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Re: Waffenschrank

Verfasst: So 15. Nov 2020, 18:03
von Spiky
MikeD hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 10:58 Jeder Einbrecher macht dir das Ding nämlich in kürzester Zeit mit nur einem einfachen Schraubendreher auf.
Und sind die Waffen dann weg, ist wahrscheinlich auch die WBK weg :-(
Wie kommst Du darauf, dass ein abgesperrter, gegen Verbringung gesicherter Blechspind nicht für eine ordnungsgemässe Aufbewahrung geeignet ist?

Wie kommst Du darauf, dass ein Entwenden von Waffen unter Gewalteinwirkung (Werkzeug/Schraubenzieher) zu einem Entzug der WBK führt?

Re: Waffenschrank

Verfasst: So 15. Nov 2020, 20:38
von MikeD
Spiky hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 18:03 Wie kommst Du darauf, dass ein abgesperrter, gegen Verbringung gesicherter Blechspind nicht für eine ordnungsgemässe Aufbewahrung geeignet ist?
Hängt wie gesagt von den sonstigen Umständen ab, in einer gut gesicherten Wohnung wird so ein Spind ausreichen, in einem (abgelegenen) Haus mit 08/15 Terrassentüre wohl eher nicht. Bei einer meiner Überprüfungen wurde mir vom Polizisten gesagt, dass sie solche "Blechspinde" (oder versperrte Kleiderkästen) bei Kat. B Waffen nicht gerne sehen und das auch im Protokoll vermerken. Was die BH dann macht ist nicht ihre Sache, es kann aber sein dass diese dann eine bessere Verwahrung vorschreibt.
Spiky hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 18:03 Wie kommst Du darauf, dass ein Entwenden von Waffen unter Gewalteinwirkung (Werkzeug/Schraubenzieher) zu einem Entzug der WBK führt?
Wird eine Waffe als gestohlen gemeldet, leitet die Behörde automatisch ein Verfahren zur Überprüfung der Verlässlichkeit und sicheren Verwahrung ein. Dann kommt u.A. §3 Abs 2 der Waffengesetz-Durchführungsverordnung zum tragen:
2. Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
Kommt die Behörde dann zum Schluss dass die Verwahrung fahrlässig war, kann sie die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen und die WBK entziehen. Ist kein Muss, kann aber passieren.

Re: Waffenschrank

Verfasst: So 15. Nov 2020, 21:37
von Spiky
:?:
Das ist doch nur Theorie

Wie ist es denn in der Praxis?
Bei der Neuausstellung/Erweiterung reichst Du Deine Unterlagen mit einem Foto der Verwahrung ein.
Die Behörde sagt Dir dann, ob diese Verwahrung in Ordnung ist.

Bei der 5järigen Kontrolle sagt Dir dann der Polizist, ob die Verwahrung noch immer in Ordnung ist bzw.
in weiterer Folge abermals die Behörde.

Wenn Du Dich an die Vorgabe der Behörde hälst, warum sollte dann die WBK weg sein?

Re: Waffenschrank

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 11:19
von MikeD
Spiky hat geschrieben: So 15. Nov 2020, 21:37 :?:
Das ist doch nur Theorie

Wie ist es denn in der Praxis?
Bei der Neuausstellung/Erweiterung reichst Du Deine Unterlagen mit einem Foto der Verwahrung ein.
Die Behörde sagt Dir dann, ob diese Verwahrung in Ordnung ist.

Bei der 5järigen Kontrolle sagt Dir dann der Polizist, ob die Verwahrung noch immer in Ordnung ist bzw.
in weiterer Folge abermals die Behörde.

Wenn Du Dich an die Vorgabe der Behörde hälst, warum sollte dann die WBK weg sein?
Genau das meinte ich damit, dass eine verbindliche Aussage zu dem Spind nur die Behörde machen kann.

Beantrage ich eine WBK (dafür brauche ich noch keinen Waffenschrank), verwahre die Waffe dann in so einem Spind (ohne Rücksprache mit der Behörde) und sie wird bei einem Einbruch gestohlen, kann die Behörde Probleme machen (bis zum Entzug der WBK). Hat die Behörde (auf Anfrage) den Spind akzeptiert bzw. wurde er bei einer Überprüfung durch die Polizei nicht beanstandet, wird´s wohl kein Problem geben. Das Gleiche gilt für eine Erweiterung, wenn die Behörde das Foto des Schrankes akzeptiert.

Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass beim Verlust einer Waffe immer die sichere Verwahrung in Frage gestellt wird, war diese aber von der Behörde so akzeptiert, ist man normalerweise aus dem Schneider.

Re: Waffenschrank

Verfasst: Di 17. Nov 2020, 09:11
von Zeusis
Wie sieht es bei dem aus?

https://www.tresor-online.at/Rottner-Gu ... fenschrank

Steht halt Ohne Sicherheits einstufung könnte das bei einer Gesetzes änderung like DE zu problemen führen 🤔🤔
Oder kann ich denn kaufen und den ersteren nehm ich als Lagerung für die Munition?

Lg

Re: Waffenschrank

Verfasst: Di 17. Nov 2020, 10:13
von MikeD
Zeusis hat geschrieben: Di 17. Nov 2020, 09:11 Wie sieht es bei dem aus?

https://www.tresor-online.at/Rottner-Gu ... fenschrank

Steht halt Ohne Sicherheits einstufung könnte das bei einer Gesetzes änderung like DE zu problemen führen 🤔🤔
Oder kann ich denn kaufen und den ersteren nehm ich als Lagerung für die Munition?

Lg
Der sollte in Österreich auf jeden Fall zur sicheren Verwahrung ausreichen, entspricht ja den gängigen Stufe A Waffenschränken.
Wenn man ihn noch mit der Wand bzw. Boden verschraubt, hat man sicher alles Zumutbare getan um seine Waffen sicher zu verwahren.

Ich nehme an, dass er nur deshalb keine Sicherheitseinstufung hat, weil er nach der Gesetzesänderung in Deutschland auf den Markt gekommen ist (sowieso nur mehr als Munitionsschrank zulässig wäre) und angeblich auch die VDMA 24992 zurückgezogen wurde (womit keine Stufe A/B Neueinstufungen nach dieser Norm mehr möglich wären).

Sollte es wirklich in Österreich zu einer Verschärfung der Verwahrungsvorschriften kommen, wird hoffentlich der Altbestand weiterhin zulässig bleiben. Im schlimmsten Fall müsste die Behörde eine bessere Verwahrung vorschreiben (worüber man sicher diskutieren kann).

PS: Schau einmal auf Geizhals.at, da gibt´s diesen Waffenschrank auch billiger.

Re: Waffenschrank

Verfasst: Mi 28. Apr 2021, 20:59
von Candyman
Hätte diesbezüglich eine Frage.
Muss ich meine FFW und meine Munition extra versperren oder kann ich beide in einem Tresor lagern?

Re: Waffenschrank

Verfasst: Mi 28. Apr 2021, 21:02
von trenck
Candyman hat geschrieben: Mi 28. Apr 2021, 20:59 Hätte diesbezüglich eine Frage.
Muss ich meine FFW und meine Munition extra versperren oder kann ich beide in einem Tresor lagern?
Bei uns in Österreich beides im selben Tresor, kein Problem. Du kannst die Waffe auch geladen drin liegen lassen, zusätzliche Magazine ebenfalls geladen, alles legal.

In manchen Prospekten findet man den Hinweis mit dem "Extra verschließbaren Fach für die Munition". Das bezieht sich aber auch Deutschland, da müssen Waffen und Munition voneinander getrennt gelagert werden.

trenck

Re: Waffenschrank

Verfasst: Mi 28. Apr 2021, 21:07
von gewo
Genau so ist es

Re: Waffenschrank

Verfasst: Mi 28. Apr 2021, 21:25
von Candyman
trenck hat geschrieben: Mi 28. Apr 2021, 21:02
Candyman hat geschrieben: Mi 28. Apr 2021, 20:59 Hätte diesbezüglich eine Frage.
Muss ich meine FFW und meine Munition extra versperren oder kann ich beide in einem Tresor lagern?
Bei uns in Österreich beides im selben Tresor, kein Problem. Du kannst die Waffe auch geladen drin liegen lassen, zusätzliche Magazine ebenfalls geladen, alles legal.

In manchen Prospekten findet man den Hinweis mit dem "Extra verschließbaren Fach für die Munition". Das bezieht sich aber auch Deutschland, da müssen Waffen und Munition voneinander getrennt gelagert werden.

trenck
Vielen Dank für die Antwort! :clap:

Re: Waffenschrank

Verfasst: Do 29. Apr 2021, 07:03
von Trijikon
gewo hat geschrieben: Mi 28. Apr 2021, 21:07Genau so ist es
Eher nicht!
Um eine unbegrenzte Anzahl an Lang- und Kurzwaffen sowie Munition unterzubringen, muss der Waffenschrank Widerstandsgrad I nach EN 1143-1 aufweisen.
Also auch bei den Nordmännern ist es möglich gemeinsam zu verwahren.
Nur bei Widerstandsgrad 0 ist es verboten!

LG Wolfgang

Re: Waffenschrank

Verfasst: Do 29. Apr 2021, 09:54
von gewo
Trijikon hat geschrieben: Do 29. Apr 2021, 07:03
gewo hat geschrieben: Mi 28. Apr 2021, 21:07Genau so ist es
Eher nicht!
Um eine unbegrenzte Anzahl an Lang- und Kurzwaffen sowie Munition unterzubringen, muss der Waffenschrank Widerstandsgrad I nach EN 1143-1 aufweisen.
Also auch bei den Nordmännern ist es möglich gemeinsam zu verwahren.
Nur bei Widerstandsgrad 0 ist es verboten!

LG Wolfgang
Geladen lagern ist bei den teutonen ned drin mit WBK

Re: Waffenschrank

Verfasst: So 2. Mai 2021, 19:52
von J4S
Auch bei Widerstandsgrad 0 ist das gemeinsame Verwahren in der BRD erlaubt.
Schrank < 200 kg: Max 5 Kurzwaffen und unbegrenzt Langwaffen sowie Munition, >200kg Max 10 KW und unbegrenzt LW sowie Munition, ohne räumliche Trennung.
Widerstandsgrad 1: Unbegrenzt LW, KW und Munition ohne räumliche Trennung.
Das Verbot der gemeinsamen Verwahrung gilt nur für die „alten“ Schränke nach A und B Standard, nicht für die neuen EN1143-1 Klassen !
Wichtig allerdings: die Waffen dürfen nicht geladen sein.
Das heißt: volles Magazin angesteckt, Patrone im Patronenlager oder Trommel: Verlust der WBK.
Waffenlichter, Laser und SD sollte die Behörde bei der Kontrolle auch nicht vorfinden…


https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=4