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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 18:20
von sc70
gewo hat geschrieben:
sc70 hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Gilt die WBK als "amtlicher" Ausweis? So wie ein Führerschein auch?
natürlich, wie viel amtlicher soll der Ausweis denn noch sein?
naja
um ein amtlicher lichtbildausweis zu sein fehlt der WBK zum beispiel der geburtsort ....

von Help.gv.at
mtlicher Lichtbildausweis
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
Erforderliche Angaben:
Name
Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
Unterschrift der Person
Ausstellende Behörde
BEISPIEL
Reisepass
Personalausweis
Führerschein
(wird von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt)
Studierendenausweis
Identitätsausweis
Amtlicher Dienstausweis
Waffenpass

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 18:26
von gewo
ok
soll sein ....

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 18:28
von Hooks
Meine wbk wurde letztens beim kündigen des Mobiltelefonvertrages tatsächlich nicht genommen hatte den Führerschein im Auto liegen.

Auf die Frage: warum? der ist von der örtlichen BH ausgestellt.
sagte die sehr skeptische Bedienung das sie diesen ausweiß nicht annehmen kann da sie dieses "Dokument" nicht kennt.

Im Endeffekt musst ich zum Auto latschen...


Lg

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 18:34
von susi
Also gibt es eine Grauzone (die es ja bei so vielen Gesetzesstellen bezüglich Waffenrecht gibt) sogar bei der Frage, ob die WBK ein amtlicher Ausweis ist. So was empört mich.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 18:38
von Ferrum
Studierendenausweis is sicher besser als die WBK, da is ja auch meine Matrikelnummer obengestanden. Also eigentlich der superste Ausweis...

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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 18:52
von ronhan
Bei mir hat die Bank weder den Dienstausweis noch die Waffenbesitzkarte als Lichtbildausweis anerkannt.

"Na, de gelt'n bei uns net, ham's net den Führerschein oda Reisepass dabei?"

Führerschein war dann genehm.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 19:17
von rokomech
Na das ist doch mal wieder eine typisch österreichische Definition:

Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises.
:at1:

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 19:18
von Maddin
ronhan hat geschrieben:Bei mir hat die Bank weder den Dienstausweis noch die Waffenbesitzkarte als Lichtbildausweis anerkannt.

"Na, de gelt'n bei uns net, ham's net den Führerschein oda Reisepass dabei?"

Führerschein war dann genehm.

Bei meiner Bank schon...

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 19:38
von Ares
Ist nur unnötige Prahlerei mit der WBK vor irgendwelchen Instituten herumzufuchteln. Egal ob es ein amtlicher Ausweis ist, oder nicht. Im Waffenschrank hat die WBK mM nach auch nichts verloren.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 23:29
von rupi
sc70 hat geschrieben:
mtlicher Lichtbildausweis
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
Erforderliche Angaben:
Name
Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
Unterschrift der Person
Ausstellende Behörde
BEISPIEL
Reisepass
Personalausweis
Führerschein
(wird von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt)
Studierendenausweis
Identitätsausweis
Amtlicher Dienstausweis
Waffenpass
wir ham das mal diskutiert und sind zu dem Schluss gekommen dass ja auf den alten (nicht Plastik) Papier WBKs/WP der Geburtsort drinsteht

und eigentlich in der Auflistung die alten Dokumente gemeint sind


ob da jetzt was dran ist.. ka... müsste man mal das Ministerium fragen

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Di 6. Dez 2016, 09:46
von thomasa1000
Geburtsort muss aber lt. zitiertem Link NICHT vorhanden sein um amtl. Lichtbildausweis zu sein.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Di 6. Dez 2016, 10:50
von susi
Ich habe mich jetzt im Innenministerium telephonisch erkundigt:
Zum Nachweis der Identität reicht eine WBK. Sollte es aber an der Stelle, wo ein amtlicher Lichtbildausweis gefordert wird, zB notwendig sein die Wohnadresse nachzuweisen, dann reicht die WBK alleine nicht aus.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Di 6. Dez 2016, 12:08
von BigBen
Jo jetzt muss sich das nur noch bis zu allen Behörden rumsprechen :(

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Di 6. Dez 2016, 14:23
von thomasa1000
susi hat geschrieben:Sollte es aber an der Stelle, wo ein amtlicher Lichtbildausweis gefordert wird, zB notwendig sein die Wohnadresse nachzuweisen, dann reicht die WBK alleine nicht aus.
Und in welchem amtlichen Lichtbildausweis wäre die Adresse zu finden?

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Di 6. Dez 2016, 14:37
von susi
:o

Du hast recht! Auch im Führerschein oder Reisepaß steht ja keine Wohnadresse. Amtlicher Lichtbildausweis bleibt amtlicher Lichtbildausweis.