ja, das kann man sehen, wieviel VERSCHIEDENE Meinungen dort zu dem Thema gepostet werden, ohne auf Gesetze zu verweisen oder auf das Thema einzugehen. So wie hierIst nur eine Recht-Seite, wo die Anwälte antworten, aber natürlich habt ihr beide Recht und das ist ironisch gemeint.
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Kat B Kellerfund, what next?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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GSchoenbauer
- .50 BMG

- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Kat B Kellerfund, what next?
Re: Kat B Kellerfund, what next?
Wenn du hier nicht zu einer zufriedenstellenden Antwort kommst, würde ich an deiner Stelle das Notariat kontaktieren, welches seinerzeit die Verlassenschaft abgewickelt hat.Calcipher hat geschrieben:Servus,
meine Mam hat im Keller eine alte Mossberg Model 380 (.22lr HAG) gefunden, die wohl noch von meinem vor 10 Jahren verstorbenen Vater stammt.
ich die zum Waffenhändler bringen und auf meine WBK eintragen lassen auch wenn wir dafür keine Rechnung mehr finden oder muss ich die entsprechend §42 melden und abgeben, inklusive 1 Jahr Wartezeit und dem ganzen Tanz?
Danke für Eure Hilfe
LG.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Dulce bellum inexpertis
- Kapselpracker
- .50 BMG

- Beiträge: 1629
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: Kat B Kellerfund, what next?
Ich hatte seinerzeit auch einen Revolver meines Vaters gefunden, ich bin mit der Waffe aufs Koat gegangen und habe den "Fund" gemeldet.bino71 hat geschrieben:....
@GSchoenbauer: ich drück Dir meine Kat B und Du gehst zur Polizei und legst Sie auf den Tisch.
Ich such mal die Zeitungsberichte.
Die stellten mir eine Bestätigung aus das ich die Waffe vorübergehenden Verwahre (auf meiner WBK war kein Platz frei) und ich spazierte mit der Waffe wieder nach hause.
Re: Kat B Kellerfund, what next?
Also ich denke man kann hier zwei Wege gehen, entweder man wickelt es als Erbstück ab, da gibt es sicher Vorgaben wie ein später gefundenes Erbstück abzuwickeln ist, oder man macht es als Fund. Für mich scheint es eindeutig, dass man die Waffe nicht einfach eintragen lassen kann.
Re: Kat B Kellerfund, what next?
Warum ruft ma nicht einfach bei da Polizei und sagt, he Leute bei mir im Keller liegt eine Waffe!
Um den rechtlichen Käse sollen sich die kümmern. Dann brauch ich sie auch nicht angreifen, verwahren, transportieren, oder sonst was böses.
Irgendwann muss ich sie als Finder ja eh bekommen, oder?
Um den rechtlichen Käse sollen sich die kümmern. Dann brauch ich sie auch nicht angreifen, verwahren, transportieren, oder sonst was böses.
Irgendwann muss ich sie als Finder ja eh bekommen, oder?
Gruß
Krauzi
Krauzi
Re: Kat B Kellerfund, what next?
Nein.Krauzi_M hat geschrieben:Irgendwann muss ich sie als Finder ja eh bekommen, oder?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Kat B Kellerfund, what next?
Meine Frau, die keine Wbk besitzt, fand im Keller versteckt 2 FFW Kat B , noch vom verstorbenen Großvater. Sie trug sie auf die Polizei und gab sie ab. Bestätigung erhalten und das war es ....keine Anzeige wegen irgend etwas....Das war sogar in WIEN !!!!
Das ist aber schon über 15 Jahre her.
Heutzutage kann es aber schon sein, das man dafür auch verknackt wird.
Das ist aber schon über 15 Jahre her.
Heutzutage kann es aber schon sein, das man dafür auch verknackt wird.
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: Kat B Kellerfund, what next?
Herr im Himmel, was für ein Unsinn.spareribs hat geschrieben:Meine Frau, die keine Wbk besitzt, fand im Keller versteckt 2 FFW Kat B , noch vom verstorbenen Großvater. Sie trug sie auf die Polizei und gab sie ab. Bestätigung erhalten und das war es ....keine Anzeige wegen irgend etwas....Das war sogar in WIEN !!!!
Das ist aber schon über 15 Jahre her.
Heutzutage kann es aber schon sein, das man dafür auch verknackt wird.
Du glaubst du wirst verknackt, wenn du eine Waffe "findest"? Ehrlich?
Ich halts nicht mehr aus
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Kat B Kellerfund, what next?
der "polizist" kann meldungen oder anzeigen schreiben bis seine finger krachen
ein polizist ist kein jurist
es kann sich nicht in allen rechtsmaterien perfekt auskennen
das ist unmoeglich
polizisten sind gut ausgebildet was die anwendung vbon zwangsmitteln und deren zulaessigkeit betriftt, weil das ist deren taegliches brot
wen darf ich anhalten, wen darf ich mitnehmen, welchen sachverhalt muss ich an wen melden usw
in rechtsfragen einzelener gesetzesbestimmungen (wenns ned grad das KFG oder die STVO ist) ist deren wissenstands oft ned wesentlich anders als das vielzitierte stammtischniveau
da ist auch nix schechtes und ehrenruehriges dran
selbst der polzeijurist im kommissariat laesst sich einen kaffe kommen, stellt das telefon aufs sekretariat um und sperrt die tuere zu bevor er beginnt gesetze, verordnungen, bundesgesetzblaetter, erlaesse und OGH urteile zu waelzen um eine bestimmte sachlage so gut als moeglich rechtlich bewerten zu koennen.
auch der weiss das ned auswendig
alleine das faktum "ich habe wegen X und Y eine anzeige bekommen" sagt daher - gerade im waffenrecht - eher wenig aus. die frage ist wie ist das verfahren ausgegangen, und selbst da wird es im waffenrecht schwammig, ich erinnere nur an das VfgH urteil aus dem burgendlandfall vor ein paar jahren wo ein alleine wohnender waffenbesitzer freigesprochen wurde obwohl er fuer seine waffe weder eine versparrbares behaeltnis hatte, noch sie tatsaechlich eingesperrt hatte, und sich auch geweigert hat einen safe anzuschaffen... weil er eben allein wohnt und die aussensicherung der wohnung ja lt erlass ausreichend ist ...
es gibt da - in beide richtungen - hoechsturteile die einen ratlos machen ...
in der sache selbst:
der FINDER (und nicht der, zu dem der finder die waffe gebracht hat) darf sie bewilligungslos fuer die 48 stunden besitzen
wenn der finder die waffe aber zu einem DRITTEN bringt, ist das fuer diese person unzulaessiger (um nicht zu sagen illegaler) besitz
und eintragung am "kleinen dienstweg" ... rechtlich umzulaessig!
aber natuerlich kanns der haendler ins ZWR eintragen und feddich, er darf es aber nicht
ein polizist ist kein jurist
es kann sich nicht in allen rechtsmaterien perfekt auskennen
das ist unmoeglich
polizisten sind gut ausgebildet was die anwendung vbon zwangsmitteln und deren zulaessigkeit betriftt, weil das ist deren taegliches brot
wen darf ich anhalten, wen darf ich mitnehmen, welchen sachverhalt muss ich an wen melden usw
in rechtsfragen einzelener gesetzesbestimmungen (wenns ned grad das KFG oder die STVO ist) ist deren wissenstands oft ned wesentlich anders als das vielzitierte stammtischniveau
da ist auch nix schechtes und ehrenruehriges dran
selbst der polzeijurist im kommissariat laesst sich einen kaffe kommen, stellt das telefon aufs sekretariat um und sperrt die tuere zu bevor er beginnt gesetze, verordnungen, bundesgesetzblaetter, erlaesse und OGH urteile zu waelzen um eine bestimmte sachlage so gut als moeglich rechtlich bewerten zu koennen.
auch der weiss das ned auswendig
alleine das faktum "ich habe wegen X und Y eine anzeige bekommen" sagt daher - gerade im waffenrecht - eher wenig aus. die frage ist wie ist das verfahren ausgegangen, und selbst da wird es im waffenrecht schwammig, ich erinnere nur an das VfgH urteil aus dem burgendlandfall vor ein paar jahren wo ein alleine wohnender waffenbesitzer freigesprochen wurde obwohl er fuer seine waffe weder eine versparrbares behaeltnis hatte, noch sie tatsaechlich eingesperrt hatte, und sich auch geweigert hat einen safe anzuschaffen... weil er eben allein wohnt und die aussensicherung der wohnung ja lt erlass ausreichend ist ...
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aber natuerlich kanns der haendler ins ZWR eintragen und feddich, er darf es aber nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Kat B Kellerfund, what next?
Kenne diverse derartige Fälle, auch aus kürzlichen Jahren. Üblicherweise wurden diese Gegenstände zunächst bei der zuständigen Waffenbehörde (also idealerweise nicht die Polizei - denn diese ist zwar die SicherheitsDIENSTSTELLE iSd § 42, aber die SicherheitsBEHÖRDE iSd §42 wäre besser, weil diese dann nachher die Waffe auch eintragen kann) abgegeben. Wichtig ist hier, dass man bei der Abgabe auch gleich einen Besitzanspruch anmeldet.
Sollte eine "Suchmeldung" über genau diese Waffe vorliegen, dann würde diese nochmals kriminaltechnisch untersucht werden. Wenn da üblicherweise nichts auftaucht bzw. gar nicht gemacht wird, dann kann - entsprechend des bei der Abgabe genannten Besitzanspruches - die Waffe nach einer Wartefrist von einem Jahr (Besitzer könnte sich ja melden) dem Finder ausgehändigt werden.
Sollte eine "Suchmeldung" über genau diese Waffe vorliegen, dann würde diese nochmals kriminaltechnisch untersucht werden. Wenn da üblicherweise nichts auftaucht bzw. gar nicht gemacht wird, dann kann - entsprechend des bei der Abgabe genannten Besitzanspruches - die Waffe nach einer Wartefrist von einem Jahr (Besitzer könnte sich ja melden) dem Finder ausgehändigt werden.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Kat B Kellerfund, what next?
So wie Promo meint, wäre auch mein Rechtsverständnis gewesen....BigBen hat geschrieben:Nein.Krauzi_M hat geschrieben:Irgendwann muss ich sie als Finder ja eh bekommen, oder?
Aber wos waß a Fremder.......
Gruß
Krauzi
Krauzi
Re: Kat B Kellerfund, what next?
wenn du bei der abgabe bekannt gibst anspruch zu erheben, dann kriegst du die waffe wieder
wenn nicht dann nicht
das gilt uebeigens auch beim dauerhaften waffenverbot ( als nicht beim voruebergehenden bis 8 wochen oder so)
dort kriegst halt nur den verkaufserloes ..
wenn nicht dann nicht
das gilt uebeigens auch beim dauerhaften waffenverbot ( als nicht beim voruebergehenden bis 8 wochen oder so)
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Re: Kat B Kellerfund, what next?
Ja aber nur wenn kein anderer möglicher Eigentümer oder Erbe auftaucht und irgendwelche Ansprüche geltend macht - bei einem alten Kellerfund aber wohl eher unwahrscheinlich.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Kat B Kellerfund, what next?
Fragt im Zuge einer Verlassenschaft der damit beschäftigte Notar eigentlich automatisch bei der zuständigen LPD bezüglich etwaigem Waffenbesitz nach?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Kat B Kellerfund, what next?
Ein Notar hat kein Anrecht darauf zu erfahren, ob ein Waffenverbot vorliegt. Ist ohnehin unerheblich, weil der Beschuldigte ja verstorben ist.
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