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Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin
Ich schieße im Moment tatsächlich nur auf behördlich genehmigten SS, aber selbst wenn ich auf einem privaten Stand schießen würde, denke ich mir weniger. Auf PRIVATEN Ständen ist die Benutzung im Regelfall auch nur einem eingeschränkten Kreis zugänglich und hier wird sich wohl niemand aufregen mit welchen Mag's du deine Geräte benutzt. Es werden ja oftmals auch Mag's oder Geräte untereinander zum Probieren getauscht. Hier darf wohl auch in Zukunft auf eine österreichische Amicale Auslegung UNTEREINANDER vertrauen werden. ICH gehe davon aus, das wir uns untereinander nicht anzeigen werden.
From My Cold, Dead Hands
Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin
Durchaus. Man zeigt selten auch jemanden an, der mit 180 über die Autobahn brettert.
Ist halt immer eine Risikoabwägung, da illegal, nicht gesetzeskonform, weil Du dadurch Deine WBK verlieren kannst und dann stehst blöd da und das nicht nur wenige Monate, wie beim Führerschein.
Schützenkollegen und Freunde können manchmal gut austeilen.
Was passiert dem Besitzer des Standes. Behördliche Sperre?
Ist halt immer eine Risikoabwägung, da illegal, nicht gesetzeskonform, weil Du dadurch Deine WBK verlieren kannst und dann stehst blöd da und das nicht nur wenige Monate, wie beim Führerschein.
Schützenkollegen und Freunde können manchmal gut austeilen.
Was passiert dem Besitzer des Standes. Behördliche Sperre?
Re: Sportschütze nach dem 14.12, HA mit großem Magazin
War nicht die Frage und es war keine Rede von HA alt gegen neu tauschen, sonder zu den bestehenden einen neuen Kaufen. Also zwei Altbestand und nun kommt 2020 ein neuer dazu. Wüsste ich nicht warum meine obige Aussage falsch ist.Baxter hat geschrieben: ↑So 17. Nov 2019, 19:27Wie oft haben diesen Umstand du, ich und andere hier im Forum schon beschrieben? Immer wieder kommt die selbe Frage oder Annahme, mit dem Altbestand darfst ab 14.12 nix neues (seien es weitere grosse Magazine oder neue HA an dem ich grosse Magazine anstecken darf) mehr kaufen. Ich habs aufgegeben dagegen zu halten...
Und es ist in der Tat der Altbestand durchgekaut aber hier geht es nicht um den Altbestand.
