Ich finde das jetzt nicht mehr oder weniger lächerlich, als z.B. eine Taschenlampe.Roliboli hat geschrieben:Bei vielen Urteilen unserer Justiz kannst auch nur kopf schüttelnLindenwirt hat geschrieben:Das ist so lächerlich, die Anzeige riskier ich....
Solange du sie nicht am Gewehr montiert hast ist es eine Taschenlampe, wenn du sie mit Klebeband am Gewehr festmachst ist es ein verbotener Gegenstand.
Nichts anderes ist es bei der Flasche, die Wirkung lasse ich jetzt einmal dahingestellt, die kann ich mangels Erfahrung nicht beurteilen. Aber ich bin mir sicher, wenn der falsche sieht, dass man eine Flasche am Lauf montiert, dann werden sich da schon kundige Personen finden, die das besser beurteilen können.