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Re: WBK-Antrag (BH Perg): Staatsbürgeschaftsnachweis nötig?
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 11:00
von Black Archer
Sooo... Antrag abgegeben.
Zur Info: bei meiner Frau wurde kein Staatsbürgerschaftsnachweis verlangt, bei mir schon

Bei beiden die Geburtsurkunde, bei meiner Frau den Trauschein und bei mir der Wehrdienstnachweis (egal welche Form... Reichte also die Verleihurkunde der Wehrdienstmedaille). Ein Passbild (muss nicht EU-konform sein... Jedenfalls nicht in Perg), Waffenführerschein und psychologisches Gutachten eh klar...
Wird also je nach BH unterschiedlich gehandhabt, muss aber sagen, die zuständige Dame in Perg ist super nett und zuvorkommend! Kein blödes Rumfragen warum, wieso, weshalb... absolut korrekte und freundliche Abwicklung des Ganzen. Bezahlt hab ich gleich vor Ort, und die Dame meinte in zwei bis drei Wochen sollten wir die WBK per Post zugestellt bekommen (was das betrifft, bin ich etwas skeptisch... hab eher immer was von 2-3 Monaten gehört bisher...).
Nächster Schritt also 2x Waffentresor besorgen und uns auf die Suche nach der/den "richtigen" FFW begeben

Re: WBK-Antrag (BH Perg): Staatsbürgeschaftsnachweis nötig?
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 11:13
von Stickhead
Wieso zwei Mal? Kaufts euch lieber einen Großen

Re: WBK-Antrag (BH Perg): Staatsbürgeschaftsnachweis nötig?
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 11:19
von GreaseMonkey
Tipp:
Statt einem, oder zwei Tresoren, lieber einen ordentlichen Langwaffenschrank.
FFW Tresore werden sehr sehr sehr schnell zu klein

Re: WBK-Antrag (BH Perg): Staatsbürgeschaftsnachweis nötig?
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 11:32
von rupi
B Schrank + C/D/Mun Spind ist die gscheiteste Lösung damit auch noch Kohle fürs Befüllen übrig bleibt

Re: WBK-Antrag (BH Perg): Staatsbürgeschaftsnachweis nötig?
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 11:46
von Black Archer
Tja... Wollte auch eine großen - hab allerdings beim Vortrag zum Waffenführerschein gehört, das rein rechtlich ich keinen Zugriff auf die Waffen meiner Frau haben DARF und natürlich auch umgekehrt. Und dass es hier schon zu Problemen bei der Überprüfung gekommen ist.
War mir auch nicht klar und finde es auch absolut unlogisch... Aber wenn es rechtlich wirklich so ausschaut, richte ich mich halt danach...
Re: WBK-Antrag (BH Perg): Staatsbürgeschaftsnachweis nötig?
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 11:49
von rupi
Black Archer hat geschrieben:Tja... Wollte auch eine großen - hab allerdings beim Vortrag zum Waffenführerschein gehört, das rein rechtlich ich keinen Zugriff auf die Waffen meiner Frau haben DARF und natürlich auch umgekehrt. Und dass es hier schon zu Problemen bei der Überprüfung gekommen ist.
War mir auch nicht klar und finde es auch absolut unlogisch... Aber wenn es rechtlich wirklich so ausschaut, richte ich mich halt danach...
das ist falsch und derjenige der den Waffenführerschein durchgeführt hat sollte es besser wissen
wenn beide eine WBK haben darfst sehr wohl Zugriff auf die Waffen des anderen haben
du darfst halt nicht mit mehr als dir erlaubt außer Haus gehen
wennst mit 3 zum Schießstand fahren willst muss die Frau halt mitfahren
die Suchfunktion hat dazu sicher 5 Millionen Treffer
Re: WBK-Antrag (BH Perg): Staatsbürgeschaftsnachweis nötig
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 11:59
von Black Archer
ich weiß echt schön langsam nicht mehr, wen man was glauben kann! Fragt man 3 Personen bekommt man 5 Meinungen... Ist echt überall das selbe.
Mir wärs natürlich lieber, wenn alles in einem Safe/Schrank verwahrt werden könnte - hab die Info aber von zwei Leuten erhalten, wo ich davon ausgegangen bin, das sich beide da sehr gut auskennen...
Re: WBK-Antrag (BH Perg): Staatsbürgeschaftsnachweis nötig?
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 12:06
von Stickhead
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http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... er#p177812" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: WBK-Antrag (BH Perg): Staatsbürgeschaftsnachweis nötig
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 12:41
von BigBen
Black Archer hat geschrieben:ich weiß echt schön langsam nicht mehr, wen man was glauben kann! Fragt man 3 Personen bekommt man 5 Meinungen... Ist echt überall das selbe.
Mir wärs natürlich lieber, wenn alles in einem Safe/Schrank verwahrt werden könnte - hab die Info aber von zwei Leuten erhalten, wo ich davon ausgegangen bin, das sich beide da sehr gut auskennen...
Das liegt einfach darin dass die Durchführungspraxis bei den verschiedenen Waffenbehörden und den ausführenden Beamten immer grob unterschiedlich ist. Was für eine BH in Ordnung geht kann bei einer anderen BH beanstandet werden. Darum: am Besten einfach bei der für dich zuständingen BH direkt nachfragen und schriftlich geben lassen (sofern sie das machen).
Re: WBK-Antrag (BH Perg): Staatsbürgeschaftsnachweis nötig
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 14:42
von Dauerfeuer
BigBen hat geschrieben:..am Besten einfach bei der für dich zuständingen BH direkt nachfragen und schriftlich geben lassen (sofern sie das machen).
und wenn sies nicht schriftlich machen? Wonach richtet man sich dann?
Langsam frage ich mich, wozu wir in Ö überhaupt Gesetze haben, wenn jeder Kapplständer das selbst interpretieren darf wie er lustig is...
Re: WBK-Antrag (BH Perg): Staatsbürgeschaftsnachweis nötig
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 15:02
von BigBen
Dauerfeuer hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:..am Besten einfach bei der für dich zuständingen BH direkt nachfragen und schriftlich geben lassen (sofern sie das machen).
und wenn sies nicht schriftlich machen? Wonach richtet man sich dann?
Langsam frage ich mich, wozu wir in Ö überhaupt Gesetze haben, wenn jeder Kapplständer das selbst interpretieren darf wie er lustig is...
Willkommen in der traurigen Realität...das ist das Problem, wenn im Gesetz irgendwo "im Ermessen der Behörde" oder Ähnliches steht...das ist ist allein im Waffengesetz (KM, WP, WBK) bei 4 Paragraphen der Fall plus gibts es einen eigenen Paragraphen in dem das Ermessen auch noch schwammig definiert wird.
Einfach hier mal nach "Ermessen" suchen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: WBK-Antrag (BH Perg): Staatsbürgeschaftsnachweis nötig?
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 15:22
von Dauerfeuer
§ 16b. Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.
Wenn deine Frau eine WBK hat und keine Kinder oder Personen die keine WBK haben in eurem Haushalt leben, warum sollte dann ein Tresor zu dem ihr beide Zutritt habt, nicht ausreichend sein?
Ich würde mich da nicht verrückt machen lassen, oder gibts Urteile, wo jemandem aus so einer Situation ein Strick gedreht wurde?
Re: WBK-Antrag (BH Perg): Staatsbürgeschaftsnachweis nötig?
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 15:29
von Stickhead
Erlass des Bundesministeriums für Inneres betreffend die gemeinsame Verwahrung von Schusswaffen
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... er#p177812
Ein Erlass ist eine interne Weisung an die nachgeordneten Behörden (= alle Waffenbehörden).
Re: WBK-Antrag (BH Perg): Staatsbürgeschaftsnachweis nötig?
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 17:50
von gewo
Black Archer hat geschrieben:....hab allerdings beim Vortrag zum Waffenführerschein gehört, das rein rechtlich ich keinen Zugriff auf die Waffen meiner Frau haben DARF und natürlich auch umgekehrt. Und dass es hier schon zu Problemen bei der Überprüfung gekommen ist....
hi
ist unsinn
wenn
- verheiratet und
- mit selbem wohnsitz und
- es sich um kat B waffen handelt oder weniger ( also nicht kat A)
dann
- ist die gemeinsamer verwahrung kein problem
dazu gibt es ein OGH urteil und einen erlass
dass es bei der verwahrungskontrolle trotzdem zu problemen kommen kann ist richtig.
die beamten haben keine spezielle schulung auf diese ueberpruefungen
wer den waffenfuehrerschein gemacht hat kennt sich in aller regel besser aus als die kontrollierenden beamten..
Re: WBK-Antrag (BH Perg): Staatsbürgeschaftsnachweis nötig?
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 17:51
von Stickhead
Damit ist alles gesagt.
Edit: Black Archer hat mich ersucht folgenden Beitrag noch zum Thema hinzuzufügen:
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Black Archer hat geschrieben:Sooo... hab an die zuständige Abteilung meiner BH eine Anfrage geschrieben und auch prompt die Antwort erhalten - kurz und knapp: ihr habt recht und beim Waffenführerschein wurde was behauptet, was nicht stimmt!
Hier noch die Antwort - welche ich mir auch ausgedruckt in den Safe legen werde
Entsprechend der Rechtsansicht des BMI erscheint es laut Judikatur des VwGH zulässig, dass Ehepartner Schusswaffen der Kat. B gemeinsam in einem Tresor verwahren, also somit auch Zugriff auf die Schusswaffen des jeweils anderen haben.
Liegen jedoch besondere Umstände (zB Selbstmordabsichten, Alkoholmissbrauch oder Aggressivität des Ehepartners ...) vor, die eine missbräuchliche Verwendung von Schusswaffen nicht ausschließen, ist - unabhängig davon, ob die Behörde Kenntnis von diesen Umstände hat - eine getrennte Verwahrung der Schusswaffen jedenfalls erforderlich.
Abschließend wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Personen, die nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde sind, keinesfalls Zugang zu Schusswaffen der Kat. B haben dürfen.
Nochmals danke und noch einen schönen Abend!
Gruß, Klaus
Also zumindest die BH Perg kennt die Erlässe des BMI
