Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger
Verfasst: Di 2. Mai 2017, 17:28
Habt ihr da irgendwelche Tipps?
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
kann man schonpiefke hat geschrieben:Wäre mir neu, dass man in At einen Nebenwohnsitz haben kann, ohne Hauptwohnsitz in AT. Entweder man ist hier gemeldet oder halt nicht. Und wenn ist das der Hauptwohnsitz.
kann sein dass du recht hastPromo hat geschrieben:Ohne Wohnsitz in Österreich kannst du keine Waffe melden, da du auch keine Verwahrungsmöglichkeit hast (ohne Wohnsitz). Das was du willst, geht nicht.
Es wohnt dort keiner und passt drauf auf.gewo hat geschrieben:kann sein dass du recht hastPromo hat geschrieben:Ohne Wohnsitz in Österreich kannst du keine Waffe melden, da du auch keine Verwahrungsmöglichkeit hast (ohne Wohnsitz). Das was du willst, geht nicht.
aber wieso eigentlich
was ist schlecht am ferienhaus als verwahrungsort?
Ein leerstehendes Gebäude ist wohl offensichtlich keine sichere Verwahrung. Dass du in ner bewachten Bank deine Waffe sicher verwahren kannst bestreitet keiner, aber wenn etwas im Waffenrecht sogar MIT Logik keinen Sinn ergibt, sollte es ja wirklich nicht so schwierig sein das Ganze nachzuvollziehen.woolf hat geschrieben:Kennst du eine VwGH Urteil, nachdem die Verwahrung nur an ständigen Wohnsitzen zulässig ist?oJo hat geschrieben:Es wohnt dort keiner und passt drauf auf.gewo hat geschrieben:
kann sein dass du recht hast
aber wieso eigentlich
was ist schlecht am ferienhaus als verwahrungsort?
Aber abgesehen davon, kann er die Waffe ja auch an anderen Orten verwahren. Dazu braucht es keinen Wohnsitz.
also entschuldige bitteoJo hat geschrieben:Ein leerstehendes Gebäude ist wohl offensichtlich keine sichere Verwahrung. ....woolf hat geschrieben:Kennst du eine VwGH Urteil, nachdem die Verwahrung nur an ständigen Wohnsitzen zulässig ist?oJo hat geschrieben: Es wohnt dort keiner und passt drauf auf.
Aber abgesehen davon, kann er die Waffe ja auch an anderen Orten verwahren. Dazu braucht es keinen Wohnsitz.
Also ich weiß natürlich nicht wie es bei Jagdhütten ist, aber eine permanente Aufbewahrung in einem Gebäude, das potentiell für extrem lange Zeiträume keiner aufsucht (=Ferienhaus) scheint mir nicht legitimgewo hat geschrieben:also entschuldige bitteoJo hat geschrieben:Ein leerstehendes Gebäude ist wohl offensichtlich keine sichere Verwahrung. ....woolf hat geschrieben: Kennst du eine VwGH Urteil, nachdem die Verwahrung nur an ständigen Wohnsitzen zulässig ist?
Aber abgesehen davon, kann er die Waffe ja auch an anderen Orten verwahren. Dazu braucht es keinen Wohnsitz.
wie kommst jetzt auf sowas?
selbstverstaendlich ist zb die verwahrung von waffen in einer jagdhuette zulaessig
und nicht jeder wohnt in einem ortverbund oder in einer stadt
und wenn wir schon beim thema stadt sind
statistisch gesehen ist das einbruchsrisiko in einer stadtwohnung garantiert um ecken hoeher als in ein haus am land
was du da geschrieben hast entbehrt jeder grundlage
es ist legitimoJo hat geschrieben:... aber eine permanente Aufbewahrung in einem Gebäude, das potentiell für extrem lange Zeiträume keiner aufsucht (=Ferienhaus) scheint mir nicht legitim.
was aber an der sicherheit der verwahrung nix aendert ....oJo hat geschrieben:Wenn der Threadersteller eh regelmäßig dort ist, kann er auch einen Wohnsitz anmelden.
Du hast da wahrscheinlich mehr Ahnung als ich, aber von den Entscheidungen und Runderlässen die ich kenne, würde ich drauf schließen, dass auch ein guter Safe, wenn er 'nie' kontrolliert wird eben irgendwann nichtmehr ausreichend Innen- & Außenschutz bietet.gewo hat geschrieben:es ist legitimoJo hat geschrieben:... aber eine permanente Aufbewahrung in einem Gebäude, das potentiell für extrem lange Zeiträume keiner aufsucht (=Ferienhaus) scheint mir nicht legitim.
ned mehr und ned weniger
die verwahrungsbestimmungen sind in dutzenden verordungen, erlaessen und OGH urteilen recht gut skizziert
da gehts um aussensicherung, und zugriff durch unbefugte usw
die anwesenheitsfrequenz von personen ist KEIN ausschlussgrund fuer verwahrung an einem bestimmten ort
sie muss allerdings sehr wohl beruecksichtigt werden bei der art der verwahrung (mit einem einfachen blechspind fuer die verwahrung von einer groesseren anzahl kat B waffen in einer alleinstehenden berghuette wirst du dich sicher ned auf der sicheren seite bewegen)