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Re: Meldung ZWR
Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 11:02
von Bell
panhandle hat geschrieben:kann man nun wirklich wieder in's zwr einsteigen - zb. via bürgercard - und seinen besitzstand ( alle waffen, also auch kat a/b/ ) abrufen ?
Falls es wer nicht weiß:
https://bportal.zmr.register.gv.at/at.g ... assung.jsf
Mit diesem Link schau ich immer rein!
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 11:16
von chris01
Ja, klappt nicht so schlecht. Ist recht simpel.
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 11:21
von Incite
chris01 hat geschrieben:Ich will nur vermeiden, dass bei einer Kontrolle hier "Missverständnisse" entstehen. Die Beamten kontrollieren ja nach der Liste des ZWR.
Ja, tun sie. Der Puls steigt dann wenn der was vorliest das du gar nicht besitzt

Jetzt mit der Onlineeinsicht ist das eine Wohltat.
Wenn ich weiß, dass etwas nicht eingetragen ist würde ich dem Händler eine Mail schreiben. Da fällt mir kein Stein aus der Krone.
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 11:30
von Paddy91
chris01 hat geschrieben:Ok, es ist also nicht NOTWENDIG aktiv zu werden, wenn man seinen Kat. B Kauf nicht im ZWR hat, aber alle Dokumente vorhanden sind.
Ist es aber KLUG der BH ein Mail schreiben??
Normal bin ich kein Hyperventilierer aber eine nicht gemeldete Kat B Waffe würde ich nicht riskieren. Schon garnicht wenn ich eine elektronisch dokumentierte Abfrage mit der Bürgerkarte im ZWR gemacht habe und somit nachweisbar das Wissen habe,dass die Waffe nicht drin ist. Bin ja kein Experte für die Zuverlässigkeit aber Argumentationslinien liefert man damit wohl haufenweise.
Lg, paddy
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 11:37
von oJo
Paddy91 hat geschrieben:chris01 hat geschrieben:Ok, es ist also nicht NOTWENDIG aktiv zu werden, wenn man seinen Kat. B Kauf nicht im ZWR hat, aber alle Dokumente vorhanden sind.
Ist es aber KLUG der BH ein Mail schreiben??
Normal bin ich kein Hyperventilierer aber eine nicht gemeldete Kat B Waffe würde ich nicht riskieren. Schon garnicht wenn ich eine elektronisch dokumentierte Abfrage mit der Bürgerkarte im ZWR gemacht habe und somit nachweisbar das Wissen habe,dass die Waffe nicht drin ist. Bin ja kein Experte für die Zuverlässigkeit aber Argumentationslinien liefert man damit wohl haufenweise.
Lg, paddy
Die Pflicht trifft den Händler, und woher soll ich wissen wo da überall was am Weg ins Online-ZWR schief gehen kann?
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 12:13
von Burgenlandy
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Re: Meldung ZWR
Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 12:30
von oJo
Burgenlandy hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Paddy91 hat geschrieben:
Normal bin ich kein Hyperventilierer aber eine nicht gemeldete Kat B Waffe würde ich nicht riskieren. Schon garnicht wenn ich eine elektronisch dokumentierte Abfrage mit der Bürgerkarte im ZWR gemacht habe und somit nachweisbar das Wissen habe,dass die Waffe nicht drin ist. Bin ja kein Experte für die Zuverlässigkeit aber Argumentationslinien liefert man damit wohl haufenweise.
Lg, paddy
Die Pflicht trifft den Händler, und woher soll ich wissen wo da überall was am Weg ins Online-ZWR schief gehen kann?
Wäre sonst für Kunden noch schöner. Wenn ich einen PKW zulasse und mir der Versicherer (Meldestelle) Taferl, Zulassungsschein und Rechnung gibt bin ich auch raus.
Seh ich genauso, auch wenn ich dann auf der Asfinag Mautauskunft nix zum Nummerntaferl find, heißt das nicht, dass ich da jetzt nachforschen muss.
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 12:37
von Paddy91
oJo hat geschrieben:Die Pflicht trifft den Händler, und woher soll ich wissen wo da überall was am Weg ins Online-ZWR schief gehen kann?
Burgenlandy hat geschrieben:Die Pflicht trifft den Händler, und woher soll ich wissen ....
ordentlich lesen:
Paddy91 hat geschrieben:Schon garnicht wenn ich eine elektronisch dokumentierte Abfrage mit der Bürgerkarte im ZWR gemacht habe und somit nachweisbar das Wissen habe, dass die Waffe nicht drin ist.
Ich könnte euch einen Haufen Gesetze aufzählen wo der subjektive (!) Wissensstand der Beteiligten relevant ist. Kann mir irgendwer ausschließen dass es bei der Zuverlässigkeit so ist?
Der Vergleich mit der Versicherung hinkt mehr als gewaltig. Trotzdem, egal was davor war: wenn du den Versicherer anschreibst und dir dieser mit einem eingeschriebenen Brief antwortet dass du NICHT versichert bist, dann bist du nicht raus sondern mittendrin statt nur dabei.
Lg, paddy
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 12:57
von gewo
Paddy91 hat geschrieben:...Schon garnicht wenn ich eine elektronisch dokumentierte Abfrage mit der Bürgerkarte im ZWR gemacht habe und somit nachweisbar das Wissen habe,dass die Waffe nicht drin ist. ...
das trifft nicht zu
es koennen waffen sehr wohl im ZWR eingetragen sein ohne dass du das siehst
ich kenn den detalierten ablauf nicht
aber wenn ich nicht irre ist es sogar bei kat B eh so dass der haendler die waffe zwar ins ZWR eingibt, die freischaltung aber ueber den sachbearbeiter bei der behoerde erfolgt.
d.h. der haendler gibt es ein
die waffe IST also im ZWR
du kannst sie aber erst sehen wenn der sachbearbeiter den eintrag bestaetigt
bin aber ned sicher ob das so ist
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 13:00
von gewo
Burgenlandy hat geschrieben:
Bei Eintragung beim Händler bekommt man ja auch einen Beleg (Rechnung) da die Eintragung nicht gratis ist (Händler hat ja auch Arbeit)
das gilt aber nur fuer kat C und kat D
bei meldungen fuer kat B ist eine gebuehr nicht zulaessig weil das gesetz den haendler dazu nicht ermaechtigt
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 13:07
von gewo
aber wie auch immer
haendler anschreiben
der kuemmert sich normal zeitnahe drum
und seis nur dass er schaut ob die daten planmaesig uebermittelt wurden
auf die verarbeitung der daten bei der behoerde hat er keinen einfluss ...
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 13:08
von rupi
gewo hat geschrieben:ich kenn den detalierten ablauf nicht
aber wenn ich nicht irre ist es sogar bei kat B eh so dass der haendler die waffe zwar ins ZWR eingibt, die freischaltung aber ueber den sachbearbeiter bei der behoerde erfolgt.
d.h. der haendler gibt es ein
die waffe IST also im ZWR
du kannst sie aber erst sehen wenn der sachbearbeiter den eintrag bestaetigt
bin aber ned sicher ob das so ist
ich hab das ausprobiert nachdem das mit der Freischaltung mal diskutiert wurde im Forum
eingetragen sind die Waffen im ZWR sofort
aufscheinen tun sie auch im ZWR sofort
gegenkontrolliert mit meinem Laptop beim Händler über meine Bürgerkarte parallel zur Meldung
ABER es scheint eine andere Uhrzeit auf bei der Waffe unter "letze Bearbeitung am..." wenn man ein paar Stunden später nochmal reinschaut
bzw nächsten Tag wenn ich seh dass der Sachbearbeiter in der Früh zum Arbeiten anfängt (sehr früh, brav LPD Linz

)
ob man das jetzt als Freischaltung oder als Drüberschauen bezeichnen kann kommt aufs selbe raus
der Sachbearbeiter bestätigt die Eintragung
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 13:16
von Paddy91
gewo hat geschrieben:
es koennen waffen sehr wohl im ZWR eingetragen sein ohne dass du das siehst
bin aber ned sicher ob das so ist
Könnte sein. Das widerspricht mir auch nicht.
Meine Überlegung ist die folgende:
Wenn ich auf mein Konto schaue, sehe da ist eine Fehlbuchung und sie nicht unverzüglich anzeige verliere ich Ansprüche. Wenn ich von einer drohenden Insolvenz weiß, und "noch schnell ein Geschäft abschließe" hab ich strengere Konsequenzen als wenn ich es nicht weiß. Wenn ich als Arbeitgeber eine Fehlleistung eines Mitarbeiters bemerke und nicht unverzüglich reagiere, kann ich nicht mehr entlassen. Im Strafrecht ist die subjektive Seite eines Tatbestands das sowieso offensichtlich.... uswusf.
Deshalb stelle ich in den Raum dass es ein Problem geben KÖNNTE wenn ich bemerke, dass das ZWR möglicherweise falsch ist, ich es aber ignoriere. Noch dazu wenn ich im Zuständigkeitsbereich einer strengen Behörde lebe, in Zeiten genereller politischer Entwaffngungsbemühungen und es sich um einen relativ schwammigen Begriff der "Zuverlässigkeit" handelt.
Und da würde ich, nach meiner höchstpersönlichen Kosten-Nutzen-Abwägung, einen Telefonanruf tätigen.
Lg, paddy
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 13:20
von gewo
Paddy91 hat geschrieben:
Deshalb stelle ich in den Raum dass es ein Problem geben KÖNNTE wenn ich bemerke, dass das ZWR möglicherweise falsch ist, ich es aber ignoriere. ..
damit hast du ja auch recht
wie gesagt
email od telefonanruf und das wars
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Do 4. Mai 2017, 13:59
von oJo
Sauber, hab jetzt beim Händler mal nachgefragt weils mich interessiert hat, jetzt hab ich die Waffe angeblich heute gekauft
