Re: WBK mit 18
Verfasst: Di 11. Aug 2015, 18:50
Nein war ich noch nichtbino71 hat geschrieben:Warst schon beim Bundesheer?
Nein war ich noch nichtbino71 hat geschrieben:Warst schon beim Bundesheer?
Das war nicht zufällig am FlintenstandHeisenberg hat geschrieben:Ich weiß nicht ob du das warst, aber mich hat am Samstag beim HSV auch jemand darauf angesprochen und kann dir nur das selbe sagen:
Ich bin mir sicher dass dies ausschliesslich die Büchsenmacherschüler in Ferlach betrifft als andere Personengewo hat geschrieben:hiPromo hat geschrieben:§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
beruf ...?
nachweis ...? (und nicht "nur" glaubhaft machung)
da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?
Oder halt allgemein Arbeit in einem Waffengeschäft wo du vielleicht Waffen der kat B handelst.sepp hat geschrieben:Ich bin mir sicher dass dies ausschliesslich die Büchsenmacherschüler in Ferlach betrifft als andere Personengewo hat geschrieben:hiPromo hat geschrieben:§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
beruf ...?
nachweis ...? (und nicht "nur" glaubhaft machung)
da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?![]()
lg sepp
hisepp hat geschrieben:Ich bin mir sicher dass dies ausschliesslich die Büchsenmacherschüler in Ferlach betrifft als andere Personengewo hat geschrieben:hiPromo hat geschrieben:§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
beruf ...?
nachweis ...? (und nicht "nur" glaubhaft machung)
da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?![]()
lg sepp
neinpiefke hat geschrieben:Oder halt allgemein Arbeit in einem Waffengeschäft wo du vielleicht Waffen der kat B handelst.sepp hat geschrieben:Ich bin mir sicher dass dies ausschliesslich die Büchsenmacherschüler in Ferlach betrifft als andere Personengewo hat geschrieben:hiPromo hat geschrieben:
beruf ...?
nachweis ...? (und nicht "nur" glaubhaft machung)
da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?![]()
lg sepp
Meinst du Büchse bzw. den 100m Stand?Otschi hat geschrieben:Das war nicht zufällig am FlintenstandHeisenberg hat geschrieben:Ich weiß nicht ob du das warst, aber mich hat am Samstag beim HSV auch jemand darauf angesprochen und kann dir nur das selbe sagen:
Er hat es halt versucht. Liegt ja im ermessen der Behörde. Ich wollte hier nur entsprechendes Feedback geben.BigBen hat geschrieben:Warum sollte er auch, für die Jagd ist eine WBK absolut irrelevant.
Training für späteren jagdlichen WP (fangschuss fallenjagd und nachsuche)rupi hat geschrieben:naja mit welcher Begründung wollte er denn die WBK ?