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Re: Folgen bei abgelehnten WP

Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 16:30
von MikeHammer
KGR84 hat geschrieben:Beachte Punkt 10 und 11.
Na also. Steht ja alles dort.
KGR84 hat geschrieben:Wer kennt sich aus?
Hier wohl keiner.

Re: Folgen bei abgelehnten WP

Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 16:49
von KGR84
Warnschuss hat geschrieben:
KGR84 hat geschrieben:Wenn ich das jetzt richtig interpretiere ist er im Besitz einer Fischerkarte, und braucht daher kein psychologisches Gutachten.
Das gilt nur für die Jagdkarte!
Oops wusste ich nicht.

@ MikeHammer

und was willst machen, wenn sich die zuständige Behörde nicht daran hält? Prozessieren?

Re: Folgen bei abgelehnten WP

Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 18:08
von MikeHammer
KGR84 hat geschrieben:und was willst machen, wenn sich die zuständige Behörde nicht daran hält? Prozessieren?
Nein, natürlich nicht.

Ich schicke ihnen eine selbstgebastelte Karte und bedanke mich artig. :headslap:

Re: Folgen bei abgelehnten WP

Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 18:27
von mgritsch
MikeHammer hat geschrieben:
KGR84 hat geschrieben:und was willst machen, wenn sich die zuständige Behörde nicht daran hält? Prozessieren?
Nein, natürlich nicht.

Ich schicke ihnen eine selbstgebastelte Karte und bedanke mich artig. :headslap:
:handgestures-thumbup: großartig! danke für den konstruktiven vorschlag. mit deiner hilfe werden wir es den willkürlichen beamten wahrlich zeigen.

Re: Folgen bei abgelehnten WP

Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 18:30
von josephiner
Wenn man im Besitz einer Jagdkarte und eines Reviers ist indem Schwarzwild vorkommt stellt so manche BH trotz Bedarf als Fangschusswaffe, noch lange keinen Waffenpass aus. Zumindest keinen der das Führen von KW bei der Jagd erlaubt. Für Halbautomaten und Repetierflinten bekommt man ohne Probleme einen ausgestellt mit dem Vermerk auf der Rückseite, dass das Führen von den vorher genannten Waffen nur bei der Jagd gestattet ist.

Re: Folgen bei abgelehnten WP

Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 19:06
von MikeHammer
mgritsch hat geschrieben: :handgestures-thumbup: großartig! danke für den konstruktiven vorschlag. mit deiner hilfe werden wir es den willkürlichen beamten wahrlich zeigen.
Unter einem "willkürlichen Beamten" kann ich mir jetzt nicht wirklich etwas vorstellen.
Wahrscheinlich meinst Du Behördenwillkür.

Ich bitte allerdings um vernünftige Gegenvorschläge wie man gegen Amtsmißbrauch seitens Bezirksverwaltungsbehörden laut hier vorherrschender kompetenter Meinung vorgehen soll. Ich bin neugierig.
(Bevor jetzt irgendein Blitzgneisser fragt: Das mit der selbstgebastelten Karte war ironisch gemeint.)

Re: Folgen bei abgelehnten WP

Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 20:01
von mgritsch
MikeHammer hat geschrieben:Ich bitte allerdings um vernünftige Gegenvorschläge wie man gegen Amtsmißbrauch seitens Bezirksverwaltungsbehörden laut hier vorherrschender kompetenter Meinung vorgehen soll. Ich bin neugierig.
jedenfalls nicht indem man leute die zähneknirschend gute miene zum bösen spiel machen auch noch sarkastisch durch den kakao zieht und durch halbseidene andeutungen den dolch tiefer in die wunde bohrt. das ist sachlich nicht hilfreich und menschlich verachtenswert. dann schon lieber so tun wie dieter nuhr es so treffend empfiehlt.

Re: Folgen bei abgelehnten WP

Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 20:22
von MikeHammer
mgritsch hat geschrieben:leute die zähneknirschend gute miene zum bösen spiel machen
und dadurch die "willkürlichen Beamten" in ihren Handlungen bestätigen.

Eine alternative Handelsweise kannst Du scheinbar keine vorschlagen. Wieso wundert mich das nicht?

Re: Folgen bei abgelehnten WP

Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 22:23
von cobaltbomb
geh mike bist angfressen weils drüben so leise ist?
einen bischen freundschaftlicheren grundton wennst aufsetzen würdest, dass wäre echt nett, darum tät ich dich von schütze zu schütze ganz aufrichtig bitten.

in der sache hast sicher recht, alternative Handlungsweise könnte also sein WP benatragen mit jagdkarte, wenn beschränkung gegeben wird, anwalt einschalten innerhalb von 2 wochen einspruch einlegen und gewinnen.
und genau so werd ichs dereinst machen

10. Wie ist ein Beschränkungsvermerk im Waffenpass anzubringen?
In diesem Zusammenhang darf auf die Ausführungen im Waffenrechtserlass, Zl. 13.000/1114-III/3/04, zu § 21 WaffG verwiesen werden. Ergänzend dazu wird angemerkt, dass eine Beschränkung auf konkrete Örtlichkeiten oder Zeiträume in § 21 Abs. 4 WaffG nicht vorgesehen ist.

Re: Folgen bei abgelehnten WP

Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 22:42
von sandman
Allerdings ist eine Beschränkung wie z.B.: "Nur zur Ausübung der Jagd" durchaus erlaubt und wird auch so getätigt.

Grüße

Sandman

Re: Folgen bei abgelehnten WP

Verfasst: Do 10. Feb 2011, 01:02
von Stickhead
Alles an Judikatur besorgen, schlau machen, sehr gut vorbereiten. Realistisch bleiben mit der Begründung. Eventuell auch gleich eine ordentliche Berufung vorbereiten. Dann hast du am ehesten Chancen durchzukommen. Check vorher auch unbedingt ab, wie dein Sachbearbeiter drauf ist.

Re: Folgen bei abgelehnten WP

Verfasst: Do 10. Feb 2011, 07:33
von Longchamp
Ich habe für den WP (Verwaltungsaufwand und nur den) ca 100 € gezahlt

Re: Folgen bei abgelehnten WP

Verfasst: Do 10. Feb 2011, 08:52
von pointi2009
ich steh voll auf oppositionelle Forenmitglieder, die zwar zu allem und jedem einen mit Sakasmus gesäumten Unfähigkeitsausweis parat haben, aber nie irgendwelche konstruktiven Lösungsvorschläge nennen können. :evil:

Naja wenn man zu Hause nichts mehr zu melden hat, muss man auswärts viel Wind machen wies scheint.....

ontopic: Ich vermute hier mit Jagdkarte, Schwarzwildrevier und WP ist es wie mit WBK und Erweiterung von 2 auf mehr Plätze. Aber gerade bei Jagdkarteninhaber würd ich vorher mich mit anderen Jägern zusammen reden um zu klären, wie denn nun die Behörde das so handhabt. Danach würd ich mal persönlich auf der Behörde vorsprechen und den Grundtenor in dieser Richtung rausfinden.