Also da wäre ich vorsichtig, deutsches und österreichisches Zivilrecht sind doch deutlich anders...DerDaniel hat geschrieben:Folgendes bezieht sich nur auf deutsches Recht, wird aber bei euch wahrscheinlich ähnlich sein.
Ihr müsst unterscheiden zwischen Hausordnung und AGBs. Aus der Hausordnung kann ich kein Rechtsgeschäft ableiten, d.h. ich kann niemanden zwingen mir aufgrund meiner Hausordnung sein Eigentum zu übertragen.
In den AGBs die beim Kauf der Standzeit enthalten sein werden, kann so etwas aber sehr wohl stehen.
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Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werden?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd
Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd
Aber aus einem Hausrecht ein Rechtsgeschäft ableiten? Dann kann ja jeder sagen "so bald du meine Bude / meinen Laden betreten hast, schuldest du mir eine Millionen". Das kannst du mir beim besten willen nicht erklären, dass das bei euch geht.Maddin hat geschrieben:Also da wäre ich vorsichtig, deutsches und österreichisches Zivilrecht sind doch deutlich anders...
Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd
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Zuletzt geändert von Ares am Do 23. Jun 2016, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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- Beiträge: 902
- Registriert: Do 18. Jun 2015, 13:21
Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd
Was is das nächste? Darf man nicht mehr schiessen, wenn man einen Bart hat, weils dem Betreiber nicht gefällt? Stand wechseln, man muss sich nicht alles gefallen lassen. Wenn die Gier so groß wird, dass man den Leuten wegen 2,5€/Kilo das Sammeln der Hülsen verbieten muss, dann sollens dran ersticken. Sowas nennt man wegen Reichtum geschlossen 

Don't eat the yellow snow...
Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd
Vielleicht geht es um das entgangene "Körberlgeld" der Standaufsicht.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
- Heisenberg
- .50 BMG
- Beiträge: 674
- Registriert: Mi 6. Nov 2013, 10:07
- Wohnort: walddorf
Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd
Shootingpark Leobersdorf?
I´m the one who knocks!
Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd
Tät mich auch interessieren wo das ist...
Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd
+1McMonkey hat geschrieben:Vielleicht geht es um das entgangene "Körberlgeld" der Standaufsicht.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd
ja das sag ich absichtlich nicht öffentlich. ich möchte das ganze erst klären bevor man unnötig dicke luft produziert hat. vll bezog sich der herr standaufsicht auch nur auf fremdhülsen ... und ich hab bisher keinen genauen blick auf etwaige hausordnungen / schiessordnungen geworfen außer das übliche "brillen, gehörschutz, für schüsse selbst verantworlich ..." etc
vll wurde sie ja auch erneuert ... das klär ich jetzt erstmal ab.
vll wurde sie ja auch erneuert ... das klär ich jetzt erstmal ab.

Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!
PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!
Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd
wenn dir der Standnachbar seine hülsen überlässt dann gehören sie dir, nicht dem Stand
wenn der Nachbar die Hülsen liegen lässt ohne sie wegzuräumen aber sie niemandem überlässt dann gehören sie dem Stand
wenn der Nachbar die Hülsen liegen lässt ohne sie wegzuräumen aber sie niemandem überlässt dann gehören sie dem Stand
member the old PD design ? oh I member
Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd
Also irgendwie unbegreiflich: Solltens doch froh sein wenn wer den Dreck der anderen wegräumt und das nicht die Standaufsicht/Standbetreiber/Reinigungskraft/wasweißichwer machen muss.
Und was ist wenn mir der Hülsenfangsack aufgeht beim Abmachen? Und was wenn ma de volle S&B-Schachtel runterfällt? Was passiert wenn ich meine Tasche zu Bodenstelle? (Sarkasmus aus)
Also wie schon gesagt: Wo fängts an und wo hörts auf...
Bitte unbedingt beim nächsten Standbesuch nachfragen um was es da genau geht mit den Hülsen!
Und was ist wenn mir der Hülsenfangsack aufgeht beim Abmachen? Und was wenn ma de volle S&B-Schachtel runterfällt? Was passiert wenn ich meine Tasche zu Bodenstelle? (Sarkasmus aus)
Also wie schon gesagt: Wo fängts an und wo hörts auf...

When freedom shivers in the cold shadow of true peril, it's always the patriots who first hear the call.
Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd
Die Patrone als Ganzes, wovon die Hülse als selbstständiger Bestandteil zusehen ist, steht im Eigentum des rechtmäßigen Erwerbers (idR wahrscheinlich der, der sie am Stand verschießt) Selbstständige Bestandteile folgen rechtlich meistens der Hauptsache. Die Sache wird aber hier durch das Verschießen derart zerteilt, dass man vermuten muss, dass die Hülse die Hauptsache ist, weil die Hülse 1. der größte Teil und 2. der einzige Teil der übrig bleibt ist. Das Eigentum an den Hülsen düfte man als Dritter also entweder beanspruchen, wenn
- es zu einer Eigentumsübertragung durch den Eigentümer kommt oder
- die Sache herrenlos wird (durch Wegwerfen, veranlasst durch den Eigentümer)
Wenn der Schießstand AGB unterliegt, können diese Bestimmungen enthalten, wonach man das Eigentum an den Hülsen verliert. Allerdings ist so eine Regelung mE eher ungewöhnlich, weshalb (bei sonstiger Unwirksamkeit) besonders darauf hingewiesen werden müsste. Das würde wahrscheinlich auch für Vereinsbeschlüsse uÄ gelten.
- es zu einer Eigentumsübertragung durch den Eigentümer kommt oder
- die Sache herrenlos wird (durch Wegwerfen, veranlasst durch den Eigentümer)
Wenn der Schießstand AGB unterliegt, können diese Bestimmungen enthalten, wonach man das Eigentum an den Hülsen verliert. Allerdings ist so eine Regelung mE eher ungewöhnlich, weshalb (bei sonstiger Unwirksamkeit) besonders darauf hingewiesen werden müsste. Das würde wahrscheinlich auch für Vereinsbeschlüsse uÄ gelten.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd
Die Hülse wird ja wohl nicht herrenlos, bloß weil sie aus meiner Pistole/HA/Flinte/Büchse hinausrepetiert wurde. Erst wenn ich den Stand verlasse und die Hülse somit vorsetzlich zurück lasse würde diese herrenlos werden. Oder seh ich das was falsch.
Aber klar, es is ein Unterschied ob man seine eigenen Dinger aufklaubt oder auf Sammeltour geht. Es sei denn, Irgendjemand überlässt einem seine Hülsen.
Oder seh ich das was falsch?
Aber klar, es is ein Unterschied ob man seine eigenen Dinger aufklaubt oder auf Sammeltour geht. Es sei denn, Irgendjemand überlässt einem seine Hülsen.
Oder seh ich das was falsch?
Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd
Sie werden dann herrenlos, wenn du sie zurücklässt, wegschmeißt oder wegschmeißen lässt. Vom Zurücklassen wird man wahrscheinlich reden können, wenn du den Stand kommentarlos mit all deinen Schießutensilien verlässt. So würde ich das sehen.
Wenn A dir erlaubt, seine Hülsen einzusammeln, kann B nicht daherkommen und sagen "na des geht ned" - außer es wurde irgendwie irgendwo irgendwann wirksam vereinbart.
Wenn A dir erlaubt, seine Hülsen einzusammeln, kann B nicht daherkommen und sagen "na des geht ned" - außer es wurde irgendwie irgendwo irgendwann wirksam vereinbart.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz