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Pistole in .223 Remington

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von gewo » Sa 8. Jan 2011, 23:13

Floodplainer hat geschrieben:Und trotzdem geht mir noch nicht ganz ein warum manche Halbautomaten im Langwaffenkaliber erlaubt sind und manche nicht.
Es gibt ja noch andere HAs ausser die üblichen (AUG, OA-15, SIG) - die mit militärischen Vorbildern haben ja BMI Gutachten.
Haben jagdliche Halbautomaten (solche mit Verzierungen von Edel-Büchenmacher Hochnase&Co) BMI Gutachten?
Muss man Pistolen "von ausserhalb" Genehmigen lassen?
Muss man Halbautomaten "von ausserhalb" genehmigen lassen? -> Da schauts ja immer besonders übel aus, aber WARUM eigentlich. Warum gibts bei uns kein USC? SL8? KelTec SUB?
Fragen über Fragen :think:
hi

es ist doch eh ned so kompliziert

regel nr 1
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten.

ausnahmen:
jagdliche waffen
waffen fuer sportschuetzen
bisher bereits per bescheid (frueher) genehmigte ausnahmen (SLB 2000, browning BAR, ect ect)
per bescheid als "faustfeuerwaffen" eingestufte langwaffen (zb BT 96 usw)

pistolen von ausserhalb musst du nicht genehmigen lassen
aber das US zeugs ist faktisch nicht zu bekommen in der EU
1. wegen ITAR und
2. wegen der gesetzlichen gewaehrleistung
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Stickhead » Sa 8. Jan 2011, 23:36

WaffG Praxiskommentar hat geschrieben:Die Definition des § 3 umfasst in jedem Falle alle als kurze Feuerwaffen beschriebenen Schusswaffen und bezieht nur zusätzlich solche mit ein, die zwar insgesamt nicht länger als 60 cm sind, deren Lauf aber länger als 30 cm ist.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Floody » So 9. Jan 2011, 01:26

Danke gewo! :D
gewo hat geschrieben: pistolen von ausserhalb musst du nicht genehmigen lassen
aber das US zeugs ist faktisch nicht zu bekommen in der EU
1. wegen ITAR und
2. wegen der gesetzlichen gewaehrleistung
Aber so manche US-Pistolen gibts ja doch hier am Markt? Es müsste über Händler doch irgendwie gehen...?

Was ist dieses ominöse ITAR?
Und was hat das mit Gewährleistung zu tun?

gewo
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von gewo » So 9. Jan 2011, 02:04

Floodplainer hat geschrieben: Aber so manche US-Pistolen gibts ja doch hier am Markt? Es müsste über Händler doch irgendwie gehen...?
Was ist dieses ominöse ITAR?
Und was hat das mit Gewährleistung zu tun?
hi

es gibt einzelne dieser marken fuer die es tatsaechlich vertretungen gibt, meistens aber in DE
fuer viele aber nicht

ITAR ist eine US bestimmung die es waffeninhabern in den USA (egal ob haendler oder privatpersonen) verbietet bestimmte waffen bzw waffenteile an nicht residents (nicht US buerger) zu verkaufen. daher darf auch nicht exportiert werden. was genau unter ITAR faellt ist eher kompliziert und die bewertungen scheinen sich auch ab und an zu aendern ..

wer ITAR pflichtige teile (waffen sind jedenfalls ITAR egal welche) aus den USA rausbekommen will muss einen antrag stellen. der kostet 250,-, egal ob dann am ende genehmigt wird oder nicht.

mit geawehreleistung hat das thema deshalb zu tun weil der haendler bei einem gewaehrleistunsgfall an einer waffe die er vom heimischen grosshaendler hat den ersatz bei ihm bekommt, bei aus den USA bezogenen teilen bleibt er aber darauf sitzen, da darf er alles selber zahlen ...
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Floody » So 9. Jan 2011, 02:08

meh... warum ist unser Hobby so anstrengend...? :mrgreen:

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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von mgritsch » So 9. Jan 2011, 17:03

gewo hat geschrieben: es ist doch eh ned so kompliziert

regel nr 1
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten.
das ist zwar die (korrekte?) praxis, aber in welchem gesetz steht das?
das WaffG sagt es mal nicht, nach dem wäre jeder halbautomat einfach Kat B.
das KMG find ich ziemlich verwirrend, könnte sein dass es da drin steht aber ich wüßte nicht welcher §...

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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Vintageologist » So 9. Jan 2011, 18:19

gewo hat geschrieben: pistolen von ausserhalb musst du nicht genehmigen lassen
aber das US zeugs ist faktisch nicht zu bekommen in der EU
1. wegen ITAR und
2. wegen der gesetzlichen gewaehrleistung
Das stimmt so nicht. Was dir österreichische Händler erzählen, weil sie zu faul sind, es zu importieren und was die Realität ist, sind zwei paar Schuhe.

ITAR ist etwas komplex... aber grundsätzlich ist es in den MEISTEN Fällen, abgesehen von Dingen wie Gewehren im AR-Style, "Scharfschützen"gewehren und grundsätzlich "Behördengewehren" vergleichbar mit einer normal Exportbewilligung.

Pistolen sind eigentlich einfach zu bekommen, wenn es der Händler denn so will.

Der beste Ansprechpartner für US Zeugs ist der hier http://www.theduke.de. Der kann dir das mit großer Wahrscheinlichkeit besorgen. Du musst bei solchen Sachen aber von längerer Lieferzeit ausgehen, weil er das direkt importiert und natürlich entsprechend zammwartet, weil sonst für jedes Stück Versand und Lizenzgebühren anfallen würden.
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von gewo » So 9. Jan 2011, 18:22

mgritsch hat geschrieben:
gewo hat geschrieben: es ist doch eh ned so kompliziert

regel nr 1
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten.
das ist zwar die (korrekte?) praxis, aber in welchem gesetz steht das?
das WaffG sagt es mal nicht, nach dem wäre jeder halbautomat einfach Kat B.
das KMG find ich ziemlich verwirrend, könnte sein dass es da drin steht aber ich wüßte nicht welcher §...
hi martin

soweit ich weiss steht dass in den erlaessen zum WaffG
wo genau weiss ich auch ned auf die schnelle

habs da aber definitiv schon selber gelesen
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Vintageologist » So 9. Jan 2011, 18:29

mgritsch hat geschrieben:
gewo hat geschrieben: es ist doch eh ned so kompliziert

regel nr 1
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten.
das ist zwar die (korrekte?) praxis, aber in welchem gesetz steht das?
das WaffG sagt es mal nicht, nach dem wäre jeder halbautomat einfach Kat B.
das KMG find ich ziemlich verwirrend, könnte sein dass es da drin steht aber ich wüßte nicht welcher §...

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https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz ... 57%3A26%22
Verordnung betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977
Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom 18. Oktober 1977, BGBl. Nr. 540, über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:

I. Waffen, Munition und Geräte

1.

a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Vintageologist » So 9. Jan 2011, 18:32

gewo hat geschrieben:
Floodplainer hat geschrieben:Und trotzdem geht mir noch nicht ganz ein warum manche Halbautomaten im Langwaffenkaliber erlaubt sind und manche nicht.
Es gibt ja noch andere HAs ausser die üblichen (AUG, OA-15, SIG) - die mit militärischen Vorbildern haben ja BMI Gutachten.
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alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten.

ausnahmen:
jagdliche waffen
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per bescheid als "faustfeuerwaffen" eingestufte langwaffen (zb BT 96 usw)
Genau wie gewo es sagt ist es grundsätzlich.

Vereinfacht:
Halbautomatische Gewehre ansich sind mal A, solange nicht B festgestellt wurde.
Kurzwaffen immer B. Mit Ausnahme derer, die Umbauten von A sind. :)
Somit nicht automatisch B trotz Kurzwaffe: Superkurze Karabiner, Semi Autos von Maschinenpistolen.

Das PROBLEM ist, dass die Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial von "Halbautomatische Karabiner und Gewehre" spricht. Somit nicht eindeutig von "Langwaffen", auch wenn das grundsätzlich "üblicherweise" so gehandhabt wird. Somit könnte man deine Pistole im Langwaffenkaliber auch als "Karabiner" ansehen... für solche Grauzonen wendet der Jurist an:
Die wörtliche Interpretation.
Die systematische Interpretation.
Die historische Interpretation.
Und schließlich noch die teleologische Interpretation.
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Floody » So 9. Jan 2011, 18:47

Karabiner gehören da eindeutig raus. :violin:

...und Halbautomaten :violin:

...und Vollmantelgeschoße :violin:

...und dann bin ich aufgewacht :?

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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von haunclesam » So 9. Jan 2011, 19:17

1. was ist eine teleologische interpretation? (EDIT: hat sich dank http://www.gidf.at/ erledigt)
2. um beim Beispiel dieser Pistole zu bleiben: müsste diese nicht um als Karabiner eingestuft/angesehen zu werden einen Hinter-/Anschlagschaft haben!?

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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Freiwild » So 9. Jan 2011, 19:27

jungs es ist ganz einfach. ALLES mit gezogenem lauf unter 60cm ist eine Faustfeuerwaffe! Und wenn's eine 600 nitro express EL "Pistole" ist!

auch das hier Bild ist eindeutig vor dem gesetz eine pistole. auch wenn's ein "karabiner" ist!

ist ja bei den HA büchsen nichts anderes.
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von haunclesam » So 9. Jan 2011, 19:31

achso, dachte das fällt in die Kategorie KM als Flammenwerfer ;)

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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von mgritsch » So 9. Jan 2011, 21:38

Vintageologist hat geschrieben: https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz ... 57%3A26%22
Verordnung betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977
Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom 18. Oktober 1977, BGBl. Nr. 540, über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:

I. Waffen, Munition und Geräte

1.

a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
danke - das war klar uns kurz auf den punkt, alle unklarheiten (leider) beseitigt... 8-)
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