Re: Abholung Neuwaffe durch befreundeten WBK Besitzer
Verfasst: Di 23. Aug 2016, 14:36
Du hast natürlich recht, habe B mit C/D vermengt, sorry.JPS1 hat geschrieben:Wie kommst du bitte von
auf§28 WaffG hat geschrieben: (2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat.
(7) Wer seinen Besitz an einer Schusswaffe der Kategorie B anders als durch Veräußerung aufgegeben hat, hat dies der Behörde binnen sechs Wochen zu melden und einen Nachweis über den Verbleib dieser Waffe zu erbringen.?Der Glöckner hat geschrieben: Es muss bei Überlassungen von privat nach privat (nicht bei Neukauf) immer der Käufer melden.