Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz
Verfasst: So 11. Nov 2018, 01:14
gewo hat geschrieben:so a waffenfuehrerscheinkurs auch fuer jaeger ware fuer solche fragen halt ganz praktisch, gell
aber gut
es gibt eh auch das pulverdampfforum ...

gewo hat geschrieben:so a waffenfuehrerscheinkurs auch fuer jaeger ware fuer solche fragen halt ganz praktisch, gell
aber gut
es gibt eh auch das pulverdampfforum ...
Danke für den Lacher am MorgenThe_Governor hat geschrieben:Was für ein Verlust... In der Zeit, wo du deine Zündhütchen kaufst, gehen wahrscheinlich drei Halbautomaten inkl. 30er Mags über den Tisch.Sauer202 hat geschrieben:Als Gewerbetreibender würde ich einen anderen Ton wählen. Werde zukünftig wieder beim Dorfner mein Pulver und Zündhütchen kaufen obwohl ich in 5 Minuten zu Fuß bei euch im Geschäft bin.gewo hat geschrieben:so a waffenfuehrerscheinkurs auch fuer jaeger ware fuer solche fragen halt ganz praktisch, gell
aber gut
es gibt eh auch das pulverdampfforum ...
habe auch herzlich gelachtAlex87 hat geschrieben:Danke für den Lacher am MorgenThe_Governor hat geschrieben:Was für ein Verlust... In der Zeit, wo du deine Zündhütchen kaufst, gehen wahrscheinlich drei Halbautomaten inkl. 30er Mags über den Tisch.Sauer202 hat geschrieben:
Als Gewerbetreibender würde ich einen anderen Ton wählen. Werde zukünftig wieder beim Dorfner mein Pulver und Zündhütchen kaufen obwohl ich in 5 Minuten zu Fuß bei euch im Geschäft bin.
Mhmm. 1 Stunde Theorie Waffenführerschein vs. über 120 Stunden Theorie im Jagdkurs (inkl. Waffen und Jagdgesetz) sowie zusätzlich unzählige Schiessstandbesuche während dem Kurs. Eh klar.gewo hat geschrieben:so a waffenfuehrerscheinkurs auch fuer jaeger ware fuer solche fragen halt ganz praktisch, gell
aber gut
es gibt eh auch das pulverdampfforum ...
bitte ersparen wir uns das themaLindenwirt hat geschrieben:Mhmm. 1 Stunde Theorie Waffenführerschein vs. über 120 Stunden Theorie im Jagdkurs (inkl. Waffen und Jagdgesetz) sowie zusätzlich unzähliche Schiessstandbesuche während dem Kurs. Eh klar.gewo hat geschrieben:so a waffenfuehrerscheinkurs auch fuer jaeger ware fuer solche fragen halt ganz praktisch, gell
aber gut
es gibt eh auch das pulverdampfforum ...
ich war anwesendLindenwirt hat geschrieben:Dann warst im falschen Kurs. Leider so wenig genormt wie der Waffenführerscheinkurs. Bei UNS war es Thema und zwar nicht zu wenig.
EDIT: Nebenbei glaube ich nicht das ihr das Waffengesetz nicht durchgemacht habt, hättest halt auch jedes Mal anwesend sein müssen.
Ich habe beim Waffenführerschein 3 Schuss mit einem Revolver geschossen. Das hat bezüglichder Handhabung und Bedienung von Kat. B Waffen überhaupt nichts gebracht.Promo hat geschrieben:Ich weiß, schon sehr OT - aber: in meinem Jagdkurs wurde die Waffenhandhabung geübt, hätte mE aber durchwegs mehr sein können bzw. sollen (betreffend Schießfertigkeiten kann ich hier nicht klagen, das wurde tatsächlich geübt und vorausgesetzt). Unter Berücksichtigung dessen, dass Jäger zukünftig auch Schusswaffen der Kat.B führen dürfen, wäre es mE aber wünschenswert, wenn Inhaber einer Jagdkarte eine Schulung im Umgang mit Waffen der Kat.B erhalten. Grundsätzlich natürlich im Jagdkurs selbst, aber auch für die Vielzahl derer die bereits Inhaber einer Jagdkarte sind zumindest einmalig eine Einweisung in die Bedienung und Handhabung sowie Gesetzeslage.
wir koennen jetzt gerne gegenseitig aufrechnen ob schlechte jagdkurse oder schlechte waffenfuehrerscheinkurse besser sindMaddin hat geschrieben:Ich habe beim Waffenführerschein 3 Schuss mit einem Revolver geschossen. Das hat bezüglichder Handhabung und Bedienung von Kat. B Waffen überhaupt nichts gebracht.Promo hat geschrieben:Ich weiß, schon sehr OT - aber: in meinem Jagdkurs wurde die Waffenhandhabung geübt, hätte mE aber durchwegs mehr sein können bzw. sollen (betreffend Schießfertigkeiten kann ich hier nicht klagen, das wurde tatsächlich geübt und vorausgesetzt). Unter Berücksichtigung dessen, dass Jäger zukünftig auch Schusswaffen der Kat.B führen dürfen, wäre es mE aber wünschenswert, wenn Inhaber einer Jagdkarte eine Schulung im Umgang mit Waffen der Kat.B erhalten. Grundsätzlich natürlich im Jagdkurs selbst, aber auch für die Vielzahl derer die bereits Inhaber einer Jagdkarte sind zumindest einmalig eine Einweisung in die Bedienung und Handhabung sowie Gesetzeslage.
War aber gesetzlich ausreichend, von daher...
Man mag auf niedrigem Niveau diskutieren, aber 3 Schuss mit einem Revolver sind mehr als gar nichts, mal von der bislang vollständig fehlenden Information zur rechtlichen Grundlage abgesehen.Maddin hat geschrieben:Ich habe beim Waffenführerschein 3 Schuss mit einem Revolver geschossen. Das hat bezüglichder Handhabung und Bedienung von Kat. B Waffen überhaupt nichts gebracht. War aber gesetzlich ausreichend, von daher...
Ich finde schon. 3 Schuss mit einem Revolver sind so gut wie gar nichts. Wenn man so wie ich dann eine Pistole kauft steht man vor komplett anderen Herausforderungen in der Handhabung, Grifftechnik etc.Promo hat geschrieben:Man mag auf niedrigem Niveau diskutieren, aber 3 Schuss mit einem Revolver sind mehr als gar nichts, mal von der bislang vollständig fehlenden Information zur rechtlichen Grundlage abgesehen.Maddin hat geschrieben:Ich habe beim Waffenführerschein 3 Schuss mit einem Revolver geschossen. Das hat bezüglichder Handhabung und Bedienung von Kat. B Waffen überhaupt nichts gebracht. War aber gesetzlich ausreichend, von daher...
In den Jagdschutzorgan-Kursen wurde die Handhabung bislang sehr wohl unterrichtet und ganz genau eingewiesen (zumindest kann ich das für meine Region so sagen). Ich hoffe, das wird zukünftig auch in die normalen Jagdkurse übernommen.
Um zum ursprünglichen Thema zurückzukehren - die Aufbewahrung einer Schusswaffe kann auch an anderen Orten erfolgen als an gemeldeten Wohnsitzen. In der Firma, bei der Freundin, bei den Eltern, etc. Sofern die üblichen Voraussetzungen - gesicherte Verwahrung, kein Zugriff von Unberechtigten - gegeben sind.Tirol01 hat geschrieben:Im ZWR stehen beide Adressen - Haupt- und Zweitwohnsitz.