Re: .30 carbine
Verfasst: So 28. Feb 2016, 10:30
Zum .30 M1 Carbine gibt es VwGH-Entscheidungen, aus denen ableitbar ist, dass die Behörden bei der Abweisung des Ausnahmeantrages mit dem Stehsatz, dass solche Waffen wegen ihrer Eigenschaft als Kriegsmaterial grundsätzlich nicht in private Hände gehören, nicht einfach so durchkommen.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... chworte=m1" onclick="window.open(this.href);return false;
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... chworte=m1" onclick="window.open(this.href);return false;
Prüfungsmaßstab ist die "Gefährlichkeit" der Waffe - das dürfte bei einem .30 M1 Carbine recht einfach zu beurteilen sein. Und dazu kommt- im Hinblick auf die Ideen für die Verschärfung der RL 91/477/EEC - dass das Ding nicht einmal "böse" aussieht ...
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Prüfungsmaßstab ist die "Gefährlichkeit" der Waffe - das dürfte bei einem .30 M1 Carbine recht einfach zu beurteilen sein. Und dazu kommt- im Hinblick auf die Ideen für die Verschärfung der RL 91/477/EEC - dass das Ding nicht einmal "böse" aussieht ...