nopeevo86 hat geschrieben:Ich hab mir die 20 Seiten Disk. im IWÖ Forum nicht gegeben, aber ich nehme an besser geworden ist garnix, oder
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Waffenrechtsnovelle 2010
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen
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- snakedocter
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- Beiträge: 2847
- Registriert: So 9. Mai 2010, 10:40
Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen
naja so ruhig zurücklehnen würd ich mich nicht
wenn der waffenhandel kein geschäft mit meldungen macht kommt schnell eine neue geschäftsidee vom BMI
armatix

wenn der waffenhandel kein geschäft mit meldungen macht kommt schnell eine neue geschäftsidee vom BMI
armatix


Can't save the world? Then prepare for its END!
Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen
snakedocter hat geschrieben:naja so ruhig zurücklehnen würd ich mich nicht
wenn der waffenhandel kein geschäft mit meldungen macht kommt schnell eine neue geschäftsidee vom BMI
armatix
Das war auch mein erster Gedanke.

Aber wenn wir nicht darüber reden ,dann gibt es dieses Problem auch nicht. Psssssss

„All right, they're on our left, they're on our right, they're in front of us, they're behind us...they can't get away this time.“
Lewis B. Puller
Lewis B. Puller
Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen
Es sieht so aus als ob der Punkt mit den Dekos geändert worden ist.
http://www.parlinkom.at/PG/DE/XXIV/I/I_ ... 86392.html
http://www.parlinkom.at/PG/DE/XXIV/I/I_ ... 86392.html
(3) Schusswaffen und, sofern es sich um Kriegsmaterial handelt, die in § 1 Art. I Z 1 lit. a, b und c der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial in der Fassung BGBl. 624/1977 genannten Schusswaffen, die auf Dauer unbrauchbar gemacht worden sind, gelten nicht als Waffen im Sinne dieses Bundesgesetzes. Der Bundesminister für Inneres hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport durch Verordnung festzulegen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Schusswaffe als dauerhaft unbrauchbar anzusehen ist. Darin ist insbesondere vorzusehen, wie der Umbau vorgenommen werden muss, damit eine Reaktivierung als Schusswaffe nicht mehr möglich ist.
Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen
martin hat geschrieben:Es sieht so aus als ob der Punkt mit den Dekos geändert worden ist.
http://www.parlinkom.at/PG/DE/XXIV/I/I_ ... 86392.html
(3) Schusswaffen und, sofern es sich um Kriegsmaterial handelt, die in § 1 Art. I Z 1 lit. a, b und c der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial in der Fassung BGBl. 624/1977 genannten Schusswaffen, die auf Dauer unbrauchbar gemacht worden sind, gelten nicht als Waffen im Sinne dieses Bundesgesetzes. Der Bundesminister für Inneres hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport durch Verordnung festzulegen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Schusswaffe als dauerhaft unbrauchbar anzusehen ist. Darin ist insbesondere vorzusehen, wie der Umbau vorgenommen werden muss, damit eine Reaktivierung als Schusswaffe nicht mehr möglich ist.
hallo
verstehe
also nicht INS kmg kam die ausnahmebestimmung hinein sondern AUF DAS kmg wurde verwiesen
auch recht
hauptsache die sache ist gegessen
war aber - wenn meine infos richtig sind - nie beabsichtigt die dekos mit rein zu nehmen
war von anfang an eine art von "formfehler" ...
lg
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- Registriert: So 9. Mai 2010, 16:14
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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen
Doch... Oldskool Vorderlader Revolver sind dann zwar WBK pflichtig, aber "platzsparend", sprich du kannst so viele kaufen, wie du willst, ohne WBK Plätze zu verbrauchen!evo86 hat geschrieben:Ich hab mir die 20 Seiten Disk. im IWÖ Forum nicht gegeben, aber ich nehme an besser geworden ist garnix, oder
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."
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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen
Und Vorderlader Perkussionspistolen (einschüssige) werden zu sonstigen Waffen wenn ichs richtig verstanden habe. Also frei ab 18 wie ihre Steinschlossbrüder.
___________
ΜΟΛΩΝ ΛΑΒΕ

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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen
Shotgun hat geschrieben:Und Vorderlader Perkussionspistolen (einschüssige) werden zu sonstigen Waffen wenn ichs richtig verstanden habe. Also frei ab 18 wie ihre Steinschlossbrüder.
????
dachte WBK, aber zaehlen nicht fuer die stueckzahl mit ...?
lg
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- kemira
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- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen
Nee das gilt für Perkussionspistolen (mehrschüssig), also Revolver, das Howdah-Teil und so.gewo hat geschrieben:dachte WBK, aber zaehlen nicht fuer die stueckzahl mit ...?Shotgun hat geschrieben:Und Vorderlader Perkussionspistolen (einschüssige) werden zu sonstigen Waffen wenn ichs richtig verstanden habe. Also frei ab 18 wie ihre Steinschlossbrüder.
Einschüssige Cap&Ball-Pistolen werden frei ab 18.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
...the Brotherhood of Blackpowder...
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1529
- Registriert: Di 18. Mai 2010, 08:37
- Wohnort: Wien
Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen
ab wann ist das Gesetz nun gültig: 1. Juni oder 1. Juli 2010 ???
Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen
halloSchnittbrot hat geschrieben:ab wann ist das Gesetz nun gültig: 1. Juni oder 1. Juli 2010 ???
gueltig ist ein gesetzt normalerweise immer erst dann wenn es im amtsblatt der wr zeitung veroeffentlicht wird ...
ein paar importe gehen sich noch aus bevor das grosse registrieren losgeht

und ich habe ernstlich - auch - unsere ganzen forenmitglieder in verdacht die preis auf egun in den letzten wochen massiv hochzutreiben mit ihren geboten
ordonanzler sind dzt so teuer wie schon lange nicht
bin froh dass ich mich - bis auf zwei teile die noch geplant sind - schon eingedekct habe

lg
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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen
kemira hat geschrieben:Nee das gilt für Perkussionspistolen (mehrschüssig), also Revolver, das Howdah-Teil und so.gewo hat geschrieben:dachte WBK, aber zaehlen nicht fuer die stueckzahl mit ...?Shotgun hat geschrieben:Und Vorderlader Perkussionspistolen (einschüssige) werden zu sonstigen Waffen wenn ichs richtig verstanden habe. Also frei ab 18 wie ihre Steinschlossbrüder.
Einschüssige Cap&Ball-Pistolen werden frei ab 18.
ahhhh
danke
lg
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Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen
nicht nur das, ich finde es waren auch "früher" mehr ordonnanzler am "Markt"gewo hat geschrieben:halloSchnittbrot hat geschrieben:ab wann ist das Gesetz nun gültig: 1. Juni oder 1. Juli 2010 ???
gueltig ist ein gesetzt normalerweise immer erst dann wenn es im amtsblatt der wr zeitung veroeffentlicht wird ...
ein paar importe gehen sich noch aus bevor das grosse registrieren losgeht
und ich habe ernstlich - auch - unsere ganzen forenmitglieder in verdacht die preis auf egun in den letzten wochen massiv hochzutreiben mit ihren geboten
ordonanzler sind dzt so teuer wie schon lange nicht
bin froh dass ich mich - bis auf zwei teile die noch geplant sind - schon eingedekct habe
lg
g

wie sieht es denn jetzt mit der Pistolenmunition für nicht WBK Inhaber aus? muss ich meinen Uhr dann zentral registrieren lassen bevor ich die Muni bekomme oder reicht es wenn ich mit der "alten" Meldung mal vorstellig werde?!
das mit den einschüssigen Perkussionspistolen ist mal interessant

Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen
halloIncite hat geschrieben:...
wie sieht es denn jetzt mit der Pistolenmunition für nicht WBK Inhaber aus? muss ich meinen Uhr dann zentral registrieren lassen bevor ich die Muni bekomme oder reicht es wenn ich mit der "alten" Meldung mal vorstellig werde?!
nach der schreibweise im gesetz: "...zentral registriert..."
am ende wirds auf die durchfuehrungsbestimmungen ankommen
die sind sicher nicht vor dem herbst heraussen
lg
g
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- Warnschuss
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- Beiträge: 1619
- Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
- Wohnort: Niederösterreich
Re: Waffenrechtsnovelle beschlossen
Es schaut so aus, als wäre die Registrierungsbestätigung notwendig:
Aus dem Gesetzesentwurf:
Aus dem Gesetzesentwurf:
§ 24. (1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.
(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.