Seite 2 von 3

Re: USA Waffenimport

Verfasst: So 13. Dez 2020, 12:06
von Promo
Ist so korrekt, diese Waffe ist weiterhin KM nach KMG. Nachdem es sich um einen Drittstaat (nicht-EU) handelt, ist zum Import eine KM-Importgenehmigung durch das BMI erforderlich. Durchführen darf den Import nur ein Händler der zum Handel mit militärischen Waffen berechtigt ist.

Re: USA Waffenimport

Verfasst: So 13. Dez 2020, 16:40
von Herakles
Erstreckt sich die Endverbleibserklärung bis auf den einzelnen Waffenhändler und den Endverbraucher oder nur auf den Importeur?
Ist das überhaupt noch zu kontrollieren und kommt das Trump persönlich vorbei schauen?

Re: USA Waffenimport

Verfasst: So 13. Dez 2020, 18:47
von Jiggler
Auf das Land in welches exportiert wird, dort kann die Ware aber uneingeschränkt den Besitzer wechseln.

Mein Geissele Handguard hätte auch in Deutschland bleiben sollen, steht auch so auf der Rechnung und im Webshop wir auch nicht ins Ausland versendet, aber es gibt ja LogoiX oder Verwandtschaft. ;)

Bei Ware die registriert werden muss, ist das natürlich anders, die kannst eben nicht einfach mitnehmen.

Re: USA Waffenimport

Verfasst: So 13. Dez 2020, 18:48
von gewo
Herakles hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 16:40 Erstreckt sich die Endverbleibserklärung bis auf den einzelnen Waffenhändler und den Endverbraucher oder nur auf den Importeur?
Ist das überhaupt noch zu kontrollieren und kommt das Trump persönlich vorbei schauen?
Endverbleibserklärung -> distributor

Re: USA Waffenimport

Verfasst: So 13. Dez 2020, 20:14
von Patriot007
Und ein Verstoß wird auch sehr streng bestraft soweit ich weiß, da kennen die Amis keinen Spaß. Deswegen sind alle Händler so vorsichtig vermute ich mal

Re: USA Waffenimport

Verfasst: So 13. Dez 2020, 20:38
von HS911
Promo hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 12:06 Ist so korrekt, diese Waffe ist weiterhin KM nach KMG. Nachdem es sich um einen Drittstaat (nicht-EU) handelt, ist zum Import eine KM-Importgenehmigung durch das BMI erforderlich. Durchführen darf den Import nur ein Händler der zum Handel mit militärischen Waffen berechtigt ist.
Bitte um konkrete Quellenangabe.

Re: USA Waffenimport

Verfasst: So 13. Dez 2020, 21:47
von yoda
HS911 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 20:38
Promo hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 12:06 Ist so korrekt, diese Waffe ist weiterhin KM nach KMG. Nachdem es sich um einen Drittstaat (nicht-EU) handelt, ist zum Import eine KM-Importgenehmigung durch das BMI erforderlich. Durchführen darf den Import nur ein Händler der zum Handel mit militärischen Waffen berechtigt ist.
Bitte um konkrete Quellenangabe.
Wie willst du Kriegsmaterial lt. Kriegsmaterialgesetz bzw. Kriegsmaterialverordnung importieren wenn du dazu keine Berechtigung hast ?

Ich mein es ist grundsätzlich vollkommen wiedersinnig weil es am Ende eine Privatperson als Kat. B besitzt, aber Halbautomatische Karabiner sind lt. Kriegsmaterialverordnung nunmal Kriegsmaterial +es ist die Rechtsansicht vom BMI, also wieso sollte man sich dagegen auflehnen ?

Re: USA Waffenimport

Verfasst: So 13. Dez 2020, 22:10
von gewo
HS911 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 20:38
Promo hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 12:06 Ist so korrekt, diese Waffe ist weiterhin KM nach KMG. Nachdem es sich um einen Drittstaat (nicht-EU) handelt, ist zum Import eine KM-Importgenehmigung durch das BMI erforderlich. Durchführen darf den Import nur ein Händler der zum Handel mit militärischen Waffen berechtigt ist.
Bitte um konkrete Quellenangabe.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000621

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre
.

Re: USA Waffenimport

Verfasst: So 13. Dez 2020, 22:12
von gewo
HS911 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 20:38
Promo hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 12:06 Ist so korrekt, diese Waffe ist weiterhin KM nach KMG. Nachdem es sich um einen Drittstaat (nicht-EU) handelt, ist zum Import eine KM-Importgenehmigung durch das BMI erforderlich. Durchführen darf den Import nur ein Händler der zum Handel mit militärischen Waffen berechtigt ist.
Bitte um konkrete Quellenangabe.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000621

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre
.

Re: USA Waffenimport

Verfasst: Mo 14. Dez 2020, 08:57
von Promo
HS911 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 20:38
Promo hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 12:06 Ist so korrekt, diese Waffe ist weiterhin KM nach KMG. Nachdem es sich um einen Drittstaat (nicht-EU) handelt, ist zum Import eine KM-Importgenehmigung durch das BMI erforderlich. Durchführen darf den Import nur ein Händler der zum Handel mit militärischen Waffen berechtigt ist.
Bitte um konkrete Quellenangabe.
§ 140 GewO iVm BGBl. II Nr. 252/1998.

Damit es dir aber leichter fällt, das zu verstehen: die Klassifizierung von Schusswaffen für Waffenhändler hat sich durch die letzte WaffG Novelle nicht geändert, da sowohl die Gewerbeordnung als auch die Waffenbücher-Verordnung weiterhin Kriegsmaterial iSd KM-Vo klassifiziert. Daher ist Handel mit militärischen Waffen und militärischer Munition erforderlich, wobei diese Waffen sogar weiterhin in einem Waffenbuch für Kriegsmaterial zu führen sind, auch wenn sie waffenrechtlich Kat.B sind. Aus diesem Hintergrund heraus erhält ein Gewerbetreibender der keine Gewerbeberechtigung zum Handel mit militärischen Waffen und militärischer Munition hat auch keine Importgenehmigung zum Import von Kriegsmaterial.

Das führt übrigens dazu, dass beispielsweise der lokale Büchsenmacher ohne Genehmigung zum Handel mit Kriegsmaterial keinen Garand kaufen oder verkaufen darf, auch wenn er ihn als Privatperson aufgrund von WBK/WP besitzen darf. Gewerbetreibende mit entsprechender Berechtigung tragen diese Waffen als Kat.B ins ZWR ein, für diese stellt es aber KM dar, und werden daher auch im Kat.A Buch für KM geführt.

Re: USA Waffenimport

Verfasst: Mo 14. Dez 2020, 15:12
von sneipas omoh
Hallo zusammen!
Betrifft jetzt nicht direkt eine GANZE Waffe, sondern einen Schaft, ein Sportschaft für eine Kat.C Waffe (Boyds, AT-ONE-Thumbhole) - weiß jemand, warum die nicht direkt an Endkunden in Österreich versenden dürfen? Deutschland, Schweiz, Polen, Tschechien - alles nur nicht Österreich! - nur über Brownells - und da anscheinend unter sehr großen Schwierigkeiten.

LG
S.O.

Re: USA Waffenimport

Verfasst: Mo 14. Dez 2020, 15:25
von Promo
Deinem Text ist nicht zu entnehmen, wer denn der "Problemmacher" (= Verkäufer) ist, es klingt aber eher nach Regelungen eines Distributors/Herstellers als nach gesetzlichen Regelungen. Vielleicht eine Exklusivitätsvereinbarung hinsichtlich des Marktes Österreich.

Re: USA Waffenimport

Verfasst: Mo 14. Dez 2020, 15:51
von Jiggler
Kann aber auch itar sein, da dort das Land des Endverbleibs relevant ist und Österreich eventuell nicht mit dabei ist. War bei meinem Handguard auch so, der hätte auch nur in Deutschland bleiben dürfen. Verkauft durch einen deutschen Webshop.

Wenn du wen in DE kennst, lass es dorthin schicken. Logoix macht keine Zollabfertigung, falls es aus einem Drittstaat verschickt wird.

Re: USA Waffenimport

Verfasst: Mo 14. Dez 2020, 15:54
von gewo
Jiggler hat geschrieben: Mo 14. Dez 2020, 15:51 Kann aber auch itar sein, da dort das Land des Endverbleibs relevant ist und Österreich eventuell nicht mit dabei ist. War bei meinem Handguard auch so, der hätte auch nur in Deutschland bleiben dürfen. Verkauft durch einen deutschen Webshop.

Wenn du wen in DE kennst, lass es dorthin schicken. Logoix macht keine Zollabfertigung, falls es aus einem Drittstaat verschickt wird.
da gehts um kartellvereinbarungen
wenn wer einen grosshandelsvertrag hat in einem land fuer eine marke dann darf kein anderer haendl weltweit mehr was in das land versenden bzw verkaufen

Re: USA Waffenimport

Verfasst: So 20. Dez 2020, 14:14
von HS911
yoda hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 21:47
HS911 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 20:38
Promo hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 12:06 Ist so korrekt, diese Waffe ist weiterhin KM nach KMG. Nachdem es sich um einen Drittstaat (nicht-EU) handelt, ist zum Import eine KM-Importgenehmigung durch das BMI erforderlich. Durchführen darf den Import nur ein Händler der zum Handel mit militärischen Waffen berechtigt ist.
Bitte um konkrete Quellenangabe.
Wie willst du Kriegsmaterial lt. Kriegsmaterialgesetz bzw. Kriegsmaterialverordnung importieren wenn du dazu keine Berechtigung hast ?
gemäß den Bedtimmungen vom KMG. Und in diesem steht nicht einmal Ansatzweise, dass "
nur ein Händler der zum Handel mit militärischen Waffen berechtigt ist" einen Import durchführen darf.