Seite 2 von 2
Re: Waffenregistrierung
Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 22:46
von Jiggler
Alles klar, danke.
Gilt das auch für C-Waffen oder nur für genehmigungspflichtige mit der Überlassung.
Re: Waffenregistrierung
Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 23:38
von burner
gewo hat geschrieben: Fr 24. Jan 2020, 22:43
Jiggler hat geschrieben: Fr 24. Jan 2020, 22:33
COB hat geschrieben: Fr 24. Jan 2020, 21:06
Wenn ich mich recht entsinne gibt's da nen Thread dazu wo steht, dass es ein Problem ist, weil du zu dem Zeitpunkt mehr waffen kat b inne hast als du darfst.
Meine zwei Plätze sind belegt. Das heißt ich kann mir nicht für einen Bewerb das KK vom Onkel ausleihen, ohne dass er mir die Waffe zum Stand bringt?
Wenn ich ihm im Gegenzug für die Zeit der Leihe eine meiner in seinen Safe lege, würde das einen Unterschied machen?
es macht keinen unterschied wenn du sie ihm leihst
denn dann ist sie immer noch in deinem besitz
ihr muesst eine gegenseitige überlassung machen
dann passt es
Grundsätzlich hat man dann auch noch paar Wochen Zeit zu entscheiden, ob die Überlassungsmeldungen tatsächlich an die Behörde übermittelt wird. Ich hoffe, man versteht, was ich damit meine..
Re: Waffenregistrierung
Verfasst: Sa 25. Jan 2020, 02:09
von m_a_d
Nostromo hat geschrieben: Fr 24. Jan 2020, 20:44
Ich werde einfach schauen, dass sie beim Kauf dabei ist...
Anschlussfrage:
Wenn ich dann mit dieser (ihrer) Waffe ohne ihr am Stand bin, ist das prinzipiell auch ein Problem?
Auch wenn ich am Stand dann nur die mir erlaubte Stückanzahl mit habe?
macht eine Überlassung einer Deiner Waffen auf sie bevor Du losfährst die Waffe zu holen, dann kommst Du mit der Waffe zurück und ihr macht eine erneute gegenseitige Überlassung - Deine wieder zurück und ihre neue auf sie. und dann alle Überlassungen auf einmal an die Behörde schicken - die kennen sich dann schon aus
ad zum Stand mitnehmen: eine gegenseitige Überlassung machen - ohne Überlassung ist es nicht ok gem WaffG
Re: Waffenregistrierung
Verfasst: Sa 25. Jan 2020, 02:48
von Jiggler
m_a_d hat geschrieben: Sa 25. Jan 2020, 02:09
ad zum Stand mitnehmen: eine gegenseitige Überlassung machen - ohne Überlassung ist es nicht ok gem WaffG
Auch bei C Waffen? Sind zwar einerseits nicht stückzahlbegrenzt oder genehmigungspflichtig, aber ja andererseits auch auf jemand anderen gemeldet.
Re: Waffenregistrierung
Verfasst: Sa 25. Jan 2020, 07:26
von Prof_Enfield
Jiggler hat geschrieben: Sa 25. Jan 2020, 02:48
m_a_d hat geschrieben: Sa 25. Jan 2020, 02:09
ad zum Stand mitnehmen: eine gegenseitige Überlassung machen - ohne Überlassung ist es nicht ok gem WaffG
Auch bei C Waffen? Sind zwar einerseits nicht stückzahlbegrenzt oder genehmigungspflichtig, aber ja andererseits auch auf jemand anderen gemeldet.
Was meinst Du? Wie Du richtig schreibst, gibt es (abgesehen vom §41 WaffG vielleicht) keine Stückzahlbegrenzung bzw. Genehmigungspflicht aber einen Kaufvertrag würd ich schon machen. Siehe auch:
viewtopic.php?f=20&t=30185 . Erstens bist Du damit auf der sichereren Seite und schleißlich brauchst Du ja für die Registrierung bei einem Waffenhändler auch ein paar Daten.
Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung
§ 33.
(1) Schusswaffen der Kategorien C sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. Der Gewerbetreibende hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
(2) Der Registrierungspflichtige hat sich dem Gewerbetreibenden oder dessen Beauftragten mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer der zu registrierenden Schusswaffe, das Datum der Überlassung sowie den Namen und die Anschrift des Vorbesitzers bekannt zu geben. Er hat außerdem den Staat innerhalb der Europäischen Union glaubhaft zu machen, in dem er den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat, oder glaubhaft zu machen, dass dieser außerhalb der Europäischen Union liegt. Liegt der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Registrierungspflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat der Gewerbetreibende die Behörde im Wege des Datenfernverkehrs davon in Kenntnis zu setzen. Die Behörde hat diesfalls den Wohnsitzstaat des Betreffenden über die Registrierung der Waffe in Kenntnis zu setzen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Re: Waffenregistrierung
Verfasst: Sa 25. Jan 2020, 10:34
von Jiggler
Danke für die Erläuterung, aber es geht mir nicht um den Kauf mit Meldung ins ZWR, sondern ums ausleihen der z.B. Flinte vom Onkel um damit Tontauben schießen zu gehen und danach bringe ich sie wieder zurück.
Re: Waffenregistrierung
Verfasst: So 26. Jan 2020, 23:08
von Maddin
Nostromo hat geschrieben: Fr 24. Jan 2020, 19:52
Folgende Annahme:
Meine Plätze sind voll, die der Freundin nicht. Ich sehe eine Waffe die mir (ihr

) gefällt und möchte sie mir (ihr) kaufen.
Standort ist relativ weit weg, Freundin hat keine Zeit mitzufahren...
Ich kaufe sie (von privat), hinterlasse beim Verkäufer (Überlasser) meine Daten. Freundin registriert sie dann beim Waffenhändler auf sich.
So weit, der Plan.
Meine Frage: Wenn der Verkäufer nun (wie es ja sein sollte, oder?) bei der BH die Waffe als verkauft meldet, steht ja mein Name als Käufer drauf. Kann das zu einem Problem werden? Ich kann sie nicht auf mich registrieren, da kein Platz. Die Freundin hat sie eigentlich nicht gekauft...
Wieso willst du überhaupt als Käufer auftreten, wenn die Waffe von Anfang an auf deine Freundin gemeldet werden soll ?
Wieso macht ihr nicht einfach einen Stellvertretungsvertrag mit Vollmacht und du holst die Waffe "nur" ab ? Es schreibt ja niemand vor, dass man den Kaufvertrag erst persönlich vor Ort schließen muss.
Re: Waffenregistrierung
Verfasst: So 26. Jan 2020, 23:29
von titan
Die Waffe darf unter keinen Umständen dein Eigentum sein, denn die Freundin ist dir zur Aushändigung deines Eigentums verpflichtet oder könnte dir dein Eigentum jederzeit wieder überlassen, ob du möchtest oder nicht. Damit wärst du als Eigentümer aber überbelegt und hast ein WBK Entzugsberfahren am Hals. Die einzige Möglichkeit wäre, ihr die Waffe zu schenken und ggf bei gegenseitiger Überlassung einer anderen Waffe die gewünschte Waffe zu leihen.
Re: Waffenregistrierung
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 00:59
von Maddin
titan hat geschrieben: So 26. Jan 2020, 23:29
Die Waffe darf unter keinen Umständen dein Eigentum sein, denn die Freundin ist dir zur Aushändigung deines Eigentums verpflichtet oder könnte dir dein Eigentum jederzeit wieder überlassen, ob du möchtest oder nicht. Damit wärst du als Eigentümer aber überbelegt und hast ein WBK Entzugsberfahren am Hals. Die einzige Möglichkeit wäre, ihr die Waffe zu schenken und ggf bei gegenseitiger Überlassung einer anderen Waffe die gewünschte Waffe zu leihen.
Theoretisch ja, aber wie willst praktisch in diese Situation kommen ?
Es gibt ja keinen Eigentums- oder Besitznachweis. Es gibt nur den ZWR Eintrag der meines Wissens (korrigiert mich bitte) bei Kat. B vom SB der Behörde nach Einlangen der Meldung von Händler/Privat geprüft und bestätigt wird.
Wenn da die Stückzahl (wenn auch nur unbeabsichtigt) überschritten wird müsste es eigentlich sofort auffallen oder ? Wie will das aber auffallen, wenn die Waffe auf die Freundin gemeldet wird ? Wo steht im WaffG was von Eigentum ?
Re: Waffenregistrierung
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 12:49
von gewo
titan hat geschrieben: So 26. Jan 2020, 23:29
Die Waffe darf unter keinen Umständen dein Eigentum sein, denn die Freundin ist dir zur Aushändigung deines Eigentums verpflichtet oder könnte dir dein Eigentum jederzeit wieder überlassen, ob du möchtest oder nicht. ..
wenn man dreimal drueber nachdenkt ist es ned von der hand zu weisen
aber es das ned ein bisserl pinkelig ....?
was wuerde das bedeuten wenn du dir einen Kredit aufgenommen hast fuer die waffe?
dass der Bankdirektor eine WBK braucht ...?
ich wuerde das als übertrieben sehen auf den ersten blick
Re: Waffenregistrierung
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 13:07
von titan
Nein. Euer Depotvertrag behandelt genau diese Thema. Man kann und darf vieles. Aber zu sagen "i hobs jo ned auf mi gmöd oba khean tuads mir (

Eigentum).." ist unter Umständen im falschen Ohr das Eingeständnis zur Überschreitung der genehmigten Stückzahl.
Das Versprechen oder der Vertrag mit dem anderen, die Waffe bei der nächsten Gelegenheit, nämlich freier Platz, wieder zurückzuschenken, ist hingegen zulässig.
Re: Waffenregistrierung
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 13:09
von gewo
titan hat geschrieben: Mo 27. Jan 2020, 13:07
Nein. Euer Depotvertrag behandelt genau diese Thema. ...
du hast den wirklich gelesen ..?

Re: Waffenregistrierung
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 13:12
von Nostromo
Also mir ging es in erster Linie wirklich nur um die Frage, ob es möglich ist, eine Waffe für sie (als Geschenk) zu kaufen und ob/wo sie beim Kauf nicht zwingend dabei sein muss. Aber dafür extra eine Waffe auf Depot legen, oder ihr (kurzfristig) eine von meinen überschreiben, schießt über das Ziel hinaus...
Da wir aber über das Christkindl Alter eh hinaus sind, wird sie beim Waffenkauf einfach dabei sein, selbst die Zettel ausfüllen und dem Gesetz ist genüge getan...
Aber danke für die Inputs...