Seite 2 von 2
Re: Airsoft trotz Waffenverbot
Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 19:44
von Revierler_old
Echt jetzt? Bitte nicht.
Das F im Fünfeck hat für uns in Österreich keine Bedeutung.
Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Beides ist bei Softguns nicht erfüllt. Also was soll die Diskussion? Softguns sind keine Waffen.
Re: Airsoft trotz Waffenverbot
Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 20:41
von Papa Bär
Revierler hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 19:44
Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.
Re: Airsoft trotz Waffenverbot
Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 20:49
von AUG-andy
Papa Bär hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 20:41
Revierler hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 19:44
Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.
Softgun und Paintball sind aber zwei paar Schuhe.
Softgun ist war und ist noch immer Spielzeug in Österreich.
Re: Airsoft trotz Waffenverbot
Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 20:51
von Revierler_old
Papa Bär hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 20:41
Revierler hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 19:44
Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.
Uh... Ist dann ein Haselnusstecken auch schon eine Waffe? Weil wenn ich dir damit ein paar mal ins Gesicht zünde bist du auch fertig.
Oder ein Tennisschläger. Oder ein Holzpantoffel.
DEM WESEN NACH DAZU BESTIMMT.
Bitte macht Euch nicht lächerlich, das sind Grundbegriffe.
Paintballmarkierer fallen unter die Softairwaffenverordnung 2013. Dort sind sie genannt.
Re: Airsoft trotz Waffenverbot
Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 20:52
von Nuss_95
Papa Bär hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 20:41
Revierler hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 19:44
Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die
ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.
Ähh?
Re: Airsoft trotz Waffenverbot
Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 20:59
von AUG-andy
Österreich Bearbeiten
In Österreich sind Softairwaffen – anders als in Deutschland – keine Waffen im Sinne des österreichischen Waffengesetzes. Die Abgabe von Softairwaffen, welche die Nachahmungen echter Schusswaffen sind, ist an Personen unter 18 Jahren per Verordnung verboten.
Re: Airsoft trotz Waffenverbot
Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 21:10
von m_a_d
Papa Bär hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 20:41
Revierler hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 19:44
Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.
auf einen Kanister Essigsäure im Gesicht trifft die Aussage auch zu, ist aber dennoch keine Waffe

Re: Airsoft trotz Waffenverbot
Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 21:20
von Norander
In Deutschland fallen sogar Spritzpistolen ins Waffenrecht wenn sie die falsche Farbe haben
Wer's nicht glaubt googelt "Anscheinswaffen".
Die spinnen die Deutschen

Re: Airsoft trotz Waffenverbot
Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 21:28
von Paddy91
Revierler hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 20:51
Papa Bär hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 20:41
Revierler hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 19:44
Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.
Uh... Ist dann ein Haselnusstecken auch schon eine Waffe? Weil wenn ich dir damit ein paar mal ins Gesicht zünde bist du auch fertig.
Oder ein Tennisschläger. Oder ein Holzpantoffel.
DEM WESEN NACH DAZU BESTIMMT.
Bitte macht Euch nicht lächerlich, das sind Grundbegriffe.
Paintballmarkierer fallen unter die Softairwaffenverordnung 2013. Dort sind sie genannt.
Made my day!