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Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 17:22
von Plinkster
Wenns einfach und transparent wäre, dann wärs ja keine Behörde :D

Wie BigBen schon gesagt hat, du musst die zwei Schritte "Aufhebung des Waffenverbots" und "Beantragen einer WBK" getrennt absolvieren. Wenn du Waffenführerschein und Psychotest schon hast schadets wohl nix, den schon bei dem Antrag auf Aufhebung des Verbots beizufügen, verlangt wird es aber nicht.
Ablehnen dürfen sie den Antrag vom Gesetzestext her schon, steht ja drinnen "(…)können (…) in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen(…)". Wenn sie deinen Antrag allerdings ablehnen, dann müssen sie das auch entsprechend Begründen. Wenn die Behörde auf Nachfrage "nur" Kampfrichterkurs und Vereinsmitgliedschaft verlangt, bei vorweisen dieser aber dennoch nicht positiv entscheidet, kannst du ja Berufen und schauen was die nächste Instanz dazu sagt. Sollte aber in der Praxis nicht notwendig sein wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 17:36
von BigBen
Füg den Waffenführerschein und Psychotest JA NICHT zum Aufhebungsantrag dazu - es bringt dir nichts außer dass der zuständige Sachbearbeiter vielleicht das Gefühl hat dass du dir deiner Sache zu sicher bist und den Antrag deshalb womöglich widerwillig, langsam oder sonst wie zu deinem Nachteil bearbeitet. Beamte sind auch nur Menschen und mögen sowas meiner Erfahrung nach garnicht - genausoswenig wie auf Fehler aufmerksam gemacht werden...

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 18:09
von Ithrael
Ok Danke alles klar

habe jetzt folgendes ins Kuvert..

Aufhebung des Waffenverbots (von dir lieber BigBen)
Zivildienst Bescheinigung
Kampfrichterkurs Urkunde
Bestätigung des Schützenvereins


Habe da noch einen Satz angefügt ich weiß nicht ob ich den drin lassen soll oder nicht ... Mir ist es aber wichtig dass die Behörde weiß wie sehr ich das möchte...

nach...

Um die Ernsthaftigkeit meines Anliegens darzulegen, finden Sie die Anmeldung bei einem Schützenverein sowie eine Bestätigung für die Absolvierung eines anerkannten Kampfrichterkurs im Anhang.

habe ich noch das geschrieben:

Weiters verfüge ich bereits im Falle eines positiven Urteils über ein positives psych. Gutachten sowie den Waffenführerschein.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung


???

Will halt ned dass die das ablehnen ..

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 18:22
von BigBen
Ich persönlich würde den letzten Satz aus oben genannten Gründen nicht reingeben, aber das ist letztendlich deine Entscheidung. Für eine Ablehnung oder Stattgabe ist das Vorhandensein eines psychologischen Gutachtens und des Waffenführerscheins absolut irrelevant und es unterstreicht eigentlich nur dass du dir sicher bist dass dem Antrag stattgegeben wird - was Beamte nunmal nicht mögen.

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 18:34
von Ithrael
alles klar entfernt.!

Danke vielmals

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 23:40
von Plinkster
BigBen hat geschrieben:Füg den Waffenführerschein und Psychotest JA NICHT zum Aufhebungsantrag dazu - es bringt dir nichts außer dass der zuständige Sachbearbeiter vielleicht das Gefühl hat dass du dir deiner Sache zu sicher bist und den Antrag deshalb womöglich widerwillig, langsam oder sonst wie zu deinem Nachteil bearbeitet. Beamte sind auch nur Menschen und mögen sowas meiner Erfahrung nach garnicht - genausoswenig wie auf Fehler aufmerksam gemacht werden...
Okay, was den Psychotest angeht kann ich die Argumentation ja nachvollziehen (wenngleich mehrere Zivi Kollegen von mir problemlos mit angefügtem Psychotest die Ausnahmebewilligung bekommen haben), aber beim Waffenführerschein? Der zeigt, dass du Interesse am sicheren Umgang hast, der bedeutet für mich, dass ich bei diversen Ständen Leihwaffen bekomme und damit bereits vor Besitz einer WBK auch mit Kat B. Waffen "sportlich" tätig sein kann (manche Vereine/Stände geben diese nur an Leute mit WBK - witzlos vor einem Antrag - bzw. mit Waffenführerschein aus) etc.

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Do 19. Mär 2015, 08:24
von BigBen
Ich habe mittlerweile bei so vielen Vereinen in mehreren Bundesländern geschossen...kein einziger davon hat sich je für einen Waffenführerschein interessiert.

Noch einmal: das sind Beamte, die am Liebsten nach ihren gelernten Schemen vorgehen, mit einem Minimum an Flexibilität. Der Gesetztestext für die Aufhebung des Waffenverbots für Zivis beinhaltet NICHTS über Waffenführerschein, Psychogutachten etc. und dementsprechend interessiert es einen Beamten im Normalfall auch nicht bzw. er wird irritiert sein, wenn da noch Dokumente dabei sind, die es nicht braucht.

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Do 19. Mär 2015, 11:55
von SgOberwurm
sorry das ich mich einmisch mir steht das auch bevor. ..

Also ich hab jetzt

Das Ansuchen um Aufhebung
Kampfrichterkurs
Schützenvereinsbestätigung
Zivildienstbescheid
Und eine Kopie des Lichtbildausweises. .
Damit sie wissen wer ich bin einfach ein Service.


Bin gespannt. ..

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Do 19. Mär 2015, 13:03
von Ithrael
Aso?? Hast du den Text von BigBen genommen ? Ich gebe es heute auch ab werde auch nur 3 Sachen abgeben.

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Do 19. Mär 2015, 14:36
von SgOberwurm
Nicht ganz, ich habe sehr wohl die Selbstverteidigung erwähnt ein Arbeitskollege von mir sagte dass ist der einzige Punkt den sie gesetzlich NICHT verweigern dürfen. Es steht in der Verfassung dich mit Waffengewalt notfalls verteidigen zu dürfen um dein Leben zu schützen.
Sollten Sie den Antrag ablehnen wäre das ein Verstoß gegen meine Rechte. Damals habe ich die Waffengewalt abgelehnt schon richtig aber durch das neue Gesetz und unter der Berücksichtigung, dass man ein Mensch ist und seine Meinung vl auch ändern kann und der Zivildienst auch ein DIENST AM VOLKE ist.

... Sie können es meiner Meinung nach probieren, aber ich werde dann sicherlich eine höhere Instanz wählen und damit argumentieren: hätte ich sie mir so wie 100.000 andere lieber illegal besorgen sollen?

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Do 19. Mär 2015, 14:37
von Halvar
SgOberwurm hat geschrieben:Nicht ganz, ich habe sehr wohl die Selbstverteidigung erwähnt ein Arbeitskollege von mir sagte dass ist der einzige Punkt den sie gesetzlich NICHT verweigern dürfen.
Das gilt aber eben für die Beantragung der WBK und NICHT für die Aufhebung der Zivi-Sperre.

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Do 19. Mär 2015, 15:51
von BigBen
Da tippt man sich die Finger wund, erklärt alles ins letzte Detail und dann machen die Leute eh wieder was sie wollen bzw. man hört dann doch auf irgendjemanden der offensichtlich keine Ahnung hat bzw. Dinge verwechselt.

Ich hab meine guten Ratschläge jedenfalls aufgebraucht, aber bitte nicht wundern wenn man einen negativen Bescheid für die Aufhebung des Waffenverbots kriegt, wenn man SV auch angegeben hat - denn SV ist KEIN im Gesetz angeführter Grund für die Aufhebung des Waffenverbots fürs Zivis und ich behaupte mal dass sowas einem Ex-Zivi eher negativ ausgelegt wird. Anders sieht es dann für die Beantragung der WBK aus...aber irgendwie scheint das für manche Leute zu schwer zu verstehen zu sein.

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Do 19. Mär 2015, 15:54
von ordonanzler
BigBen hat geschrieben:Da tippt man sich die Finger wund, erklärt alles ins letzte Detail und dann machen die Leute eh wieder was sie wollen bzw. man hört dann doch auf irgendjemanden der offensichtlich keine Ahnung hat bzw. Dinge verwechselt.

Ich hab meine guten Ratschläge jedenfalls aufgebraucht, aber bitte nicht wundern wenn man einen negativen Bescheid für die Aufhebung des Waffenverbots kriegt, wenn man SV auch angegeben hat - denn SV ist KEIN im Gesetz angeführter Grund für die Aufhebung des Waffenverbots fürs Zivis und ich behaupte mal dass sowas einem Ex-Zivi eher negativ ausgelegt wird. Anders sieht es dann für die Beantragung der WBK aus...aber irgendwie scheint das für manche Leute zu schwer zu verstehen zu sein.
bildungsresistent :mrgreen:

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Do 19. Mär 2015, 16:11
von Ithrael
Also ich bin euch und besonders dir sehr dankbar

War also nicht umsonst. Ich habe es genau so gemacht und geschrieben.

Danke nochmals BigBen

Re: Antrag WBK Wien

Verfasst: Do 19. Mär 2015, 18:45
von Plinkster
BigBen hat geschrieben:Ich habe mittlerweile bei so vielen Vereinen in mehreren Bundesländern geschossen...kein einziger davon hat sich je für einen Waffenführerschein interessiert.

Noch einmal: das sind Beamte, die am Liebsten nach ihren gelernten Schemen vorgehen, mit einem Minimum an Flexibilität. Der Gesetztestext für die Aufhebung des Waffenverbots für Zivis beinhaltet NICHTS über Waffenführerschein, Psychogutachten etc. und dementsprechend interessiert es einen Beamten im Normalfall auch nicht bzw. er wird irritiert sein, wenn da noch Dokumente dabei sind, die es nicht braucht.
Mit oder ohne WBK? Ich bin derzeit ebenso mitten im Prozess des Aufhebens also noch ohne WBK und habe bisher bei einigen Vereinen und Ständen Leihwaffen genommen - einige sagen ohne WBK gleich nein, andere lassen sich mit dem Argument des WaFü hin und wieder doch überzeugen, weil sie dann eben davon ausgehen können, dass du zumindest schonmal mit einer FFW geschossen hast.

Klar, im Gesetzestext steht auch nix vom Kampfrichterkurs. Da steht nur was von "begründeten Fällen" und da kann ein WaFü in meinen Augen durchaus unterstützend wirken. Aber gut, ist eh jedem seine eigene Einschätzung, ein Schema F gibt's im Umgang mit der Behörde halt nicht. Ich habe meinen WaFü angehängt an den Antrag, ob es sich negativ auswirkt sehen wir in ein paar Wochen, oder wie lang die halt zur Bearbeitung brauchen (wollen).

SgOberwurm hat geschrieben:Es steht in der Verfassung dich mit Waffengewalt notfalls verteidigen zu dürfen um dein Leben zu schützen.
In der Verfassung steht da nix so konkretes, vor allem nicht mit Bezug auf genehmigungspflichtige Schusswaffen. Und davon abgesehen ist das ZDG in dem Punkt (so unlogisch es ist) rechtlich korrekt und sieht nunmal nur bestimmte Ausnahmen vor. In denen ist Selbstverteidigung nicht vorgesehen, also beschneidet dich (rein gesetzlich gesprochen) niemand in deinen Rechten wenn sie dir mit dieser Begründung keine Ausnahmebewilligung erteilen.