Kategorie A = Kriegswaffen
Kategorie A Ziffer 7 oder 8 = Kat. B. mit großen Magazinen Sondergenehmigung
So würd ich das sehen
Rate mal...Odysseus hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 14:02Ganz ganz blöde Frage... Aber wenn ich jetzt mein AR15 als Kat.A melde, kann ich dann als A Zubehör zb einen full Auto Lower holen?HowlingWolf hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 13:14Seit 14.12.2019 hat man für jeden WBK-Platz (sowohl B als auch A!) automatisch zwei Zubehörplätze, die auch nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden sind.
Beinahe.TheCursedBaron hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 14:15Kategorie A = Kriegswaffen
Kategorie A Ziffer 7 oder 8 = Kat. B. mit großen Magazinen Sondergenehmigung
So würd ich das sehen
Die Vorteile der Zubehörplätze ohne Basiswaffe sind mir schon bekannt - nur eine Spitzfindigkeit: Wird zwischen Zubehörplatz durch A erschaffen vs durch B erschaffen (jeweils 2x) irgendwie unterschieden?HowlingWolf hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 13:14Seit 14.12.2019 hat man für jeden WBK-Platz (sowohl B als auch A!) automatisch zwei Zubehörplätze, die auch nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden sind.
Ja, es gibt explizit Kat. A Zubehörplätze, siehe ZWR FAQ ab Seite 3, da sind alle "Waffenarten" gelistet.theengineer hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 14:25Die Vorteile der Zubehörplätze ohne Basiswaffe sind mir schon bekannt - nur eine Spitzfindigkeit: Wird zwischen Zubehörplatz durch A erschaffen vs durch B erschaffen (jeweils 2x) irgendwie unterschieden?HowlingWolf hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 13:14Seit 14.12.2019 hat man für jeden WBK-Platz (sowohl B als auch A!) automatisch zwei Zubehörplätze, die auch nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden sind.
Im Klartext: Wär dadurch ein 9mm Upper (Zubehör) zu meiner Z8-OA15 (jaja nicht gebunden, aber der Platz entsteht ja durch den Z8-Eintrag) auch High-Cap-Zubehör?
Interessante Fragen, die ich mir auch schon gestellt habe.Jiggler hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 14:42Das Frage ich mich auch, da das Magazin ja idR nicht Bestandteil eines WS ist. Somit die Frage was wäre überhaupt Zubehör nach §17?
Ein 22er System fürs AR geht nicht, da Randfeuer nicht §17 ist.
Ein .357 SIG Verschluss für eine §17 9 mm Glock ist ja auch nur KAT B, glaube es gibt gar keine +20 Magazine in dem Kaliber
Ein Upper in .300 BLK, für den es +10 Magazine gibt.
usw.
Berechtigt mich ein §17 Z7/8 Eintrag Magazine für Zubehör zu erwerben, falls ja, auch für erst nach dem 14.12. erworbenes Zubehör?
Denke das betrifft vor allem Leute, welche vorübergehend keinen B Platz haben, ohne zukünftige Erweiterung, da alle Plätze in § 17 umgewandelt werden.
Meine Güte, da is mir ja wirklich ein kapitaler Denkfehler unterlaufen. Danke nochmal für's Hinweisen.TheCursedBaron hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 13:16Ah, super, danke für die Aufklärung. Das wär auch eine massive Geldscheffelei gewesen, aber um ehrlich zu sein, ich hätts unserem Staat zugetraut.HowlingWolf hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 13:14
Das ist schlicht falsch.
Die Anzahl der Plätze ändert sich ja nicht. Und man braucht ja auch keine neue WBK, wenn man eine Kat. B kauft oder verkauft...
Und bevor der Einwand kommt: Ja, die A-Plätze werden in der Hinsicht genauso behandelt wie B-Plätze.
Dann hast du einen freien Z10-Platz.TheCursedBaron hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 15:54Aber: Was passiert, wenn ich eines meiner Magazine, die nicht zu einer Waffe gehören, verkaufe? An eine berechtigte Person, die eben diese Waffe hat. Dann verändert sich die Zahl. Muss man das dann nicht auch melden und eine neue Zahl eingetragen bekommen? Hab ich schon wieder einen Denkfehler?
Herzlichen Dank!
und macht das dann einen Unterschied in der Praxis? Also darf man die Kat A Magazine in der Kat B Glock verwenden?TheCursedBaron hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 13:09Naja, wenn du die großen Magazine ZUR Pistole meldest, dann wird die Glock zu Kat. A. Du kannst einfach hingehen und deine Glock Magazine gesondert melden. Dann bleiben die Waffen Kat. B. Melden musst du die Mags sowieso, wenn sie über 20 Schuss haben, wie du sie dann meldest, kannst du dir ja bei der BH dann aussuchen.mrek78 hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 12:49Ich hab dazu eine Detailfrage, meine BH hat mir gesagt ich muss alle Waffen als Kategorie A melden für die ich große Magazine habe. Wollte eigentlich die Waffen als Kategorie B belassen wegen dem Erbrecht und die Magazine gesondert melden.
Nun habe ich etliche Glock Pistolen im Kaliber 9x19mm und ein paar 33er Magazine, muss ich rechtlich alle als Kategorie A melden, oder genügt es die Magazine zu einer Pistole zu melden?
Soweit ich verstanden habe: Ja, aber NUR am behördlich genehmigten Schießplatz (Schießplatzprivileg). Wobei allerdings manche SB's sich im Moment NICHT dieser Meinung anschließen - was ich hier in anderen Beiträgen gelesen habe.Mauser98Lover hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 16:58Also darf man die Kat A Magazine in der Kat B Glock verwenden?
Dachte das mit dem .22lr WS ist kein Problem, da ja auch eine Z8 AR-15 beim anstecken eines 10er Magazin wieder zu Kat B wird. Und vor allem auf einem behördlich genehmigten Schießstand ist es ja sowieso (fast) egal was man macht...?HowlingWolf hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 15:02Ja, es gibt explizit Kat. A Zubehörplätze, siehe ZWR FAQ ab Seite 3, da sind alle "Waffenarten" gelistet.theengineer hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 14:25Die Vorteile der Zubehörplätze ohne Basiswaffe sind mir schon bekannt - nur eine Spitzfindigkeit: Wird zwischen Zubehörplatz durch A erschaffen vs durch B erschaffen (jeweils 2x) irgendwie unterschieden?HowlingWolf hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 13:14Seit 14.12.2019 hat man für jeden WBK-Platz (sowohl B als auch A!) automatisch zwei Zubehörplätze, die auch nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden sind.
Im Klartext: Wär dadurch ein 9mm Upper (Zubehör) zu meiner Z8-OA15 (jaja nicht gebunden, aber der Platz entsteht ja durch den Z8-Eintrag) auch High-Cap-Zubehör?
Interessante Fragen, die ich mir auch schon gestellt habe.Jiggler hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 14:42Das Frage ich mich auch, da das Magazin ja idR nicht Bestandteil eines WS ist. Somit die Frage was wäre überhaupt Zubehör nach §17?
Ein 22er System fürs AR geht nicht, da Randfeuer nicht §17 ist.
Ein .357 SIG Verschluss für eine §17 9 mm Glock ist ja auch nur KAT B, glaube es gibt gar keine +20 Magazine in dem Kaliber
Ein Upper in .300 BLK, für den es +10 Magazine gibt.
usw.
Berechtigt mich ein §17 Z7/8 Eintrag Magazine für Zubehör zu erwerben, falls ja, auch für erst nach dem 14.12. erworbenes Zubehör?
Denke das betrifft vor allem Leute, welche vorübergehend keinen B Platz haben, ohne zukünftige Erweiterung, da alle Plätze in § 17 umgewandelt werden.
"Große" Magazine zu Kat. A Zubehör müssen eigentlich (platzfrei) erwerbbar sein, das ist ja der einzige Grund um ein Zubehör überhaupt als Kat. A und nicht als Kat. B eintragen zu lassen (besonders nachdem es ja keine Basiswaffenzuordnung mehr gibt).
Für Leute, die durch die Meldung jetzt keine Kat. B Zubehörplätze haben aber ein .22lr Wechselsystem wollen, bleibt vermutlich momentan nur §23 Abs. 3 ("alte" Zubehörregelung) übrig.
Und am Ende sagt der Schießstand er will nix mit dem "verbotenen" Zeug zu tun haben und verbietet die Benutzung über die Hausordnungtainnok hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 17:29Soweit ich verstanden habe: Ja, aber NUR am behördlich genehmigten Schießplatz (Schießplatzprivileg). Wobei allerdings manche SB's sich im Moment NICHT dieser Meinung anschließen - was ich hier in anderen Beiträgen gelesen habe.Mauser98Lover hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 16:58Also darf man die Kat A Magazine in der Kat B Glock verwenden?
Ich denke das Problem liegt darin, dass das .22lr WS nie Kat. A sein kann. Daher kann es vermutlich auch nicht auf einem Kat. A Zubehörplatz sein.Der Stefan hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 17:43Dachte das mit dem .22lr WS ist kein Problem, da ja auch eine Z8 AR-15 beim anstecken eines 10er Magazin wieder zu Kat B wird. Und vor allem auf einem behördlich genehmigten Schießstand ist es ja sowieso (fast) egal was man macht...?
Oder denke ich falsch?
kleine Anmerkung - der 9mm Upper ist kein Zubehör sondern waffenrechtlich nicht relevant (im Schuss nicht gasdruckbelastet - ausser bei fire out of battery) - Lauf und Verschluss sind die beiden relevanten Teile!theengineer hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 14:25Im Klartext: Wär dadurch ein 9mm Upper (Zubehör) zu meiner Z8-OA15 (jaja nicht gebunden, aber der Platz entsteht ja durch den Z8-Eintrag) auch High-Cap-Zubehör?
das erklärst bitte dem Händler wennst ein 9mm Wechselsystem kaufen willstm_a_d hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 21:29kleine Anmerkung - der 9mm Upper ist kein Zubehör sondern waffenrechtlich nicht relevant (im Schuss nicht gasdruckbelastet - ausser bei fire out of battery) - Lauf und Verschluss sind die beiden relevanten Teile!theengineer hat geschrieben: ↑Fr 3. Jan 2020, 14:25Im Klartext: Wär dadurch ein 9mm Upper (Zubehör) zu meiner Z8-OA15 (jaja nicht gebunden, aber der Platz entsteht ja durch den Z8-Eintrag) auch High-Cap-Zubehör?