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Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?
Zündhütchen sind, genau wie das Pulver, WBK pflichtig (oder irre ich mich da etwa gewaltig??)
Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?
Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?
ja
er irrt
zuender sind frei erhaeltlich ab 18 jahren
unterliegen als explosivstoff aber allfaelligen ein- bzw ausfuhrrestriktionen
und unterliegen mit ADR 1.4s den gefahrengutbestimmungen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?
ok, sorry, hätte mich sogar wetten getraut. Vielen Dank für die Aufklärung
Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?
Danke schön...
I'd rather be judged by 12 than carried by 6
Patronensammler: Wer seltene Kaliber besitzt, bitte melden. (vorrangig Kurzwaffenkaliber)
Patronensammler: Wer seltene Kaliber besitzt, bitte melden. (vorrangig Kurzwaffenkaliber)
- Chessnokov
- .357 Magnum
- Beiträge: 63
- Registriert: Fr 9. Sep 2022, 12:31
- Wohnort: Graz
Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?
Guten Abend zusammen!
Ich erkundige mich gerade um die Auflagen, damit mir das Wiederladen nicht um die Ohren fliegt
Bei meiner Recherche hat sich folgende Frage ergeben:
Was ist in diesem Kontext ein versperrtes Behältnis?
Im Sprengmittelgesetz sind bis auf die Sprengmittellagerverordnung alle notwendigen Informationen aufgelistet.
Für einen Laien, also für mich, sind die nachfolgenden Paragrafen zum Erwerb von Schießpulver die wichtigsten:
LG
Chess
PS: Am Ende habe eh auch noch aus dem Jahr 2014 einen weiteren Post gefunden. Auch aus dem Jahr 2011 gabs eine schöne Zusammenfassung.
Edit: Hinweistafel hinzugefügt
Ich erkundige mich gerade um die Auflagen, damit mir das Wiederladen nicht um die Ohren fliegt
Bei meiner Recherche hat sich folgende Frage ergeben:
Was ist in diesem Kontext ein versperrtes Behältnis?
Im Sprengmittelgesetz sind bis auf die Sprengmittellagerverordnung alle notwendigen Informationen aufgelistet.
Für einen Laien, also für mich, sind die nachfolgenden Paragrafen zum Erwerb von Schießpulver die wichtigsten:
- §23: Erwerb -> Eine WBK ist notwendig
- §34: Lagerung -> Maximal 10kg
- §35 Abs. 3: Bestimmungen für die sorgfältige Lagerung -> Sprengmittellagerverordnung
-> Hinweistafel <-
-> geeignete Löschhilfen <-
Feuerlöscher bereitstellen
-> in einem geeigneten Raum und versperrtem Behältnis <-
Raum: Zum Beispiel ein Abstellraum oder ein Keller
Versperrt: "unbefugten Zugriff zu verhindern"
LG
Chess
PS: Am Ende habe eh auch noch aus dem Jahr 2014 einen weiteren Post gefunden. Auch aus dem Jahr 2011 gabs eine schöne Zusammenfassung.
Edit: Hinweistafel hinzugefügt
Zuletzt geändert von Chessnokov am Mo 29. Jan 2024, 05:54, insgesamt 1-mal geändert.
CZ 457 20" .22lr | Glock 44 | Glock 19x | M38-96 | Sabatti Evo US Dessert .308 Win
Das österreichische Waffenrecht -> 978-3-214-17598-6
Sprengmittellagerverordnung § 23
Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?
Die beiden links haben es eh gut erklärt, mehr gibts dazu nicht.Chessnokov hat geschrieben: ↑So 28. Jan 2024, 22:07Guten Abend zusammen!
Ich erkundige mich gerade um die Auflagen, damit mir das Wiederladen nicht um die Ohren fliegt
Bei meiner Recherche hat sich folgende Frage ergeben:
Was ist in diesem Kontext ein versperrtes Behältnis?
Im Sprengmittelgesetz sind bis auf die Sprengmittellagerverordnung alle notwendigen Informationen aufgelistet.
Für einen Laien, also für mich, sind die nachfolgenden Paragrafen zum Erwerb von Schießpulver die wichtigsten:Vielleicht kann mir jemand bei meiner Frage helfen oder auch zeigen, wie ihr das Schießpulver lagert (versperrter Kasten, wo der Schlüssel dann im Tresor aufbewahrt wird, ...)? Vielleicht ist das auch schon die Antwort auf meine Frage?
- §23: Erwerb -> Eine WBK ist notwendig
- §34: Lagerung -> Maximal 10kg
- §35 Abs. 3: Bestimmungen für die sorgfältige Lagerung -> Sprengmittellagerverordnung
-> geeignete Löschhilfen <-
Feuerlöscher bereitstellen
-> in einem geeigneten Raum und versperrtem Behältnis <-
Raum: Zum Beispiel ein Abstellraum oder ein Keller
Versperrt: "unbefugten Zugriff zu verhindern"
LG
Chess
PS: Am Ende habe eh auch noch aus dem Jahr 2014 einen weiteren Post gefunden. Auch aus dem Jahr 2011 gabs eine schöne Zusammenfassung.
Genau so (ohne hier auf persönliche Details einzugehen) halte ich es auch
- Chessnokov
- .357 Magnum
- Beiträge: 63
- Registriert: Fr 9. Sep 2022, 12:31
- Wohnort: Graz
Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?
Chessnokov hat geschrieben: ↑So 28. Jan 2024, 22:07Bei meiner Recherche hat sich folgende Frage ergeben:
Was ist in diesem Kontext ein versperrtes Behältnis?
In den beiden Threads wird auf das Thema "versperrtes Behältnis" nicht näher eingegangen, vielleicht habe ich es auch überlesen.
Naja, ich überlege gerade, ob ich mir einen versperrbaren Medizinschrank zulegen soll, wo ich auf die Türe dann eine Hinweistafel klebe.
CZ 457 20" .22lr | Glock 44 | Glock 19x | M38-96 | Sabatti Evo US Dessert .308 Win
Das österreichische Waffenrecht -> 978-3-214-17598-6
Sprengmittellagerverordnung § 23
Re: Rechtliche Einschränkungen fürs Wiederladen?
Hinsichtlich Pulverlagerung ist es besser, eher keinen extrem robusten Schrank zur Lagerung zu verwenden. Bei einem einfachen Blechspind oder vergleichbarem Schrank baut sich im Falle eines Brands weniger Druck auf. Hinweisschild ist eine gute Maßnahme.