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Re: Erlaubt??

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 20:43
von buckshot
Warnschuss hat geschrieben:Danke, Maggo, aber ich kenne den Thread. Hab ja selber auf dessen ersten Seite etwas gepostet. ;)
Ich glaube es aber doch erst, wenn ich es im Laden sehe. Was soll ich beim Fritsch anrufen? Hat damals ja auch nichts gebracht, als der Axl Rose jedes Jahr beteuert hat, das Album sei bald fertig :mrgreen:
in beiden fällen gilt (was mich betrifft): schön wenns endlich da ist - ich werd aber weder das eine noch das andere kaufen ;)

Re: Erlaubt??

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 22:21
von Counterstriker
Maggo hat geschrieben:Das OA 10 ist durch und sollte ab Februar 2011 verfügbar sein.So zumindest auf der Internetseite von Herrn Fritsch von Austriaarms.
Würde mich freuen, wenn dem so wäre.
Das mit dem Stg 58 Geradezüger sieht auch schlecht aus weil eben die Relevanten Teile trotzem aus Militärischer Fertigung kommen und somit Kat.A
Und das ist bei den Repetierern auf AK-Basis anders?

Re: Erlaubt??

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 22:28
von Stickhead
Dass die speziell für den österreichischen Markt, nach "österreichischen" Anforderungen, gefertigt bzw. modifiziert wurden.

Re: Erlaubt??

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 22:29
von Floody
Wundert mich eigentlich, alles was aus Cugir kommt war immer schon alles andere als zivil :D

Das R94 hat trotzdem eine offizielle BMI Genehmigung. Warum? Keine Ahnung, IO muss da wohl connections gehabt haben.

Re: Erlaubt??

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 22:47
von gewo
Floodplainer hat geschrieben:Wundert mich eigentlich, alles was aus Cugir kommt war immer schon alles andere als zivil :D
Das R94 hat trotzdem eine offizielle BMI Genehmigung. Warum? Keine Ahnung, IO muss da wohl connections gehabt haben.
hi

das war noch der fruehere amtssachverstaendige der das ding durchgewinkt hat ...

Re: Erlaubt??

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 22:49
von gewo
Das mit dem Stg 58 Geradezüger sieht auch schlecht aus weil eben die Relevanten Teile trotzem aus Militärischer Fertigung kommen und somit Kat.A
Und das ist bei den Repetierern auf AK-Basis anders?
hi

bei den repetierern sollte es eigentlich egal sein

eigentlich

in der praxis ist es dort eh auch ein thema
siehe AUG-SP geradezug ...

Re: Erlaubt??

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 07:14
von Maggo
gewo hat geschrieben:
Das mit dem Stg 58 Geradezüger sieht auch schlecht aus weil eben die Relevanten Teile trotzem aus Militärischer Fertigung kommen und somit Kat.A
Und das ist bei den Repetierern auf AK-Basis anders?
hi

bei den repetierern sollte es eigentlich egal sein

eigentlich

in der praxis ist es dort eh auch ein thema
siehe AUG-SP geradezug ...
Auch wenn es so wäre wenn man die Rechtsmeinung eines Repetierers hernehmen würde,die wesentlichen Teile stammen nun mal von einen HA und da wird sich auch die Gesetzgebung dranklammern.

Re: Erlaubt??

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 10:06
von mgritsch
Maggo hat geschrieben:Auch wenn es so wäre wenn man die Rechtsmeinung eines Repetierers hernehmen würde,die wesentlichen Teile stammen nun mal von einen HA und da wird sich auch die Gesetzgebung dranklammern.
hm, so wie ich das inserat lese eben nicht.
was sind wesentliche teile?
lauf getauscht - keine gasabnahmebohrung vorhanden
gassystem entfernt und so geändert dass keines mehr eingebaut werden kann
neuer (geradezug) verschluss (ich nehme daher an auch andere systemhülse)

was ist da dran noch original und wesentlich? außer ein paar schrauben und bleche und dem kolben wohl nix...
für all die anderen ordonnanzwaffen-repetierer gabs auch jeweils gutachten und bescheide dass die zivil i.o sind?

lg
Martin

Re: Erlaubt??

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 13:10
von Maggo
Das System (Verschlusshülse) an sich ist aus Militärischer Fertigung,somit wird das bei uns auch Pfui sein.Auch sind das die selben Maße wie der Militärisch gefertigte HA.

Re: Erlaubt??

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 13:20
von mgritsch
Maggo hat geschrieben:Das System (Verschlusshülse) an sich ist aus Militärischer Fertigung,somit wird das bei uns auch Pfui sein.Auch sind das die selben Maße wie der Militärisch gefertigte HA.
ist das definitiv so?
geht das überhaupt, in so einen gasdrucklader einen geradezugverschluss einbauen ohne die systemhülse zu ändern?
lustig wär das nämlich schon irgendwie, ein Stg58 als "erinnerungsstück" an damals beim BH sein eigen zu nennen...

Re: Erlaubt??

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 13:24
von gewo
mgritsch hat geschrieben: für all die anderen ordonnanzwaffen-repetierer gabs auch jeweils gutachten und bescheide dass die zivil i.o sind?
hi

soweit ich weiss nein
fuer repetierer gibts es keine zulassungen oder so
die legalitaet ergibt sich aus dem gesezestext und den erlaesen und verordnungen

und dort hat man alle jene die einen HA als vorbild haben auf kat B eingereiht (denn "einstufung" gab es keine)
und alle die einen VA als voprbild haben hat man als KM eingereiht

damit ist der ofen aus
leider

Re: Erlaubt??

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 13:31
von kemira
mgritsch hat geschrieben:geht das überhaupt, in so einen gasdrucklader einen geradezugverschluss einbauen ohne die systemhülse zu ändern?
Sicher, das kann man ggf. sogar "im laufenden Betrieb" umrüsten (z.B. Sperrventil beim 77er zumachen, schon hast nen Gradzugler - ganz ohne Umbau an der Waffe).

Schon wenn man in ein normales serienmäßiges 58er einen Lauf ohne Gasentnahmebohrung reinbaut und den Rest völlig unverändert läßt, hat man nen Gradzugrepetierer.

Re: Erlaubt??

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 13:42
von mgritsch
gewo hat geschrieben:
mgritsch hat geschrieben: für all die anderen ordonnanzwaffen-repetierer gabs auch jeweils gutachten und bescheide dass die zivil i.o sind?
soweit ich weiss nein
fuer repetierer gibts es keine zulassungen oder so
die legalitaet ergibt sich aus dem gesezestext und den erlaesen und verordnungen

und dort hat man alle jene die einen HA als vorbild haben auf kat B eingereiht (denn "einstufung" gab es keine)
und alle die einen VA als voprbild haben hat man als KM eingereiht

damit ist der ofen aus
leider
ich weiß die diskussion ist zwecklos und wird nix an der gelebten praxis ändern.
aber so ganz rechtens kann es trotdem nicht sein. denn ein repetiergewehr ist ganz eindeutig kat. C. "vorbild"... pfff... das ist kein juristisch definierter begriff. außerdem: in eine kat. A waffe kann ich bald mal was umbauen (zB glock 18?), da brauchts wirklich kein altes STG ohne gassystem. sowas wieder zu einem HA/VA zu machen ist ungefähr genauso aufwändig wie einen beliebigen anderen repetierer dazu umzubauen. klar, gute idee. morgen bohr ich ein loch in den lauf vom k31 und dann brauch ich noch ein paar cm stahlrördl und einen kolben... eine schließfeder werd ich auch noch irgendwie anhängen, und fertig. :tipphead:

beim AUG versteh ich es noch eher dass die zivile HA version wesentliche änderungen enthalten muß und die bauteile nicht mit der VA version zusammenpassen dürfen. aber bei einem auf repetierer umgebauten system!? bei aller geduld, aber sowas will nicht in meinen kopf passen. bin wohl für eine karriere im innenministerium ungeeignet. 8-)

Re: Erlaubt??

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 13:43
von mgritsch
kemira hat geschrieben:Schon wenn man in ein normales serienmäßiges 58er einen Lauf ohne Gasentnahmebohrung reinbaut und den Rest völlig unverändert läßt, hat man nen Gradzugrepetierer.
hm ja, bei kurzem nachdenken - eh klar :headslap: hatte man anno dazumals mit der k-munition ja auch meist :)
ich hab da zu kompliziert gedacht und gleich systeme a la mannlicher im kopf....

lg
Martin

Re: Erlaubt??

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 15:05
von gewo
mgritsch hat geschrieben:bei aller geduld, aber sowas will nicht in meinen kopf passen.
du hast zu 100% recht
aber die behoerde stellt sich nun mal auf den standpunkt

leider