Traurig

als buechsenmacher ist es ueberhaupt kein themaCapulus hat geschrieben:Und dann gibt es auch Waffenhändler, welche die Herausgabe des Griffstücks verweigern, weil sie es "entsorgen" müssen, da die gleiche Nr wie am Verschluss drauf steht. Die wollen die Variante mit Nr ändern gar nicht wissen. Andere verweigern diese Handhabe gänzlich, weil es nach deren Ansicht rechtlich bedenklich scheint.
Hab das alles in den letzten Wochen erst durchgespielt.
Capulus hat geschrieben:Und dann gibt es auch Waffenhändler, welche die Herausgabe des Griffstücks verweigern, weil sie es "entsorgen" müssen, da die gleiche Nr wie am Verschluss drauf steht. Die wollen die Variante mit Nr ändern gar nicht wissen. Andere verweigern diese Handhabe gänzlich, weil es nach deren Ansicht rechtlich bedenklich scheint.
Hab das alles in den letzten Wochen erst durchgespielt.
und wenn ich mir das Griffstück für meine Grundwaffe als Alternative behalten will ?Promo hat geschrieben:Zu wem wird die Behörde wohl gehen, wenn bei der Kontrolle das nummerngleiche Griffstück am Schlitten montiert ist, was als Wechselsystem wo eingetragen ist? Richtig, zu demjenigen der laut ZWR das alles verkauft hat. Von dem her verstehe ich jeden Büchsenmacher, der das nicht machen will.
Wozu will man die Waffe "zerlegen" lassen? Wenn man es als Wechselsystem braucht, dann dann benötigt man ohnehin kein zweites Griffstück. Daher könnte man es - wenn es wirklich nur um das Wechselsystem geht - ja auch das Griffstück dem betreffenden Büchsenmacher geben, damit der es im Auftrag verkauft.
Was geht es dich an? Was geht es die Behörde an? Was geht es den Büma an? Es ist nicht verboten und fertig.Promo hat geschrieben: Wozu will man die Waffe "zerlegen" lassen?
Und wofür sollte dann deiner Meinung nach jemand ein einzelnes Griffstück kaufen?Promo hat geschrieben: Wozu will man die Waffe "zerlegen" lassen? Wenn man es als Wechselsystem braucht, dann dann benötigt man ohnehin kein zweites Griffstück. Daher könnte man es - wenn es wirklich nur um das Wechselsystem geht - ja auch das Griffstück dem betreffenden Büchsenmacher geben, damit der es im Auftrag verkauft.
Das ist auch nicht gerade die feine englische Art auf eine nicht unberechtigte Frage zu antworten. Noch dazu wo die Frage auch erläutert wurde.Paddy91 hat geschrieben:Was geht es dich an? ... Es ist nicht verboten und fertig.Promo hat geschrieben: Wozu will man die Waffe "zerlegen" lassen?