Alles klar, danke. Dann werd ich mich mal auf die Suche nach den VORTEILEN der EU Richtlinie machen. Ich möchte ja nicht zu verbittert und blind endenBigBen hat geschrieben:Jede Menge wenn man nicht zu verbittert und mit geschlossenen Augen durchs Leben geht - aber eben leider auch einen Haufen Nachteile...fast12 hat geschrieben:es gibt Vorteile??
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Frage "Altbestand"?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Frage "Altbestand"?
Re: Frage "Altbestand"?
wer hat iegwndwas von der richtlinie gesagt? aber ja, die ist ein einziger nachteil
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Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Frage "Altbestand"?
Ich frag sicherheitshalber nochmal nach, nicht das sich mit dem neuen Gesetzt jetzt was geändert hat. Ist es nach wie vor möglich Kat. C Altbestand ohne Probleme nachzumelden? Hätte die Möglichkeit Ordonanzler zu einem relativ guten Preis zu erwerben, leider sind die beim jetzigen Besitzer wohl etwas in Vergessenheit geraten....
Re: Frage "Altbestand"?
Ja, derzeit geht es noch ... ein Freund von mir hat es vor kurzer Zeit getan ...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: Frage "Altbestand"?
Super Danke!
Re: Frage "Altbestand"?
Blöde Frage, aber wieso soll das nicht auch in Zukunft gehen ? Es weiß ja niemand ob die Waffe schon im ZWR ist oder nicht, wenn ich mit der Waffe zum Händler laufe. Wie soll das kontrolliert werden ?spareribs hat geschrieben: Fr 16. Aug 2019, 10:06 Ja, derzeit geht es noch ... ein Freund von mir hat es vor kurzer Zeit getan ...
Bei Kat. B ist freilich das ein anderes Thema...
Re: Frage "Altbestand"?
bis 14.12.2019 soll das noch gehencal22 hat geschrieben: Fr 16. Aug 2019, 09:41 Ich frag sicherheitshalber nochmal nach, nicht das sich mit dem neuen Gesetzt jetzt was geändert hat. Ist es nach wie vor möglich Kat. C Altbestand ohne Probleme nachzumelden? Hätte die Möglichkeit Ordonanzler zu einem relativ guten Preis zu erwerben, leider sind die beim jetzigen Besitzer wohl etwas in Vergessenheit geraten....
angeblich koennen danach nur mehr waffen im ZWR den besitzer wechseln, aber nicht mehr „neu erfasst“ werden.
das soll dann nur mehr ueber die behoerde moeglich sein
alles wieder wie immer mit vorbehalt weil keiner weiss ob es so bleibt
meiner meinung nach ist das nicht durchhaltbar
da muesste jede neuwaffe und jede importwaffe durch die behoerde erfasst werden
das geht so sicher ned
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Frage "Altbestand"?
Du kannst zur Not, falls man wirklich die aktuelle praxisnahe Lösung mit den Erstregistrierungen abschafft, die Waffen vom Kunden kaufen, im Waffenbuch eintragen, 1 Tag später dem Kunden mit 5 € Gewinn zurückverkaufen (der Kunde hat es sich halt anders überlegt) und die Waffe dann im ZWR eintragen. Sollte ein gangbarer Weg sein oder ?gewo hat geschrieben: Mi 28. Aug 2019, 01:23bis 14.12.2019 soll das noch gehencal22 hat geschrieben: Fr 16. Aug 2019, 09:41 Ich frag sicherheitshalber nochmal nach, nicht das sich mit dem neuen Gesetzt jetzt was geändert hat. Ist es nach wie vor möglich Kat. C Altbestand ohne Probleme nachzumelden? Hätte die Möglichkeit Ordonanzler zu einem relativ guten Preis zu erwerben, leider sind die beim jetzigen Besitzer wohl etwas in Vergessenheit geraten....
angeblich koennen danach nur mehr waffen im ZWR den besitzer wechseln, aber nicht mehr „neu erfasst“ werden.
das soll dann nur mehr ueber die behoerde moeglich sein
alles wieder wie immer mit vorbehalt weil keiner weiss ob es so bleibt
meiner meinung nach ist das nicht durchhaltbar
da muesste jede neuwaffe und jede importwaffe durch die behoerde erfasst werden
das geht so sicher ned
Ich vermute mal diese Ersteintragungen ohne Kauf werden abgeschafft weil es zu viele Doppel-, Dreifach- und Fünfacheinträge von ein und den selben Waffen gibt.
Re: Frage "Altbestand"?
Wieder selbe Situation... Aber jetzt geht das nicht mehr so ohne weiters mit dem Neuen Gesetz oder?cal22 hat geschrieben: Fr 16. Aug 2019, 09:41 Ich frag sicherheitshalber nochmal nach, nicht das sich mit dem neuen Gesetzt jetzt was geändert hat. Ist es nach wie vor möglich Kat. C Altbestand ohne Probleme nachzumelden? Hätte die Möglichkeit Ordonanzler zu einem relativ guten Preis zu erwerben, leider sind die beim jetzigen Besitzer wohl etwas in Vergessenheit geraten....
Hier (https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50100.html) Steht zwar:
Demnach liest sich das für mich als ob sich doch nichts geändert hat?Achtung
Bereits vor dem 1. Oktober 2012 in Besitz befindliche C-Waffen (Büchsen) mussten von der Besitzerin/vom Besitzer bis längstens 30. Juni 2014 im ZWR registriert werden. Personen, die der Registrierungspflicht zwar verspätet, aber freiwillig und bevor die Behörde von ihrem Verschulden erfahren hat, nachgekommen sind, sind nicht strafbar. Die Waffenhändlerin/der Waffenhändler, bei der/dem die verspätete Registrierung durchgeführt wird, ist überdies nicht verpflichtet, bei der Behörde Anzeige zu erstatten.
Re: Frage "Altbestand"?
Hi...
Das wird "eventuell" daran scheitern...siehe §33(2) .. (2) Der Registrierungspflichtige hat sich dem Gewerbetreibenden oder
dessen Beauftragten mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und
Herstellungsnummer der zu registrierenden Schusswaffe, das Datum
der Überlassung sowie den Namen und die Anschrift des Vorbesitzers
bekannt zu geben.
g
Willi
Das wird "eventuell" daran scheitern...siehe §33(2) .. (2) Der Registrierungspflichtige hat sich dem Gewerbetreibenden oder
dessen Beauftragten mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und
Herstellungsnummer der zu registrierenden Schusswaffe, das Datum
der Überlassung sowie den Namen und die Anschrift des Vorbesitzers
bekannt zu geben.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Frage "Altbestand"?
nachmelden ist nicht mehr moeglichpanhandle hat geschrieben: Sa 29. Feb 2020, 11:32 Hi...
Das wird "eventuell" daran scheitern...siehe §33(2) .. (2) Der Registrierungspflichtige hat sich dem Gewerbetreibenden oder
dessen Beauftragten mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und
Herstellungsnummer der zu registrierenden Schusswaffe, das Datum
der Überlassung sowie den Namen und die Anschrift des Vorbesitzers
bekannt zu geben.
g
Willi
geht nur mehr ueber die behoerde
ich muss beim melden im ZWR den namen und die anschrift des vorbesitzer eingeben
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Re: Frage "Altbestand"?
Man kann Kategorie C Waffen nur noch bei der Behörde nachmelden.
Ich bin sicher hier wird es auch wieder signifikante Unterschiede zwischen den Waffenbehörden geben wie problemlos das dann ist....
Ich bin sicher hier wird es auch wieder signifikante Unterschiede zwischen den Waffenbehörden geben wie problemlos das dann ist....
Re: Frage "Altbestand"?
Ok Danke, dann lass ich es lieber.
Re: Frage "Altbestand"?
Theoretisch könntest du die Waffe deinem Waffenhändler um 10 Euro verkaufen, er schreibt es als Eingang von dir in sein Waffenbuch, und am nächsten Tag kaufst du ihm um 20 Euro die Waffe wieder ab, weil dann macht er einen Waffenverkauf mit Ausgang aus seinem Waffenbuch und bei dem Waffenverkauf (im Gegensatz zur reinen ZWR Meldung) muss er im ZWR nicht den Vorbesitzer mit angeben. Zudem wäre das alles rechtmäßig, da du die Waffe ja einem Berechtigten überlassen hast bevor die Behörde von deiner nicht registrierten Waffe Kenntnis erlangt hat.
Theoretisch könntest du deinen Waffenhändler auch beim Vorbesitzer anlügen (er hat nicht die Verpflichtung es zu überprüfen), sie wird halt dann mit dem Max Mustermann in der Musterstraße 1 in 1234 Musterdorf als Vorbesitzer der sie nicht gemeldet hat erfasst...
Theoretisch könntest du deinen Waffenhändler auch beim Vorbesitzer anlügen (er hat nicht die Verpflichtung es zu überprüfen), sie wird halt dann mit dem Max Mustermann in der Musterstraße 1 in 1234 Musterdorf als Vorbesitzer der sie nicht gemeldet hat erfasst...
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Frage "Altbestand"?
Was ich an der Geschichte noch immer nicht verstehe.....
Das Registrierungsdatum im ZWR ist "FREI" wählbar....wieso wird hier nicht automatisch die vorherschende Systemzeit übernommen?
g
Willi
Das Registrierungsdatum im ZWR ist "FREI" wählbar....wieso wird hier nicht automatisch die vorherschende Systemzeit übernommen?
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

