ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?
Am Besten mit Raoul Wagner sprechen.
Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?
Beeinspruchen, im Gesetz hat sich diesbezüglich meines Wissens nichts geändert.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- Lindenwirt
- .50 BMG
- Beiträge: 2612
- Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
- Wohnort: OÖ
Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?
Ok, schade dass das immer noch nicht einheitlich geregelt wird.
Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?
auch "Befristet auf die Dauer der Ausübung der Jagd" ist ned wirklich eindeutig oder?MikeD hat geschrieben: ↑Mi 6. Feb 2019, 09:18Ist (leider) restriktiver als "Befristet auf die Dauer der Ausübung der Jagd" aber m.M. nach rechtskonform.Irwin J. Finster hat geschrieben: ↑Mi 6. Feb 2019, 09:04Bei mir steht drauf "Gilt für die Dauer der Tätigkeit als Jagschutzorgan".
Sobald die Tätigkeit (Bestellung) als Jagdschutzorgan wegfällt, wird der WP zur WBK.
Nach der neuen Regelung darf man dann zwar weiterhin die Waffe führen, aber eben nur im Revier (bei der tatsächlichen Jagdausübung).
denn die ausuebung der jagd im supermarkt eindeutig nicht moeglich
weitgehend eindeutig waere "Befristet auf den Besitz eine Jagdausübungsberechtigung"
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?
Im RIS ist nichts zu finden, also dürfte sich keiner getraut haben es soweit auszujudizieren.Lindenwirt hat geschrieben: ↑Do 1. Aug 2019, 12:16Kann man eine solche Einschränkung zeitnah nach der Ausstelung des WP jetzt beeinspruchen und wie stehen die Erfolgschancen? Hat hier wer konkrete Erfahrungen?
Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?
Dazu ist einerseits zu sagen, dass du den Beschränkungsvermerk nicht gesondert bekämpfen kannst:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0150909J09
Andererseits unterliegst du, solange du die Tätigkeit, für die der WP ausgestellt wurde, ausübst, beim Führen keinen Beschränkungen, auch wenn das dein Sachbearbeiter vielleicht glaubt ...
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0171011L01
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0150909J09
Andererseits unterliegst du, solange du die Tätigkeit, für die der WP ausgestellt wurde, ausübst, beim Führen keinen Beschränkungen, auch wenn das dein Sachbearbeiter vielleicht glaubt ...
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0171011L01
- Lindenwirt
- .50 BMG
- Beiträge: 2612
- Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
- Wohnort: OÖ
Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?
Vielen Dank, genau so etwas habe ich gesucht.Martin P hat geschrieben: ↑Do 1. Aug 2019, 14:17Dazu ist einerseits zu sagen, dass du den Beschränkungsvermerk nicht gesondert bekämpfen kannst:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0150909J09
Andererseits unterliegst du, solange du die Tätigkeit, für die der WP ausgestellt wurde, ausübst, beim Führen keinen Beschränkungen, auch wenn das dein Sachbearbeiter vielleicht glaubt ...
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0171011L01
Habe jetzt allersdings noch einen Text gefunden der sich mit dem obigen beißt.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0141127L00
Auszug:
Im Übrigen sei auch aus dem Blickwinkel des im § 10 WaffG explizit normierten Verhältnismäßigkeitsgebotes unter den konkreten Umständen des vorliegenden Falles anstelle der gänzlichen Ablehnung des Antrags die Ausstellung eines mit Beschränkungen - nämlich: bloß zur Führung der Schusswaffe der Kategorie B im Zuge der Jagdausübung sowie von bloß einer (und nicht zwei) solcher Schusswaffen - verbundenen Waffenpasses geboten.
Hier scheint es doch wieder eine Beschränkung auf die Ausführung der Tätigkeit zu geben.
- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1477
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?
Verstehe ich den zweiten Rechtssatz richtig, dass trotz einen ungesetzlichen Einschränkung am WP der Berechtigungsumfang immer gesetzeskonform auszulegen ist? Bis jetzt wurde im Forum ja oft die Meinung vertreten dass so eine (ungesetzliche) Einschränkung wirksam wird wenn man sie nicht beeinsprucht - Stichwort WP hat Bescheidcharakter.Martin P hat geschrieben: ↑Do 1. Aug 2019, 14:17Dazu ist einerseits zu sagen, dass du den Beschränkungsvermerk nicht gesondert bekämpfen kannst:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0150909J09
Andererseits unterliegst du, solange du die Tätigkeit, für die der WP ausgestellt wurde, ausübst, beim Führen keinen Beschränkungen, auch wenn das dein Sachbearbeiter vielleicht glaubt ...
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0171011L01
Falls dem so ist würde sich aus Rechtsatz 1 (der ganze Bedarf wird nochmal vom Gericht evaluiert und der WP somit wackelt insgesamt) und Rechtsatz 2 ergeben, dass mann besser nicht beeinsprucht?
Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?
Das sind nur die vom VwGH zitierten (unrichtigen) Ausführungen des LVwG, hat keine Bedeutung ...Lindenwirt hat geschrieben: ↑Do 1. Aug 2019, 14:27Vielen Dank, genau so etwas habe ich gesucht.
Habe jetzt allersdings noch einen Text gefunden der sich mit dem obigen beißt.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0141127L00
Auszug:
Im Übrigen sei auch aus dem Blickwinkel des im § 10 WaffG explizit normierten Verhältnismäßigkeitsgebotes unter den konkreten Umständen des vorliegenden Falles anstelle der gänzlichen Ablehnung des Antrags die Ausstellung eines mit Beschränkungen - nämlich: bloß zur Führung der Schusswaffe der Kategorie B im Zuge der Jagdausübung sowie von bloß einer (und nicht zwei) solcher Schusswaffen - verbundenen Waffenpasses geboten.
Hier scheint es doch wieder eine Beschränkung auf die Ausführung der Tätigkeit zu geben.
Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?
Das hängt wohl vom Wortlaut des Beschränkungsvermerks ab. Beschränkungen "auf die Dauer" einer bestimmten Tätigkeit beziehen sich jedenfalls nach dieser Rechtsprechung eben nicht auf die Tätigkeit an sich, sondern darauf, dass die Tätigkeit grundsätzlich weiterhin ausgeübt wird.burggraben hat geschrieben: ↑Do 1. Aug 2019, 14:34Verstehe ich den zweiten Rechtssatz richtig, dass trotz einen ungesetzlichen Einschränkung am WP der Berechtigungsumfang immer gesetzeskonform auszulegen ist? Bis jetzt wurde im Forum ja oft die Meinung vertreten dass so eine (ungesetzliche) Einschränkung wirksam wird wenn man sie nicht beeinsprucht - Stichwort WP hat Bescheidcharakter.
Falls dem so ist würde sich aus Rechtsatz 1 (der ganze Bedarf wird nochmal vom Gericht evaluiert und der WP somit wackelt insgesamt) und Rechtsatz 2 ergeben, dass mann besser nicht beeinsprucht?
Und ja, wenn du den Beschränkungsvermerk bekämpfst, riskierst du die Bewilligung an sich ...
Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?
Ich habe heuer den WP bekommen (bin beeideter Aufsichtsjäger) ohne eine Einschränkung hinten drauf, theoretisch darf ich jetzt immer und überall führen richtig?
.22l.r. 9x19 .357 Magnum 454 Casull .22 Hornet .243Win .308Win 6,5x55 SE 7,5x55 .300 Win Mag 12/76
Traditon ist nicht das Bewahren der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers.
Traditon ist nicht das Bewahren der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers.
Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?
Das bedeutet, wenn ich einmal nicht mehr die Jagdkarte löse, was hoffentlich nie eintreten wird, so wahr mir Gott helfe, verfällt mein WP nicht?
.22l.r. 9x19 .357 Magnum 454 Casull .22 Hornet .243Win .308Win 6,5x55 SE 7,5x55 .300 Win Mag 12/76
Traditon ist nicht das Bewahren der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers.
Traditon ist nicht das Bewahren der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers.
Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?
Endlich hat unsere BH was richtig gemacht
.22l.r. 9x19 .357 Magnum 454 Casull .22 Hornet .243Win .308Win 6,5x55 SE 7,5x55 .300 Win Mag 12/76
Traditon ist nicht das Bewahren der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers.
Traditon ist nicht das Bewahren der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers.