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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Verfasst: So 14. Feb 2016, 11:07
von BigBen
Der Glöckner hat geschrieben:Jagasep hat geschrieben:Threadstarter

Scheinbar ist es also unanständig bzw. verpönt, wenn man fragt wie man sich damit im gesetzlichen Rahmen bewegt?
Naja, ein, zwei Posts waren ja durchaus hilfreich...
Ich hab genug gelesen und bin hier raus.
Nein es nicht verpönt sich im gesetzlichen Rahmen zu bewegen, im Gegenteil. DU willst dich doch außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen indem du der Behörde etwas melden willst was überhaupt nicht meldepflichtig ist...also warum irgendwas unnötig kompliziert machen?
Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Verfasst: So 14. Feb 2016, 11:12
von sixtwentynine
Die Frage war eh legitim.
Nur sollte man nicht mehr und nicht weniger machen als was von der Behörde verlangt wird.
Die getrennte verwahrung von griff und WS ist nicht erforderlich(Zerlegt muss es sein!) aber zu empfehlen damit die Behörde nicht irgendwelche bodenlosen Verdächtigungen anstellt.
Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Verfasst: So 14. Feb 2016, 11:14
von JAGAS3P
Es wurde von Anfang an, alles bestens erklärt.
Trotzdem schafft es der Themen-Starter, im Rahmen seiner Möglichkeiten nicht, das Gesagte umzusetzen.

Seine/Ihre Unterstellung uns gegenüber, von wegen "Fragen wären unanständig oder verpönt, sich im gesetzlichen Rahmen bewegen zu wollen...." ist lächerlich bzw eine Frechheit!

Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Verfasst: So 14. Feb 2016, 13:32
von sauersigi
Unfassbar! Da kratz sich wer bevor es noch juckt!!!
es geht immer nur um betriebsbereite, Waffen, egal wievele Griffstücke vorhanden sind!!
Und bei einer Überprüfung sind nur die Teile und Waffen bereitzuhalten, welche auch genehmigungspflichtig sind, bzw. lt. Wbk auf dich eingetragen sind. Keine LW Kat C. etc....
Niemand hat in deinen Tresor zu schauen. Wenn du das zulässt, selbst schuld.
Und bitte akzeptiert eine Antwort, ohne die jedesmal bis aufs letzte zu zerreden und zu hinterfragen.
Abgesehen davon sollten diese Infos beim Waffenführerscheinkurs besprochen worden sein.
Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Verfasst: So 14. Feb 2016, 13:58
von gunlove
@BigBen
Grundsätzlich bin ich für die freie Meinungsäußerung, aber hier wäre mein Vorschlag, diesen Thread zu schließen.
Es wurde mMn. eigentlich alles was relevant ist gesagt und jede weitere Zeile kann nur den Legalwaffenbesitzern schaden.
Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Verfasst: So 14. Feb 2016, 14:59
von BigBen
Es wurde alles gesagt.