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Re: Update der Waffenrechts Novelle
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 23:32
von bino71
Vielleicht hast recht, vielleicht nicht, aber das Schöne ist, wenn nichts schief geht, werden wir alle die Richtung in wenigen Jahren erleben.
Ich schmeiß noch ein Zitat von heute rein. Kann man gut von verschiedenen Seiten/Sichtweisen interpretieren: "Freiheit gibt es nicht ohne Sicherheit"
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Verfasst: Do 22. Nov 2018, 02:36
von burggraben
bino71 hat geschrieben:
Für mich ist das neue Gesetz eh gut, im Mai Erweiterung von 2 auf 5 und dann 2 AR (.223, .308) und jeweils 20 Magazine in den Schrank. 16.12 Altbestand anmelden.
Guter Plan. Das du die beiden ARs mit Austria mod wirst kaufen müssen ist der einzige Schöhnheitsfehler. Mit den alten Stichtagen vom Entwurf hätte man den Altbestandschutz für hochwertige US ARs in Anspruch nehmen können.
Was natürlich die Frage aufwirft obs rechtlich möglich wäre einen HA der neu KatB ist vor den Stichtag zu kaufen mit Lieferung nach dem Stichtag und so noch in den Genuss der Altbestandregel zu kommen. Eigentum vor Stichtag aber Besitz erst danach.
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Verfasst: Do 22. Nov 2018, 07:48
von spareribs
Kein Grund zur Panik, aber irgendwann kommt sicher eine Wbk für KAT C , und das 100 pro ,sollten die roten Freunde wieder das sagen haben. Wobei ich es als Treppenwitz der Geschichte empfinde, das in manchen ehemaligen Ostblock-Staaten liberalere Waffengesetze gelten.Dort war ja früher ALLES verboten.
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Verfasst: Do 22. Nov 2018, 08:06
von Jo_Kux
burggraben hat geschrieben:..und so noch in den Genuss der Altbestandregel zu kommen.
WAS ist der immense Vorteil der Altbestandsregel?
Ich frag das jetzt absichtlich so offensiv, denn da scheint einigen nicht klar zu sein was das bedeutet.
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Verfasst: Do 22. Nov 2018, 08:15
von Bell
Jo_Kux hat geschrieben:burggraben hat geschrieben:..und so noch in den Genuss der Altbestandregel zu kommen.
WAS ist der immense Vorteil der Altbestandsregel?
Ich frag das jetzt absichtlich so offensiv, denn da scheint einigen nicht klar zu sein was das bedeutet.
man darf (s)einen HA und die high-cap-mags (weiterhin) besitzen ohne auflagen erfüllen zu müssen.
wer zum stichtag keinen HA+mags besitzt muss ja nachweisen, dass er sportschütze ist und, dass es bewerbe gibt, wofür man high-caps braucht um sich das zeug kaufen zu dürfen.
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Verfasst: Do 22. Nov 2018, 08:43
von Alex87
Im Themenbereich Waffenrecht komme ich mir jetzt schon vor wie in einer Endlosschleife. Seite für Seite, Thread für Thread egal wie dieser Thread heißt, immer das Gleiche. Es wird schon mühselig

Re: Update der Waffenrechts Novelle
Verfasst: Do 22. Nov 2018, 10:33
von gewo
burggraben hat geschrieben:´Eigentum vor Stichtag aber Besitz erst danach.
vgl. WaffG §??
die innehabung ist dem besitz gleichgestellt
wenn du inhaber bist dann bist du auch besitzer
dann stehst auch im ZWR
ich fuerchte diese luecke - und damit gleichzeitig noch eine andere viel groessere luecke die aber jetzt eh egal ist - wurden durch das gleichziehen der termine geschlossen
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Verfasst: Do 22. Nov 2018, 10:43
von Bdave
Und wenn man mal angenommen am 14.12.2019 das Teil erwirbt und sofort eintragen lässt?

Re: Update der Waffenrechts Novelle
Verfasst: Do 22. Nov 2018, 10:50
von gewo
Bdave hat geschrieben:Und wenn man mal angenommen am 14.12.2019 das Teil erwirbt und sofort eintragen lässt?

stichtag ist stichtag
bis 13.12. alte regelung
ab 14.12. neue regelung
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Verfasst: Do 22. Nov 2018, 11:09
von Papa Bär
Alex87 hat geschrieben:Im Themenbereich Waffenrecht komme ich mir jetzt schon vor wie in einer Endlosschleife. Seite für Seite, Thread für Thread egal wie dieser Thread heißt, immer das Gleiche. Es wird schon mühselig

Wenn du die gestellte Frage nur als Aneinanderreihung von worten siehst, dann hast du sicher recht.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass der Poster da einen anderen Aspekt im Kopf hatte, nämlich wo das Problem sein sollte, diese Sportschützenbedingung zu erfüfllen?
Das frage ich mich nämlich auch schon seit Anbeginn der ganzenDiskussion.
Wer es nicht schafft 3 Umlaufbewerbe im Jahr zu schiessen um seine HiCaps zu rechtfertigen, tja... der ist dann eben kein "Sportschütze"
Und?
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Verfasst: Do 22. Nov 2018, 12:02
von 75th
Papa Bär hat geschrieben:
Wer es nicht schafft 3 Umlaufbewerbe im Jahr zu schiessen um seine HiCaps zu rechtfertigen, tja... der ist dann eben kein "Sportschütze"
Und?
Genau das wäre die Definition für einen Wettkampfschützen! Es gibt x tausende Sportler die den Sport sehr intensiv ausüben und dennoch nie an einem Wettkampf teilnehmen! Sind das alle jetzt keine Sportler?
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Verfasst: Do 22. Nov 2018, 12:15
von burggraben
gewo hat geschrieben:
vgl. WaffG §??
die innehabung ist dem besitz gleichgestellt
wenn du inhaber bist dann bist du auch besitzer
dann stehst auch im ZWR
Eigentum, Innehabung, Besitz - drei verschiedene Dinge. Ich wollte weder innehaben noch besitzen, sondern nur Eigentum. Aber du hast schon recht. Es geht eh nicht weil nicht nur Besitz sondern auch der Erwerb verboten ist. Wäre ja zu schön gewesen.
gewo hat geschrieben:
ich fuerchte diese luecke - und damit gleichzeitig noch eine andere viel groessere luecke die aber jetzt eh egal ist - wurden durch das gleichziehen der termine geschlossen
Was wäre jetzt die andere gewesen? Jetzt wo sie geschlossen wurde kannst es ja ruhig sagen.
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Verfasst: Do 22. Nov 2018, 12:19
von gewo
burggraben hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
ich fuerchte diese luecke - und damit gleichzeitig noch eine andere viel groessere luecke die aber jetzt eh egal ist - wurden durch das gleichziehen der termine geschlossen
Was wäre jetzt die andere gewesen? Jetzt wo sie geschlossen wurde kannst es ja ruhig sagen.
du das sind dinge die nicht auf meinem mist gewachsen sind
es gibt leute die sich viel besser auskennen (bzw halt mehr zeit aufwenden das ganze intensiv zu durchleuchten auf luecken)
ich will ned den eindruck erwecken dass ich der ueberfuzzy bin
aber wennst mich NACH der beschlussfassung am vermutlich 13./14.12. anrufst sag ich dirs gerne telefonisch
es waere ein sehr schoene luecke geworden ....

Re: Update der Waffenrechts Novelle
Verfasst: Do 22. Nov 2018, 12:22
von Alex87
Papa Bär hat geschrieben:Alex87 hat geschrieben:Im Themenbereich Waffenrecht komme ich mir jetzt schon vor wie in einer Endlosschleife. Seite für Seite, Thread für Thread egal wie dieser Thread heißt, immer das Gleiche. Es wird schon mühselig

Wenn du die gestellte Frage nur als Aneinanderreihung von worten siehst, dann hast du sicher recht.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass der Poster da einen anderen Aspekt im Kopf hatte, nämlich wo das Problem sein sollte, diese Sportschützenbedingung zu erfüfllen?
Das frage ich mich nämlich auch schon seit Anbeginn der ganzenDiskussion.
Wer es nicht schafft 3 Umlaufbewerbe im Jahr zu schiessen um seine HiCaps zu rechtfertigen, tja... der ist dann eben kein "Sportschütze"
Und?
Ich meinte nicht nur die Eingangsfrage, sonder grundsätzlich alle folgenden Kommentare in den unterschiedlichen Threads.
Um auf die Umlaufbewerbe zurückzukehren - ich habe bei der Erweiterung ebenfalls einige Listen von den Umlaufbewerben abgegeben und bekam dann einen Anruf von der SB. Sie fragte mich was genau das ist, sie hat sie die Internetseite angesehen und wird nicht wirklich schlau daraus. Ob das überhaupt ein richtiger Verein ist, ob diese Vereins oder Landesmeisterschaften abhalten usw. Kurz um, es hat mir nichts gebracht und sieht nur auf den ersten Blick gut aus, weil dadurch der Stapel wächst. Ich möchte diese Bewerbe auch nicht schmälern, denn ich schieße sie selbst gern als Gaude. Jedoch weiß ich jetzt, dass man es nicht benötigt wenn man dies nur für Erweiterungen macht. Und meine SB ist wirklich eine nette SB, dies sich so einige wünschen würden. Deshalb zweifel ich daran, dass sie dies als Bewerb anerkennen.
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Verfasst: Do 22. Nov 2018, 12:27
von Papa Bär
75th hat geschrieben:Papa Bär hat geschrieben:
Wer es nicht schafft 3 Umlaufbewerbe im Jahr zu schiessen um seine HiCaps zu rechtfertigen, tja... der ist dann eben kein "Sportschütze"
Und?
Genau das wäre die Definition für einen Wettkampfschützen! Es gibt x tausende Sportler die den Sport sehr intensiv ausüben und dennoch nie an einem Wettkampf teilnehmen! Sind das alle jetzt keine Sportler?
Wir drehen uns im Kreis. Wer die Definition eines Sportschützen nicht erfüllen will....na der ist dann eben keiner... ich kann das Problem nicht erkennen.
Wenn man etwas möchte, für das es Bedingungen gibt, man diese Besingungen aber nicht erfüllt dann kriegt man es eben nicht.
Jetzt sind diese Bedingungen aber nicht so hoch angesiedelt, dass sie unerreichbar wären, die Leute wollen einfach nicht. Ja simma jetzt im Kindergarten?