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				Re: Pistole in .223 Remington
				Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 23:13
				von gewo
				Floodplainer hat geschrieben:Und trotzdem geht mir noch nicht ganz ein warum manche Halbautomaten im Langwaffenkaliber erlaubt sind und manche nicht.
Es gibt ja noch andere HAs ausser die üblichen (AUG, OA-15, SIG) - die mit militärischen Vorbildern haben ja BMI Gutachten.
Haben jagdliche Halbautomaten (solche mit Verzierungen von Edel-Büchenmacher Hochnase&Co) BMI Gutachten?
Muss man Pistolen "von ausserhalb" Genehmigen lassen?
Muss man Halbautomaten "von ausserhalb" genehmigen lassen? -> Da schauts ja immer besonders übel aus, aber WARUM eigentlich. Warum gibts bei uns kein USC? SL8? KelTec SUB?
Fragen über Fragen  

 
hi
es ist doch eh ned so kompliziert
regel nr 1 
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten. 
ausnahmen:
jagdliche waffen
waffen fuer sportschuetzen
bisher bereits per bescheid (frueher) genehmigte ausnahmen (SLB 2000, browning BAR, ect ect)
per bescheid als "faustfeuerwaffen" eingestufte langwaffen (zb BT 96 usw)
pistolen von ausserhalb musst du nicht genehmigen lassen
aber das US zeugs ist faktisch nicht zu bekommen in der EU
1. wegen ITAR und
2. wegen der gesetzlichen gewaehrleistung
 
			
					
				Re: Pistole in .223 Remington
				Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 23:36
				von Stickhead
				WaffG Praxiskommentar hat geschrieben:Die Definition des § 3 umfasst in jedem Falle alle als kurze Feuerwaffen beschriebenen Schusswaffen und bezieht nur zusätzlich solche mit ein, die zwar insgesamt nicht länger als 60 cm sind, deren Lauf aber länger als 30 cm ist.
 
			
					
				Re: Pistole in .223 Remington
				Verfasst: So 9. Jan 2011, 01:26
				von Floody
				Danke gewo! 
 
gewo hat geschrieben:
pistolen von ausserhalb musst du nicht genehmigen lassen
aber das US zeugs ist faktisch nicht zu bekommen in der EU
1. wegen ITAR und
2. wegen der gesetzlichen gewaehrleistung
Aber so manche US-Pistolen gibts ja doch hier am Markt? Es müsste über Händler doch irgendwie gehen...?
Was ist dieses ominöse ITAR?
Und was hat das mit Gewährleistung zu tun?
 
			
					
				Re: Pistole in .223 Remington
				Verfasst: So 9. Jan 2011, 02:04
				von gewo
				Floodplainer hat geschrieben:
Aber so manche US-Pistolen gibts ja doch hier am Markt? Es müsste über Händler doch irgendwie gehen...?
Was ist dieses ominöse ITAR?
Und was hat das mit Gewährleistung zu tun?
hi
es gibt einzelne dieser marken fuer die es tatsaechlich vertretungen gibt, meistens aber in DE
fuer viele aber nicht
ITAR ist eine US bestimmung die es waffeninhabern in den USA (egal ob haendler oder privatpersonen) verbietet bestimmte waffen bzw waffenteile an nicht residents (nicht US buerger) zu verkaufen. daher darf auch nicht exportiert werden. was genau unter ITAR faellt ist eher kompliziert und die bewertungen scheinen sich auch ab und an zu aendern ..
wer ITAR pflichtige teile (waffen sind jedenfalls ITAR egal welche) aus den USA rausbekommen will muss einen antrag stellen. der kostet 250,-, egal ob dann am ende genehmigt wird oder nicht. 
mit geawehreleistung hat das thema deshalb zu tun weil der haendler bei einem gewaehrleistunsgfall an einer waffe die er vom heimischen grosshaendler hat den ersatz bei ihm bekommt, bei aus den USA bezogenen teilen bleibt er aber darauf sitzen, da darf er alles selber zahlen ...
 
			
					
				Re: Pistole in .223 Remington
				Verfasst: So 9. Jan 2011, 02:08
				von Floody
				meh... warum ist unser Hobby so anstrengend...?  

 
			
					
				Re: Pistole in .223 Remington
				Verfasst: So 9. Jan 2011, 17:03
				von mgritsch
				gewo hat geschrieben:
es ist doch eh ned so kompliziert
regel nr 1 
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten. 
das ist zwar die (korrekte?) praxis, aber in welchem gesetz steht das?
das WaffG sagt es mal nicht, nach dem wäre jeder halbautomat einfach Kat B.
das KMG find ich ziemlich verwirrend, könnte sein dass es da drin steht aber ich wüßte nicht welcher §...
lg
martin
 
			
					
				Re: Pistole in .223 Remington
				Verfasst: So 9. Jan 2011, 18:19
				von Vintageologist
				gewo hat geschrieben:
pistolen von ausserhalb musst du nicht genehmigen lassen
aber das US zeugs ist faktisch nicht zu bekommen in der EU
1. wegen ITAR und
2. wegen der gesetzlichen gewaehrleistung
Das stimmt so nicht. Was dir österreichische Händler erzählen, weil sie zu faul sind, es zu importieren und was die Realität ist, sind zwei paar Schuhe.
ITAR ist etwas komplex... aber grundsätzlich ist es in den MEISTEN Fällen, abgesehen von Dingen wie Gewehren im AR-Style, "Scharfschützen"gewehren und grundsätzlich "Behördengewehren" vergleichbar mit einer normal Exportbewilligung.
Pistolen sind eigentlich einfach zu bekommen, wenn es der Händler denn so will.
Der beste Ansprechpartner für US Zeugs ist der hier 
http://www.theduke.de. Der kann dir das mit großer Wahrscheinlichkeit besorgen. Du musst bei solchen Sachen aber von längerer Lieferzeit ausgehen, weil er das direkt importiert und natürlich entsprechend zammwartet, weil sonst für jedes Stück Versand und Lizenzgebühren anfallen würden.
 
			
					
				Re: Pistole in .223 Remington
				Verfasst: So 9. Jan 2011, 18:22
				von gewo
				mgritsch hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
es ist doch eh ned so kompliziert
regel nr 1 
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten. 
das ist zwar die (korrekte?) praxis, aber in welchem gesetz steht das?
das WaffG sagt es mal nicht, nach dem wäre jeder halbautomat einfach Kat B.
das KMG find ich ziemlich verwirrend, könnte sein dass es da drin steht aber ich wüßte nicht welcher §...
 
hi martin
soweit ich weiss steht dass in den erlaessen zum WaffG
wo genau weiss ich auch ned auf die schnelle
habs da aber definitiv schon selber gelesen
 
			
					
				Re: Pistole in .223 Remington
				Verfasst: So 9. Jan 2011, 18:29
				von Vintageologist
				mgritsch hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
es ist doch eh ned so kompliziert
regel nr 1 
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten. 
das ist zwar die (korrekte?) praxis, aber in welchem gesetz steht das?
das WaffG sagt es mal nicht, nach dem wäre jeder halbautomat einfach Kat B.
das KMG find ich ziemlich verwirrend, könnte sein dass es da drin steht aber ich wüßte nicht welcher §...
lg
martin
 
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz ... 57%3A26%22
Verordnung betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977 
Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom 18. Oktober 1977, BGBl. Nr. 540, über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1.
a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
 
			
					
				Re: Pistole in .223 Remington
				Verfasst: So 9. Jan 2011, 18:32
				von Vintageologist
				gewo hat geschrieben:Floodplainer hat geschrieben:Und trotzdem geht mir noch nicht ganz ein warum manche Halbautomaten im Langwaffenkaliber erlaubt sind und manche nicht.
Es gibt ja noch andere HAs ausser die üblichen (AUG, OA-15, SIG) - die mit militärischen Vorbildern haben ja BMI Gutachten.
Haben jagdliche Halbautomaten (solche mit Verzierungen von Edel-Büchenmacher Hochnase&Co) BMI Gutachten?
Muss man Pistolen "von ausserhalb" Genehmigen lassen?
Muss man Halbautomaten "von ausserhalb" genehmigen lassen? -> Da schauts ja immer besonders übel aus, aber WARUM eigentlich. Warum gibts bei uns kein USC? SL8? KelTec SUB?
Fragen über Fragen  

 
hi
es ist doch eh ned so kompliziert
regel nr 1 
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten. 
ausnahmen:
jagdliche waffen
waffen fuer sportschuetzen
bisher bereits per bescheid (frueher) genehmigte ausnahmen (SLB 2000, browning BAR, ect ect)
per bescheid als "faustfeuerwaffen" eingestufte langwaffen (zb BT 96 usw)
 
Genau wie gewo es sagt ist es grundsätzlich.
Vereinfacht:
Halbautomatische Gewehre ansich sind mal A, solange nicht B festgestellt wurde.
Kurzwaffen immer B. Mit Ausnahme derer, die Umbauten von A sind. 

Somit nicht automatisch B trotz Kurzwaffe: Superkurze Karabiner, Semi Autos von Maschinenpistolen.
Das PROBLEM ist, dass die Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial von "Halbautomatische Karabiner und Gewehre" spricht. Somit nicht eindeutig von "Langwaffen", auch wenn das grundsätzlich "üblicherweise" so gehandhabt wird. Somit könnte man deine Pistole im Langwaffenkaliber auch als "Karabiner" ansehen... für solche Grauzonen wendet der Jurist an:
Die wörtliche Interpretation.
Die systematische Interpretation.
Die historische Interpretation.
Und schließlich noch die teleologische Interpretation.
 
 
   
  
 
			
					
				Re: Pistole in .223 Remington
				Verfasst: So 9. Jan 2011, 18:47
				von Floody
				Karabiner gehören da eindeutig raus.  
 
 
...und Halbautomaten  
 
 
...und Vollmantelgeschoße  
 
 
...und dann bin ich aufgewacht  

 
			
					
				Re: Pistole in .223 Remington
				Verfasst: So 9. Jan 2011, 19:17
				von haunclesam
				1. was ist eine teleologische interpretation? (EDIT: hat sich dank 
http://www.gidf.at/ erledigt)
2. um beim Beispiel dieser Pistole zu bleiben: müsste diese nicht um als Karabiner eingestuft/angesehen zu werden einen Hinter-/Anschlagschaft haben!?
 
			
					
				Re: Pistole in .223 Remington
				Verfasst: So 9. Jan 2011, 19:27
				von Freiwild
				jungs es ist ganz einfach. ALLES mit gezogenem lauf unter 60cm ist eine Faustfeuerwaffe! Und wenn's eine 600 nitro express EL "Pistole" ist! 
auch das hier 

 ist eindeutig vor dem gesetz eine pistole. auch wenn's ein "karabiner" ist!
ist ja bei den HA büchsen nichts anderes.
 
			
					
				Re: Pistole in .223 Remington
				Verfasst: So 9. Jan 2011, 19:31
				von haunclesam
				achso, dachte das fällt in die Kategorie KM als Flammenwerfer 

 
			
					
				Re: Pistole in .223 Remington
				Verfasst: So 9. Jan 2011, 21:38
				von mgritsch
				Vintageologist hat geschrieben:
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz ... 57%3A26%22
Verordnung betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977 
Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom 18. Oktober 1977, BGBl. Nr. 540, über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1.
a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
 
danke - das war klar uns kurz auf den punkt, alle unklarheiten (leider) beseitigt...  
