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Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Richtig...erlaubt ist das was eingestuft/beurteilt ist.
Intelligente Hersteller/Importeuere legen dabei die ganze Modellpalette mit allen Lauflängen vor...etwas leichtgläubigere Hersteller/Importeure legen genau ein Modell vor und gehen einfach davon aus dass diese Eistufung für alle Varianten mit unterschiedlichen Lauflängen etc. auch gilt.
Wie man im Fall der Schmeisser sieht, scheinbar ein Trugschluss - zumindest sehen diverse Akteuere im BMLV offensichtlich anders. Ob sowas vor Gericht standhalten würde ist ein anderes Thema und wäre endlich mal rauszufinden...aber da traut sich scheinbar niemand drüber.
Intelligente Hersteller/Importeuere legen dabei die ganze Modellpalette mit allen Lauflängen vor...etwas leichtgläubigere Hersteller/Importeure legen genau ein Modell vor und gehen einfach davon aus dass diese Eistufung für alle Varianten mit unterschiedlichen Lauflängen etc. auch gilt.
Wie man im Fall der Schmeisser sieht, scheinbar ein Trugschluss - zumindest sehen diverse Akteuere im BMLV offensichtlich anders. Ob sowas vor Gericht standhalten würde ist ein anderes Thema und wäre endlich mal rauszufinden...aber da traut sich scheinbar niemand drüber.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
wozu auchBigBen hat geschrieben:...aber da traut sich scheinbar niemand drüber.
sobald was beanstandet wird laesert der importeur auf die waffe - egal welches modell es ist - "M4 Austria" drauf, aendert die modellbezeichnung im ZWR, und dann passt es wieder ...
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Ja natürlich kann man als "seriöser" Hersteller das auch so handhaben und bei dem Kasperltheater mitspielen...bis das böse Krokodil kommt und alle auffrisstgewo hat geschrieben:wozu auchBigBen hat geschrieben:...aber da traut sich scheinbar niemand drüber.
sobald was beanstandet wird laesert der importeur auf die waffe - egal welches modell es ist - "M4 Austria" drauf, aendert die modellbezeichnung im ZWR, und dann passt es wieder ...

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
EDIT: Ich ziehe meine Aussage aufgrund von Bens durchaus berechtigten Einwand zurück! Ich war der Annahme, die Lauflänge würde bei der Einstufung beachtet werden.
So einfach wird es wohl nicht sein, denn wenn der Behörde schon ein "5" statt "4" irgend wo auf dem Lower und im ZWR reicht, um das als Kriegswaffe anzusehen, werden die spätestens bei einer anderen Lauflänge etc. am Rad drehen.gewo hat geschrieben:sobald was beanstandet wird laesert der importeur auf die waffe - egal welches modell es ist - "M4 Austria" drauf, aendert die modellbezeichnung im ZWR, und dann passt es wieder ...
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Nö, die Lauflänge steht soweit ich weiss in den Bescheiden bzw. Rechtsmeinungen nirgends....ja so professionell wird das hier gehandhabt.DerDaniel hat geschrieben:So einfach wird es wohl nicht sein, denn wenn der Behörde schon ein "5" statt "4" irgend wo auf dem Lower und im ZWR reicht, um das als Kriegswaffe anzusehen, werden die spätestens bei einer anderen Lauflänge etc. am Rad drehen.gewo hat geschrieben:sobald was beanstandet wird laesert der importeur auf die waffe - egal welches modell es ist - "M4 Austria" drauf, aendert die modellbezeichnung im ZWR, und dann passt es wieder ...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
DerDaniel hat geschrieben: So einfach wird es wohl nicht sein, denn wenn der Behörde schon ein "5" statt "4" irgend wo auf dem Lower und im ZWR reicht, um das als Kriegswaffe anzusehen, werden die spätestens bei einer anderen Lauflänge etc. am Rad drehen.
ich moechte nicht unfreundlich erscheinen
aber du bist hier im bereich waffenrecht
und schreibst dinge die so klingen als ob die sie wuesstest
das ist offenbar nicht der fall
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Interessanterweise wurde genau sowas von einer Sachbearbeiterin angekündigt, ein paar Tage bevor die ersten Vorfälle zu dem Thema aufkamen (wurde ja schon in einem anderen Bereich diskutiert). Jetzt häufen sich diese Vorfälle aber, entweder hier bedient man sich wirklich einer behördlichen Willkür oder man hat echt keinen Plan von der Materie. Ich befürchte ja leider ersteres nach diesen doch recht offensichtlichen Aussagen wie "die Schmeisser-Fraktion wird sich in naher Zukunft noch wundern" (sinngemäß).
Aber keine Sorge, das sollte wie bereits hier erwähnt wurde kein rechtliches Problem darstellen, das ist eindeutig.
Aber keine Sorge, das sollte wie bereits hier erwähnt wurde kein rechtliches Problem darstellen, das ist eindeutig.
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Na wenn du das wieder mal schreibst...Maddin hat geschrieben: Aber keine Sorge, das sollte wie bereits hier erwähnt wurde kein rechtliches Problem darstellen, das ist eindeutig.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Erscheinst du aber, da du eine Satz aus dem Posting herausgenommen hast und nicht alles gelesen und zitierst.gewo hat geschrieben:ich moechte nicht unfreundlich erscheinenkuni hat geschrieben: Wenn du die Ö-Abänderungen (bei Schmeisser 1 Verriegelungswarze abgefräst, Lauf verstiftet, etc.) hast, dann ist diese in Ö zugelassen.
aber du bist hier im bereich waffenrecht
und schreibst dinge die so klingen als ob die sie wuesstest
das ist offenbar nicht der fall
Ich habe oben eindeutig geschrieben, dass das M4 zugelassen ist und z.b. das M5 nicht. Und auch ein M4 muss die Österreich Ausführung sein inkl. aller Abänderungen. Hat man ein "normales" M4 (so wie es in Dtland verkauft wird) ist es auch nicht zulässig
Diese Aussage habe ich auch nicht getätigt - das Post besteht aus 2 Sätzen. Du hast eben nur den 2. gelesen. Es ist mir sehr wohl bekannt, dass ich z.b. kein DPMS oder Proarms importieren kann, auch wenn die bei den anderen eingestuften Waffen geforderten Abänderungen durchgeführt wurden (Oder auch kein SChmeisser M5)gewo hat geschrieben:es ist NICHT richtig dass ein selbstlader auf AR basis dann wenn die oesterreich abaenderungen wie Verriegelungswarze abgefräst, Lauf verstiftet, etc durchgefuehrt wurden nicht mehr kriegsmaterial ist
diese aussage ist schlichtweg falsch
Wenn du das falsch verstanden hast, möchte ich mich hiermit für meine unklare Aussage entschuldigen
Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Kein Grund, sich zu entschuldigen. Wer deine Aussage verstehen wollte, hat kapiert, dass du über das Schmeisser M4 gesprochen hast ...
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Was soll man denn nun am besten machen, wenn man ein schmeisser m5 austria hat ?
Greets Martin
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
nixmartin_mk4 hat geschrieben:Was soll man denn nun am besten machen, wenn man ein schmeisser m5 austria hat ?
Greets Martin
wenns anklopfen kommen schickst es halt zum ISSC ein und die lasern dir "M4 Austria" drauf
member the old PD design ? oh I member
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Danke !rupi hat geschrieben:nixmartin_mk4 hat geschrieben:Was soll man denn nun am besten machen, wenn man ein schmeisser m5 austria hat ?
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wenns anklopfen kommen schickst es halt zum ISSC ein und die lasern dir "M4 Austria" drauf

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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
Um das nochmal hoch zu holen, hat hier jemand schon eine AR15 wo das M4 Austria eingelasert ist und könnte mir diese Beschriftung fotografieren ?
Gerne auch per PN
Greets Martin
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Re: Verbot von Schmeisser AR 15 in Österreich
gibts überall im netz:

