Hallo, einfach bei DEINER Behörde abklären.
Ich und meine Lebensgefährtin verwahren unsere B-Waffen gemeinsam in einem Waffenschrank.
Die gesamtanzahl der B-Waffen im Schrank würde Ihre WBK Platzkapazität überschreiten.
Ist von unserer Behörde abgesegnet.Alles andere wäre auch schwachsinnig,für was sollte der Partner sich einen eigenen Schrank kaufen sollen? Wenn beide ein Dokument haben?
mfg
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Waffe leihen
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Re: Waffe leihen
Zuletzt geändert von Mr.Goldglock am Mo 28. Mär 2011, 15:39, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Waffe leihen
Mr.Goldglock hat geschrieben:Ist von unserer Behörde abgesegnet.Alles andere wäre auch schwachsinnig,für was sollte der Partner sich einen eigenen Schrank kaufen sollen? Wenn beide ein Dokument haben?
hi
ausgangspunkt fuer den erlass, der festlegt dass unter EHEPARTNERN die gemeinsame verwahrung auch dann zulaessig ist wenn die gesamtanzahl fuer den einzelnen ueberschritten wird war ein fall bei dem aus genau diesem grund beiden beteiligten die so verwahrt haben die waffenrechtliche zuverlaessigkeit abgesprochen wurde und ein waffenverbot ausgesprochen wurde
der einspruch dagegen war dann erfolgreich, und im zuge dieses verfahrens wurde dann dieser anlassfall in den erlass mit aufgenommen.
vglsw. sicher kann man daher nur im falle von ehepartnern sein
ich persoenlich denke es wird auch fuer eltern/kinder gelten
bei lebensgefaehrten bin ich mir aber nicht mehr so sicher
die einzig richtige antwort ist in so einem fall bei der jeweils zustaendigen waffenbehoerde nachzufragen
doubleaction OG, Wien
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