danke, ich freu mich eh schon drauf 

  Leider ist bei uns im Ländle das Lovex oder Cheddite Pulver überhaupt nicht, oder nur sehr teuer zu bekommen. 
Lg
 
eigentlich nicht
lovex kannst du bei der CSP-Austria in innsbruck arzl jederzeit bestellen
geht auch telefonisch
je nach menge ab € 30,-/ dose zu 0,5kg ....