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Re: Sammelgebiete

Verfasst: Mi 1. Dez 2010, 20:31
von Charles
gewo hat geschrieben:
wene010676 hat geschrieben: Kann man auch zb Fausfeuerwaffen der Fa. Walther od. Taurus etc. von 1980 bis heute auch
als Sammelgebiet angeben?
logisch
ist garned ungewoehnlich

kleiner tipp:
sachverstaendige lassen sich vor allem von publikationen blenden

es gibt zwischnezeitlich die moeglichkeit des selbstverlages von buechern
musste mir den link raussuchen
so richtig, mit Verein nummer ect

kostet kaum was
du musst allerdings - gegen tantiemenrecht - die rechte des inhalts abtreten

wuerde ich machen in dem fall und als "unterlage" dem sachverstaendigen zwei meiner buecher ueber das fachgebiet das ich beantrage vorlegen ...
;-)

Da müßte man aber bei den eigenen Büchern extra einen Künstlernamen verwenden 8-)

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Mi 1. Dez 2010, 20:44
von gewo
mercury hat geschrieben:
Charles hat geschrieben: Da müßte man aber bei den eigenen Büchern extra einen Künstlernamen verwenden 8-)
Wieso? Darum gehts ja, das der SV glaubt, das du "voll dabei" bist beim Thema.
genau
buch verlegen hat frueher ne menge kies gekostet

mit den heutigen print-on-demand methoden werden die buecher - sollte sich wirklich wer dazu entschliessen eines der von dir verlegten buecher zu kaufen - quasi auf bestellung gedruckt

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Do 2. Dez 2010, 14:40
von Lama12
Also einen ernstzunehmenden Sachverständigen wird man mit so einem selbstgebastelten Büchl nicht überzeugen sondern eher nerven... Ein sinnvolles Thema kompakt zusammengefasst ist wohl besser

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Do 2. Dez 2010, 16:08
von Varminter
Lama12 hat geschrieben:Also einen ernstzunehmenden Sachverständigen wird man mit so einem selbstgebastelten Büchl nicht überzeugen sondern eher nerven... Ein sinnvolles Thema kompakt zusammengefasst ist wohl besser

Der reizvollste, aber sehr steinige Weg wäre, selbst zu einem ernsthaftem Sachverständigten zu werden... :ugeek:

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Fr 3. Dez 2010, 00:11
von gewo
Lama12 hat geschrieben:Also einen ernstzunehmenden Sachverständigen wird man mit ..
hi

in dem satzteil sind aber zwei total widerspruechliche begriffe drin ...
welche waren das nochmal schnell?
;-)

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Fr 3. Dez 2010, 01:13
von Old Sam
hi gewo, du wirst es net glauben aber ich kenn so einen, Sachverständiger und Waffenhändler in einem. Hab von dem schon ein paar mal was abgekauft, da dauert der Besuch immer a Zeiterl weil ein gsunder Plausch über das allumfassende Thema muß drinnen sein.

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Fr 3. Dez 2010, 01:16
von gewo
Old Sam hat geschrieben:hi gewo, du wirst es net glauben aber ich kenn so einen, Sachverständiger und Waffenhändler in einem. Hab von dem schon ein paar mal was abgekauft, da dauert der Besuch immer a Zeiterl weil ein gsunder Plausch über das allumfassende Thema muß drinnen sein.
hi

ja, ok
evt sind ja WAFFENsachverstaendige eh clevere leute
genau genommen hast recht, ich kenne ja auch einen und dessen fachmeinung schaetze ich auch

ich hatte die ueblichen verkehrsunfall, medizinischen, technischen bzw bausachverstaendigen gemeint
da neigen ja viele betroffene dazu grundsaetzlich dem "s" ein "chw" hinzuzufuegen ..

;-)

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Fr 3. Dez 2010, 08:15
von Old Sam
Da wiederum stimme ich dir vollkommen zu.

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Di 7. Dez 2010, 23:10
von cobaltbomb
was haltet ihr von dem sammelgebiet: in österreich erlaubte halbautomatische kugelgewehre mit gewehrkalibern :?:

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Di 7. Dez 2010, 23:10
von gewo
cobaltbomb hat geschrieben:was haltet ihr von dem sammelgebiet: in österreich erlaubte halbautomatische kugelgewehre :?:
hi

warum "halb.."
beim sammel geht ja auch Kat A wennst vitamin B hast

;-)

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Do 9. Dez 2010, 09:28
von cowroper
cobaltbomb hat geschrieben:... in österreich erlaubte halbautomatische kugelgewehre mit gewehrkalibern :?:
Ist aber keine große Sammlung! :mrgreen:

cowroper

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Sa 10. Nov 2012, 20:13
von Noldi
"Derzeit" nicht. Allerdings wer das Sammelgebiet anerkannt bekommen hat, der kann darauf hoffen dass in Zukunft mehr zugelassen wird. Das mit den HAs entwickelt sich ja erst. Soo lange gibts ja noch nicht diese Auswahl wie jetzt. Und dabei bleibts ja nicht. Die Tür ist offen ...

Warum nicht nur das Wort "automatisch" verwenden. Dann hätte man wenigstens schon mal die Tür offen um um Ausnahmegenehmigungen ansuchen zu können. Kenne zwar keinen der die hat, aber anscheinend gibts ja doch hierzulande mehrere die die haben und auch an und ab an den Schießständen auftauchen.

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Mo 12. Nov 2012, 23:29
von Promo
Von den Bundesländern kenne ich üblicherweise die Vorgehensweise dass Beamte aus der Waffenabteilung der jeweiligen Polizeidirektion/Sicherheitsdirektion dem Antragsteller einen Besuch abstatten und auf Basis der besichtigten Verwahrungsmöglichkeit, Literatur und Sachkenntnis des Antragstellers die Erweiterung der Waffenbesitzkarte zu Sammelzwecken befürwortet. In Wien mag das aber anders sein.

Viele verwechseln das Sammeln aber mit einer Möglichkeit die WBK zu erweitern weil man gerade etwas haben will, und fasst dementsprechend ein Sammelgebiet was eben zusätzlich zum bisher vorhandenen auch noch so reinpassen würde.

Noch ein paar Zitate aus dem WaffG Runderlass des Ministeriums:
Da das Sammeln als
Rechtfertigung unter Umständen den Erwerb bestehender Sammlungen zu tragen hat,
es sich somit um die Erlaubnis des Erwerbs und Besitzes einer größeren Anzahl von
Waffen handelt, bedarf auch die "Ernsthaftigkeit" der Sammelabsicht eines gewissen
Nachweises. Dieser soll dadurch erbracht werden, dass sich der Betroffene mit dem
Gegenstand der Sammlung vertraut erweist.
sowie
Wie kann die Rechtfertigung „Sammeln von Schusswaffen“ glaubhaft gemacht
werden, wenn der Antragsteller noch keine Waffensammlung besitzt?


Immer wieder hat sich gezeigt, dass sowohl ein Antragsteller, als auch die Behörde vor
einem Problem steht, wenn der Betroffene Waffen sammeln möchte, aber sein Interesse und
sein Wissen um ein bestimmtes Waffenthema noch nicht an Hand einer bestehenden
Sammlung darlegen kann.
Auch wenn das Waffenrecht besondere Anforderungen an einen Waffensammler stellt, kann
dem Gesetz nicht entnommen werden, dass das Sammeln von Waffen nur bei einer bereits
bestehenden Sammlung zulässig wäre.
Gemäß § 23 Abs. 2 WaffG kommt das Sammeln genehmigungspflichtiger Schusswaffen nur
insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragssteller mit dem Gegenstand der
Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist. Zusätzlich muss er
nachweisen, dass er für die sichere Verwahrung der Schusswaffen vorgesorgt hat. Ob der
Rechtfertigungsgrund „Sammeln von genehmigungspflichtigen Schusswaffen“ glaubhaft
gemacht wurde, ist im Verwaltungsverfahren zur Ausstellung oder Erweiterung einer
Waffenbesitzkarte festzustellen. Die Waffenbehörde wird sich zur Feststellung, ob die
obgenannten Voraussetzungen vorliegen, im Regelfall eines Sachverständigen bedienen.
Abhängig vom Thema der (beabsichtigten) Sammlung, (beispielshaft die Offizierspistolen
des ersten Weltkrieges oder die Entwicklung der Verschlusssysteme für Pistolen seit 1945)
wird dafür ein Sachverständiger aus dem Bereich der (Heeres)Geschichte oder ein
waffentechnischer Sachverständiger beizuziehen sein. Der Antragsteller wird somit ein
entsprechendes Fachwissen – wenn auch nicht absolutes Expertenwissen - über den
Sammelgegenstand glaubhaft machen müssen.
Wenn es darum geht, die Anzahl der erlaubten Waffen einer Sammlung zu erhöhen, wird es
darum gehen, dass der Antragsteller darlegt, inwiefern der Gegenstand seiner Sammlung
diese Erweiterung nahe legt. Beispiel: Jemand sammelt die Offizierspistolen des Ersten
Weltkrieges und hat bereits eine ansehnliche Sammlung von 25 Stück. Wenn er nun
darlegen kann, dass es noch 10 weitere gab, wird einer Ausdehnung seiner Bewilligung auf
35 Stück nichts im Wege stehen, wenn nicht sonstige Umstände dagegen sprechen.
Ein solcher Antragsteller wird sich jedoch entgegenhalten lassen müssen, dass er in diesem
Fall nur eine Erweiterung auf 30 Stück genehmigt erhält, wenn er in seiner bisherigen
Sammlung 5 Waffen hat, die keine Offizierspistolen des Ersten Weltkrieges sind (vgl. VwGH
vom 11.12.1997, Zl. 96/20/0142).