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Waffengesetz vor 1996
Verfasst: Do 24. Mär 2016, 19:31
von config
Ob sich bezüglich PGs das jemals wieder ändert ?? Ist ja wirklich schwer oder nur medial nachvollziehbar das Schrothalbautomaten oder Schrot UHRs zu bekommen sind (mit Karte und Platz) aber Pumpen nicht.
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Re: Waffengesetz vor 1996
Verfasst: Do 24. Mär 2016, 19:51
von trenck
Noch ein paar Ergänzungen zum damaligen Waffenrecht: die WBK erhielt man damals als unbescholtener >= 21-jähriger auf schriftlichen Antrag ohne weiteren Firlefanz wie Psychotest, Waffenführerschein o.ä. Verwahrungskontrollen gab es keine. Waffenpass kriegte man als Polizist, Taxler, Schmuckvertreter im Außendienst, etc. ohne Probleme. Als Jäger sowieso. Und die mengenmäßige Erweiterung der WBK lief in etwa so ab, dass der Sachbearbeiter nur fragte, wieviel Plätze man denn wolle.
Es hat damals auch keine Sau interessiert, welche Kategorie C - Waffen man hatte; die wurden damals weder auf Papier noch elektronisch registriert.
/*Ironiemodus an: und wegen diesen gar schröcklich liberalen Bestimmungen waren damals Amokläufe mit legalen Waffen an der Tagesordnung.
Trenck
Re: Waffengesetz vor 1996
Verfasst: Do 24. Mär 2016, 20:00
von trenck
Noch etwas: ich kann mich noch an ein offizielles Dokument zur umfassenden Landesverteidigung erinnern (war so um 1980), da wurde der legale Waffenbesitz als integraler Bestandteil der österreichischen Verteidigungsdoktrin bezeichnet. Heute undenkbar. Da wird perverserweise die völlige Wehrlosigkeit als angeblich bester Schutz für den einzelnen erklärt. Schwachsinn zum Quadrat.
Trenck
Re: Waffengesetz vor 1996
Verfasst: Do 24. Mär 2016, 20:27
von Prof_Enfield
trenck hat geschrieben:Noch etwas: ich kann mich noch an ein offizielles Dokument zur umfassenden Landesverteidigung erinnern (war so um 1980), da wurde der legale Waffenbesitz als integraler Bestandteil der österreichischen Verteidigungsdoktrin bezeichnet.
Hättest Du dazu ev. eine Quelle? Würd' mich interessieren. Danke!
Re: Waffengesetz vor 1996
Verfasst: Do 24. Mär 2016, 20:28
von Hane
Wurden die Schrotrepetierer auch im 96er Jahr zu Kat B?
Das ist ja auch so ein Mega Schwachsinn, meine Goosegun ist elendslang, also sicher nicht zu verstecken und mit einer Doppelläufigen schieße ich sicher schneller 4 Schuss hintereinander als mit dem 2 Schuss Magazin der Goosegun.
Re: Waffengesetz vor 1996
Verfasst: Do 24. Mär 2016, 21:46
von trenck
Prof_Enfield hat geschrieben:trenck hat geschrieben:Noch etwas: ich kann mich noch an ein offizielles Dokument zur umfassenden Landesverteidigung erinnern (war so um 1980), da wurde der legale Waffenbesitz als integraler Bestandteil der österreichischen Verteidigungsdoktrin bezeichnet.
Hättest Du dazu ev. eine Quelle? Würd' mich interessieren. Danke!
Leider nicht. Das Original-Dokument habe ich nicht mehr, und im Netz ist nichts zu finden.
Trenck