gewo hat geschrieben:so a waffenfuehrerscheinkurs auch fuer jaeger ware fuer solche fragen halt ganz praktisch, gell
aber gut
es gibt eh auch das pulverdampfforum ...
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Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
MfG
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Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
Im ZWR stehen beide Adressen - Haupt- und Zweitwohnsitz.
Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
Danke für den Lacher am MorgenThe_Governor hat geschrieben:Was für ein Verlust... In der Zeit, wo du deine Zündhütchen kaufst, gehen wahrscheinlich drei Halbautomaten inkl. 30er Mags über den Tisch.Sauer202 hat geschrieben:Als Gewerbetreibender würde ich einen anderen Ton wählen. Werde zukünftig wieder beim Dorfner mein Pulver und Zündhütchen kaufen obwohl ich in 5 Minuten zu Fuß bei euch im Geschäft bin.gewo hat geschrieben:so a waffenfuehrerscheinkurs auch fuer jaeger ware fuer solche fragen halt ganz praktisch, gell
aber gut
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Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
habe auch herzlich gelachtAlex87 hat geschrieben:Danke für den Lacher am MorgenThe_Governor hat geschrieben:Was für ein Verlust... In der Zeit, wo du deine Zündhütchen kaufst, gehen wahrscheinlich drei Halbautomaten inkl. 30er Mags über den Tisch.Sauer202 hat geschrieben:
Als Gewerbetreibender würde ich einen anderen Ton wählen. Werde zukünftig wieder beim Dorfner mein Pulver und Zündhütchen kaufen obwohl ich in 5 Minuten zu Fuß bei euch im Geschäft bin.
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Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
Mhmm. 1 Stunde Theorie Waffenführerschein vs. über 120 Stunden Theorie im Jagdkurs (inkl. Waffen und Jagdgesetz) sowie zusätzlich unzählige Schiessstandbesuche während dem Kurs. Eh klar.gewo hat geschrieben:so a waffenfuehrerscheinkurs auch fuer jaeger ware fuer solche fragen halt ganz praktisch, gell
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Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
bitte ersparen wir uns das themaLindenwirt hat geschrieben:Mhmm. 1 Stunde Theorie Waffenführerschein vs. über 120 Stunden Theorie im Jagdkurs (inkl. Waffen und Jagdgesetz) sowie zusätzlich unzähliche Schiessstandbesuche während dem Kurs. Eh klar.gewo hat geschrieben:so a waffenfuehrerscheinkurs auch fuer jaeger ware fuer solche fragen halt ganz praktisch, gell
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ich habe auch den jagdkurs gemacht
da sind NULL inhalte betreffend sicherer waffenhandhabung
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Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
Dann warst im falschen Kurs. Leider so wenig genormt wie der Waffenführerscheinkurs. Bei UNS war es Thema und zwar nicht zu wenig.
EDIT: Nebenbei glaube ich nicht das ihr das Waffengesetz nicht durchgemacht habt, hättest halt auch jedes Mal anwesend sein müssen.
EDIT: Nebenbei glaube ich nicht das ihr das Waffengesetz nicht durchgemacht habt, hättest halt auch jedes Mal anwesend sein müssen.
Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
ich war anwesendLindenwirt hat geschrieben:Dann warst im falschen Kurs. Leider so wenig genormt wie der Waffenführerscheinkurs. Bei UNS war es Thema und zwar nicht zu wenig.
EDIT: Nebenbei glaube ich nicht das ihr das Waffengesetz nicht durchgemacht habt, hättest halt auch jedes Mal anwesend sein müssen.
jedes mal
inhalt im waffenrecht war zb das man fuer den kauf einer Kat C oder D waffe eine jagdkarte braucht und man daher unbedingt jedes jahr die jagdkarte einzahlen muss
und dass zb man eine waffe nur dann fuehrt wenn sie auch geladen ist
ungeladene waffen kann man mitnehmen wie man will, solange nicht geladen
koenn ma uns des thema ned bitte sparen?
da kommt nix gscheites raus
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Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
Ja können wir, kann ich sowieso nicht ernst nehmen.
Wo anders sind wir dafür wieder einer Meinung, also nix für ungut und Servus hier.
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Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
Ich weiß, schon sehr OT - aber: in meinem Jagdkurs wurde die Waffenhandhabung geübt, hätte mE aber durchwegs mehr sein können bzw. sollen (betreffend Schießfertigkeiten kann ich hier nicht klagen, das wurde tatsächlich geübt und vorausgesetzt). Unter Berücksichtigung dessen, dass Jäger zukünftig auch Schusswaffen der Kat.B führen dürfen, wäre es mE aber wünschenswert, wenn Inhaber einer Jagdkarte eine Schulung im Umgang mit Waffen der Kat.B erhalten. Grundsätzlich natürlich im Jagdkurs selbst, aber auch für die Vielzahl derer die bereits Inhaber einer Jagdkarte sind zumindest einmalig eine Einweisung in die Bedienung und Handhabung sowie Gesetzeslage.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
Ich habe beim Waffenführerschein 3 Schuss mit einem Revolver geschossen. Das hat bezüglichder Handhabung und Bedienung von Kat. B Waffen überhaupt nichts gebracht.Promo hat geschrieben:Ich weiß, schon sehr OT - aber: in meinem Jagdkurs wurde die Waffenhandhabung geübt, hätte mE aber durchwegs mehr sein können bzw. sollen (betreffend Schießfertigkeiten kann ich hier nicht klagen, das wurde tatsächlich geübt und vorausgesetzt). Unter Berücksichtigung dessen, dass Jäger zukünftig auch Schusswaffen der Kat.B führen dürfen, wäre es mE aber wünschenswert, wenn Inhaber einer Jagdkarte eine Schulung im Umgang mit Waffen der Kat.B erhalten. Grundsätzlich natürlich im Jagdkurs selbst, aber auch für die Vielzahl derer die bereits Inhaber einer Jagdkarte sind zumindest einmalig eine Einweisung in die Bedienung und Handhabung sowie Gesetzeslage.
War aber gesetzlich ausreichend, von daher...
Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
wir koennen jetzt gerne gegenseitig aufrechnen ob schlechte jagdkurse oder schlechte waffenfuehrerscheinkurse besser sindMaddin hat geschrieben:Ich habe beim Waffenführerschein 3 Schuss mit einem Revolver geschossen. Das hat bezüglichder Handhabung und Bedienung von Kat. B Waffen überhaupt nichts gebracht.Promo hat geschrieben:Ich weiß, schon sehr OT - aber: in meinem Jagdkurs wurde die Waffenhandhabung geübt, hätte mE aber durchwegs mehr sein können bzw. sollen (betreffend Schießfertigkeiten kann ich hier nicht klagen, das wurde tatsächlich geübt und vorausgesetzt). Unter Berücksichtigung dessen, dass Jäger zukünftig auch Schusswaffen der Kat.B führen dürfen, wäre es mE aber wünschenswert, wenn Inhaber einer Jagdkarte eine Schulung im Umgang mit Waffen der Kat.B erhalten. Grundsätzlich natürlich im Jagdkurs selbst, aber auch für die Vielzahl derer die bereits Inhaber einer Jagdkarte sind zumindest einmalig eine Einweisung in die Bedienung und Handhabung sowie Gesetzeslage.
War aber gesetzlich ausreichend, von daher...
bringt das was?
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Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
Man mag auf niedrigem Niveau diskutieren, aber 3 Schuss mit einem Revolver sind mehr als gar nichts, mal von der bislang vollständig fehlenden Information zur rechtlichen Grundlage abgesehen.Maddin hat geschrieben:Ich habe beim Waffenführerschein 3 Schuss mit einem Revolver geschossen. Das hat bezüglichder Handhabung und Bedienung von Kat. B Waffen überhaupt nichts gebracht. War aber gesetzlich ausreichend, von daher...
In den Jagdschutzorgan-Kursen wurde die Handhabung bislang sehr wohl unterrichtet und ganz genau eingewiesen (zumindest kann ich das für meine Region so sagen). Ich hoffe, das wird zukünftig auch in die normalen Jagdkurse übernommen.
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Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
Ich finde schon. 3 Schuss mit einem Revolver sind so gut wie gar nichts. Wenn man so wie ich dann eine Pistole kauft steht man vor komplett anderen Herausforderungen in der Handhabung, Grifftechnik etc.Promo hat geschrieben:Man mag auf niedrigem Niveau diskutieren, aber 3 Schuss mit einem Revolver sind mehr als gar nichts, mal von der bislang vollständig fehlenden Information zur rechtlichen Grundlage abgesehen.Maddin hat geschrieben:Ich habe beim Waffenführerschein 3 Schuss mit einem Revolver geschossen. Das hat bezüglichder Handhabung und Bedienung von Kat. B Waffen überhaupt nichts gebracht. War aber gesetzlich ausreichend, von daher...
In den Jagdschutzorgan-Kursen wurde die Handhabung bislang sehr wohl unterrichtet und ganz genau eingewiesen (zumindest kann ich das für meine Region so sagen). Ich hoffe, das wird zukünftig auch in die normalen Jagdkurse übernommen.
Nichts anderes wird dann in den Jagdkursen kommen. Außer es gibt übermotivierte Kursleiter, die dich wirklich sauber einschulen und dir sogar das Treffen beibringen. Ich hätte auch nichts dagegen gehabt, wenn mir das beim WFS jemand gezeigt hätte.
Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
Um zum ursprünglichen Thema zurückzukehren - die Aufbewahrung einer Schusswaffe kann auch an anderen Orten erfolgen als an gemeldeten Wohnsitzen. In der Firma, bei der Freundin, bei den Eltern, etc. Sofern die üblichen Voraussetzungen - gesicherte Verwahrung, kein Zugriff von Unberechtigten - gegeben sind.Tirol01 hat geschrieben:Im ZWR stehen beide Adressen - Haupt- und Zweitwohnsitz.
trenck
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