Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!
Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 11:10
Ich hatte letztens mein Walther Rescue Knife (Klinge unter 12cm aber einhändig bedienbar) dabei. Hätts mich da auch gfressen???


Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Bei Einhandmessern spielt die Klingenlänge keine Rolle.Robiwan hat geschrieben:Ich hatte letztens mein Walther Rescue Knife (Klinge unter 12cm aber einhändig bedienbar) dabei. Hätts mich da auch gfressen???
fällt oder nicht. Auslegungssache. Da können dir nur Leute aus Deutschland erfahrungswerte geben und das könnte auch je nach Bundesland variieren.3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Na Logo .....Robiwan hat geschrieben:Ich hatte letztens mein Walther Rescue Knife (Klinge unter 12cm aber einhändig bedienbar) dabei. Hätts mich da auch gfressen???
Rettung ist kein Zweck der geschützt ist. Gab da mehrere Urteile zu Menschen die ein Rettungsweste in der türablage hatten. Rettungsmesser wäre nur mit stumpfer spitze gegeben .....Halvar hat geschrieben:Bei Einhandmessern spielt die Klingenlänge keine Rolle.Robiwan hat geschrieben:Ich hatte letztens mein Walther Rescue Knife (Klinge unter 12cm aber einhändig bedienbar) dabei. Hätts mich da auch gfressen???
Die Frage ist also, ob der Zweck "Mitführen als Rettungsmesser" unter
fällt oder nicht. Auslegungssache. Da können dir nur Leute aus Deutschland erfahrungswerte geben und das könnte auch je nach Bundesland variieren.3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
piefke hat geschrieben:...
In Kiel gab es den Fall.das die Polizei fr Nachmittag vor der Kaserne stand und Angehörige der Bundeswehr das dienstliche Klappmesser angenommen hat + owi Anzeige. Und das obwohl es laut Dienstanweisung in der Uniform Bluse mitgeführt wird. Dienstanweisung musste dann geändert werden ...
Die meisten Österreicher hätten wohl auf die Frage "Haben Sie Waffen im Auto?" mit nein geantwortet. Ganz einfach weil ein "besserer Nagelausputzer" für einen vernunftbegabten Menschen (der noch nicht in die absurde deutsche Waffengesetz-Welt eingetaucht ist) keine Waffe ist.Kriss hat geschrieben:Absurde Gesetzte, die noch absurder streng ausgelegt werden.
Du machst leider die gleichen Fehler wie ich meistens - du bist zu ehrlich. Hättest du denen die Hucke vollgelogen wärst du 3min später wieder auf der Autobahn gewesen.
Naja ich dachte mir warum lügen..... mit der Wahrheit kommt mann doch immer weiterKriss hat geschrieben:Absurde Gesetzte, die noch absurder streng ausgelegt werden.
Du machst leider die gleichen Fehler wie ich meistens - du bist zu ehrlich. Hättest du denen die Hucke vollgelogen wärst du 3min später wieder auf der Autobahn gewesen.
Aber wenn man ihrgendwas mit Waffen zu tun hat ist man ja ein Verbrechen- obwohl das ja eigentlich grotesk ist da man als registriter überprüfter Waffenbesitzer zu den zuverlässigeren Bürgern zählt.
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Egal - nix passiert, und eine nette ans Hirngreif Geschichte.
Das Waffengesetz der Deutschen ist ohnehin völlig absurd...Perock hat geschrieben:Ich war eigentlich nur geschockt, ahb mir nicht's gedacht bzw. war mir 1000% sicher das ich auf der sicheren Seite bin....aber naja es ist zum glück nichts passiert ausser das ich 25 min Zeit verloren hab.....
trotzdem der Smileypasst ganz gut zu dem Waffengesetz der Deutschen bzw. wenn es um das führen geht von Messern.....
"und fügte hinzu das ich hinten im Kofferraum in meiner Reisetasche noch ein Framelock Klappmesser habe.Perock hat geschrieben:Naja ich dachte mir warum lügen..... mit der Wahrheit kommt mann doch immer weiterKriss hat geschrieben:Absurde Gesetzte, die noch absurder streng ausgelegt werden.
Du machst leider die gleichen Fehler wie ich meistens - du bist zu ehrlich. Hättest du denen die Hucke vollgelogen wärst du 3min später wieder auf der Autobahn gewesen.
Aber wenn man ihrgendwas mit Waffen zu tun hat ist man ja ein Verbrechen- obwohl das ja eigentlich grotesk ist da man als registriter überprüfter Waffenbesitzer zu den zuverlässigeren Bürgern zählt.
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Egal - nix passiert, und eine nette ans Hirngreif Geschichte.![]()
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Natürlich war mir nach ausprechen des Satzes '' IWA Nürnberg'' klar das ich mich in einem Land befinde, das ein riesen grosses Problem mit Legalen Waffenbesitzer hat....tjo ich habs hald so gelernt ,das Lügen kurze Beine haben...aber okay ausser Zeit hat mich mein ehrlich sein jetzt zum Glück nicht gekostet.....zum Glück.
Notiz an mich selbst: Du musst mehr Lügen
Deine Aussage ist ja auf auf Deitschlond bezogen.piefke hat geschrieben: Allerdings ist ja ein Luftgewehr keine Schusswaffe und dort kann dann der 42a Anschein gelten, was wiederum dazu führen würde das es verschlossen sein muss.