Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 08:35
Ah ok, dann ist des so ungefähr wie der Kettner in Salzburg, der auch abhängig vom Mitarbeiter das deutsche mit unserem WaffG vermischt 

Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Servus, ich habe gleiche Erfahrung gemacht, der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufenPlinkster hat geschrieben:Bei Wiener Wertgarner wurden mir schon diverse absurde Sachen erzählt. Zivis dürfen keine C und D Waffen kaufen, Fiocchi EMB braucht man einen Schützenpass, Hornady Critical Defense braucht man einen Waffenpass usw. usw. Ist halt einen der Mitarbeiter dort, der sich mit viel Zeug nicht auskennt und dann offenbar seine eigenen Vorschriften erfindet.
Da wird "Magazine nur mit WBK" vermutlich vom selben kommen
hischurl45 hat geschrieben:...der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufen
das hat aber doch keine Grundlage, Ausweis? vielleicht aber WBK, nein, ich will nix kaufen sondern was anschauen und man muss schon unterscheiden können..gewo hat geschrieben:hischurl45 hat geschrieben:...der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufen
wenn du bei uns eine B waffe in die hand nehmen willst musst du auch vorher irgendeinen lichtbildausweis hergeben.
fuehrerschein, personalausweis, wbk , irgendwas
was soll ich sonst tun wenn du das ding schnappst und wegrennst und ich habe keinerlei daten von dir...
die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigungschurl45 hat geschrieben:das hat aber doch keine Grundlage, Ausweis? vielleicht aber WBK, nein, ich will nix kaufen sondern was anschauen und man muss schon unterscheiden können..gewo hat geschrieben:hischurl45 hat geschrieben:...der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufen
wenn du bei uns eine B waffe in die hand nehmen willst musst du auch vorher irgendeinen lichtbildausweis hergeben.
fuehrerschein, personalausweis, wbk , irgendwas
was soll ich sonst tun wenn du das ding schnappst und wegrennst und ich habe keinerlei daten von dir...
das muss du wissen was du im so a Fall machen sollst oder darfstgewo hat geschrieben:
die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigung
was soll ich machen wenn du die zur ansicht uebergebene glock schnappst und rennst?
das feuer eroeffnen?
eben nixschurl45 hat geschrieben:das muss du wissen was du im so a Fall machen sollst oder darfstgewo hat geschrieben:
die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigung
was soll ich machen wenn du die zur ansicht uebergebene glock schnappst und rennst?
das feuer eroeffnen?
gewo hat geschrieben:eben nixschurl45 hat geschrieben:das muss du wissen was du im so a Fall machen sollst oder darfstgewo hat geschrieben:
die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigung
was soll ich machen wenn du die zur ansicht uebergebene glock schnappst und rennst?
das feuer eroeffnen?
und daher muss ich in der lage sein die identitaet des kriminellen bei der verlustanzeige angeben zu koennen
daher werden vor dem aushaendigen von waffen an kunden grundsaetzlich lichtbildausweise einbehalten
wbk fuer magazinverkauf im inland ist bullshit, logisch
wbk fuer magazinversand ins ausland ist klar, geht nicht anders
so ganz stimmt das aber auch nicht, wenn ich mir bei Juwelier was anschauen will und meine jetzt nix um 200€ oder so, dann verlang er auch kein Ausweis, aber OK, es gibt auch Händler wo man sich Waffen anschauen kann ohne dass die gleich Angst haben dass du wegrennstrhodium hat geschrieben:Verstehe Gewo hier voll und ganz. Gerade als Waffenhändler will man nicht mit "sowas" auffallen. Ich würde auch keinem 5 Unzen Gold zur Ansicht geben, bevor ich nicht weiß, ob der Interessent auch zahlen kann. Am besten man macht sowas auf einem dunklen Autobahnrastplatz
nur dass Goldbesitz ohne Lizenz nicht illegal ist...schurl45 hat geschrieben:so ganz stimmt das aber auch nicht, wenn ich mir bei Juwelier was anschauen will und meine jetzt nix um 200€ oder so, dann verlang er auch kein Ausweis, aber OK, es gibt auch Händler wo man sich Waffen anschauen kann ohne dass die gleich Angst haben dass du wegrennstrhodium hat geschrieben:Verstehe Gewo hier voll und ganz. Gerade als Waffenhändler will man nicht mit "sowas" auffallen. Ich würde auch keinem 5 Unzen Gold zur Ansicht geben, bevor ich nicht weiß, ob der Interessent auch zahlen kann. Am besten man macht sowas auf einem dunklen Autobahnrastplatz