Re: Baikal MP43KH ohne Chokes?
Verfasst: Do 19. Okt 2017, 16:29
die hat dann aber der Lehrling abgesägt
Nicht mal lotrecht..

hat mich auch gewundert, aber er ist der Gewerbetreibende und wird doch sicher die Gesetze und Bestimmungen einhalten..Norander hat geschrieben:Ein Händler mit Versand? Mutig!
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Das deutsche Waffenrecht (weil dort muß) ist schon seit 80 Jahren in Österreich nicht mehr gültig, hierzulande erfordert das blosse Kürzen eines gültig beschossenen Laufes keinerlei Neubeschuß mehr - wozu auch. (Und nein, die Meinung eines subalternen Beschußamtsbediensteten ist keine rechtsgültige Aussage, wenn dem so ist daß ein Neubeschuß nötig ist dann will ich wissen in welchem Gesetz und Paragraphen das steht.)hari hat geschrieben:So, grad beim Beschussamt Wien angerufen, Laufkürzung erfordert Neubeschuss ...
Lauf == höchstbeanspruchter Teil.§ 8. Erprobte Waffen, die an ihren höchstbeanspruchten Teilen Veränderungen oder Instandsetzungen erfahren haben, müssen erneut zum Endbeschuß vorgelegt werden.
er kennt sie so gut dass er sein inserat seit ca einer stunde in waffengebraucht offline geschalten hat ...hari hat geschrieben:hat mich auch gewundert, aber er ist der Gewerbetreibende und wird doch sicher die Gesetze und Bestimmungen einhalten..Norander hat geschrieben:Ein Händler mit Versand? Mutig!
Ich haette einfach eine jw2000 bei Dir holen sollen und gut ist.. Aber nein, ich musste ja unbedingt die MP43KH haben. Einen Ausdruck des ursprünglichen Inserates hab ich für den Fall der Fälle. Aber ich hoffe mal das er wie vereinbart den Kaufbetrag rücküberweist und das ganze Thema dann mit der Rücksendung der Flinte ohne weitere Reibungsverluste erledigt ist..gewo hat geschrieben: er kennt sie so gut dass sein inserat seit ca einer stunde in waffengebraucht offline geschalten wurde ...
MP43 ohne aussenliegende haehne hamma eh auch kistenweise lagernd ....hari hat geschrieben:Ich haette einfach eine jw2000 bei Dir holen sollen und gut ist.. Aber nein, ich musste ja unbedingt die MP43KH haben. Einen Ausdruck des ursprünglichen Inserates hab ich für den Fall der Fälle. Aber ich hoffe mal das er wie vereinbart den Kaufbetrag rücküberweist und das ganze Thema dann mit der Rücksendung der Flinte ohne weitere Reibungsverluste erledigt ist..gewo hat geschrieben: er kennt sie so gut dass sein inserat seit ca einer stunde in waffengebraucht offline geschalten wurde ...
Ja frag mich warum ich mir den Schmarren einbilde... Soll eine reine Spassflinte sein, fuer SV hab ich eh anderes. Aber ich find die Hähne einfach so geil..gewo hat geschrieben: aber du wolltest ja mit aussenliegenden haehnen oder?
Bin ganz bei dir. Auf eine (Quer-)Doppelflinte gehören einfach außenliegende Hähne und zwei Abzüge...hari hat geschrieben: ...Aber ich find die Hähne einfach so geil..
+1Lagavulin hat geschrieben:Bin ganz bei dir. Auf eine (Quer-)Doppelflinte gehören einfach außenliegende Hähne und zwei Abzüge...hari hat geschrieben: ...Aber ich find die Hähne einfach so geil..
Ah, danke, genaugenommen recht weit gefasst - aber wenn man sich alles durchliest ist man auch gescheiter, von wegen "in Umlauf bringen" und so.hari hat geschrieben:https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10011273Lauf == höchstbeanspruchter Teil.§ 8. Erprobte Waffen, die an ihren höchstbeanspruchten Teilen Veränderungen oder Instandsetzungen erfahren haben, müssen erneut zum Endbeschuß vorgelegt werden.
Mhm, abgesehen davon ob nicht eh schon die Bestimmung über die Typenprüfung greift: Der §17 in Verbindung mit der Liste der zu kontrollierenden Abmessungen die in §12 angeführt ist hat schon was erhellendes...preisi hat geschrieben:Es gibt zum Beschußgesetz eine Durchführungsverordnung, die Beschußverordnung.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20008704
Die Verpflichtung zum neuerlichen Beschuss wird hier in § 17 geregelt.
Meines Erachtens gibt dieser § keinen verpflichtenden Neubeschuss nach Laufkürzung an einer Flinte her, d.h. es ist kein Neubeschuss erforderlich.