Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....
Verfasst: Do 8. Mär 2018, 15:23
Das ergibt sich aus §1.1 WaffG. Siehe 2 Postings weiter oben.
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Hmm stimmt ja, da hast du natürlich recht, das kann man so lesen.Calcipher hat geschrieben:Das ergibt sich aus §1.1 WaffG. Siehe 2 Postings weiter oben.
Glaube nicht dass sich was am Status ändert nur weil noch zusätzlich anderes Werkzeug dran hängt. Ein Nagant mit Bajonett bleibt auch eine Waffe, obwohl durch das Bajonett ein Schraubendreher dran ist.RcL hat geschrieben:Rein interessehalber, unter was fällt eigentlich das hier? Ist ein Springmesser (weshalb es ja eigentlich eine Waffe wäre?), hat jedoch auch andere Funktionen.....
https://kershaw.kaiusaltd.com/knives/knife/funxion-emt1
Bei dem Messer ists aber nur ein Mechanismus vs. mehrere Funktionen. Wär dann wohl eher so, wie wenn am Schraubendreher ein Lauf istv0s hat geschrieben:Glaube nicht dass sich was am Status ändert nur weil noch zusätzlich anderes Werkzeug dran hängt. Ein Nagant mit Bajonett bleibt auch eine Waffe, obwohl durch das Bajonett ein Schraubendreher dran ist.RcL hat geschrieben:Rein interessehalber, unter was fällt eigentlich das hier? Ist ein Springmesser (weshalb es ja eigentlich eine Waffe wäre?), hat jedoch auch andere Funktionen.....
https://kershaw.kaiusaltd.com/knives/knife/funxion-emt1
Das stimmt so nicht.oJo hat geschrieben:Der Mechanismus hat in Österreich keinerlei Bedeutung ob es jetzt eine Waffe ist oder nicht
Die unterscheiden sich ja ausschließlich durch den Öffnungsmechanismus von anderen Klappmessern, welche wiederum nicht als Waffe gelten.Diesem technischen Waffenbegriff unterliegen neben allen Schusswaffen insbesondere auch Hieb-, Stich- und Stoßwaffen, wie Säbel, Degen, Stilette, Dolche, Spring- und Fallmesser
Als Laie liest es für mich so als ob der OGH in diesem Fall nach einem rein technischen Kriterium abgrenzt hat.Gewöhnliche Messer - das sind Messer mit stumpfen Rücken, wie Jagdmesser, Hirschfänger, Brotmesser,
Tischmesser und Küchenmesser) und insbesondere Taschenmesser aller Art sind selbst dann, wenn sie
eine Feststellungsvorrichtung für die Klinge besitzen (sogenanntes "Fixiermesser") in der Regel nicht als
Waffen im technischen Sinn, sondern als Gebrauchsgegenstände anzusehen. Erst dann, wenn ein solches
feststellbares Taschenmesser überdies noch eine besondere Vorrichtung zum Ausspringen der Klinge
besitzt ("Springmesser" und "Fallmesser" im Sinne des § 11 Abs 1 Z 6 WaffG 1967), ist es eine
Stichwaffe und Stoßwaffe und als Waffe im technischen Sinn zu werten.
Sorry, gut möglich, ich kenn mich mit dem deutschen Gesetz nicht gut aus.Revierler hat geschrieben: @Burggraben: es geht in D nicht darum, ob die Klinge arretiert. Sondern darum, ob sie EINHÄNDIG feststellbar ist.
Der Praxiskommentar vom Keplinger sagt dazu folgendes:Revierler hat geschrieben:Im Par. 1 steht "dem Wesen nach dazu bestimmt". Also wozu es hergestellt wurde. Anders gefragt: Was ist die Intention des Herstellers?
Das klingt für mich als absolutem Laien schon eher nach Kriterien die am zu beurteilenden Objekt selbst festzustellen sind und weniger nach Motivforschung beim Hersteller. Hast du eine Quelle dafür das die Intention des Herstellers maßgeblich ist?§1 WaffG knüpft an einen technischen Waffenbegriff an [...] Das für die Waffenqualifikation maßgebliche "Wesen" und die daraus abzuleitende Bestimmung eines Gegenstandes ist "aufgrund seiner Konstruktion, Beschaffenheit, usw." zu beurteilen.
Es ist völlig egal wie die Klinge aufgeht oder ob die Klinge feststellbar ist oder nicht, nur wegen einer solchen Funktion wird noch lange keine Waffe daraus.RcL hat geschrieben:Das stimmt so nicht.oJo hat geschrieben:Der Mechanismus hat in Österreich keinerlei Bedeutung ob es jetzt eine Waffe ist oder nicht
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 1X0000_000Die unterscheiden sich ja ausschließlich durch den Öffnungsmechanismus von anderen Klappmessern, welche wiederum nicht als Waffe gelten.Diesem technischen Waffenbegriff unterliegen neben allen Schusswaffen insbesondere auch Hieb-, Stich- und Stoßwaffen, wie Säbel, Degen, Stilette, Dolche, Spring- und Fallmesser