Re: WBK Erweiterung durch Jagd
Verfasst: Do 14. Jun 2018, 15:14
Ja NATÜRLICH fällt das unter Führen wenn du eine Kurzwaffe ziehst für den Fangschuss.
Ohne WP spielts das nicht.
Ohne WP spielts das nicht.
Wildgehege gibts bei uns doch einige.Lindenwirt hat geschrieben: ...
Zu dem Satz oben, wer bitte jagt in eingefriedeten Grundstücken, davon mal abgesehen das in Höfen und umfriedeten Hausgärten die Jagd ruht. s. z.b. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000063 § 4 Ruhen der Jagd.
Lindenwirt hat geschrieben:Zu dem Satz oben, wer bitte jagt in eingefriedeten Grundstücken, davon mal abgesehen das in Höfen und umfriedeten Hausgärten die Jagd ruht. s. z.b. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000063 § 4 Ruhen der Jagd.
Ist möglich, hab ich auch gemacht. Der Antrag muss halt nur gut geschrieben sein.kingharald hat geschrieben:Gibt auch eingefriedete Eigenjagdreviere.
Da müsste das Führen ohne WP für den Jäger auch möglich sein.
Eine Erweiterung für Jäger mit WP müsste möglich sein.
Jagdwaffen und Sportwaffen.