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Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung
Verfasst: So 7. Jul 2024, 15:47
von chrtha
Nostromo hat geschrieben: So 29. Okt 2023, 20:38
Promo hat geschrieben: So 29. Okt 2023, 19:57
Wenn du ernsthaft sammeln willst, dann wirst du mit der Erweiterung Sammeln kein Problem haben. Wenn du es nur dazu missbrauchen willst, um dir x-beliebige Waffen zu kaufen, dann wird es nichts werden.
Definiere dein Sammelgebiet, lies die zugehörigen Fachbücher, überleg dir welche Waffen du dann kaufen willst, überlege dir die sichere Verwahrung (wenn es erst Mal "nur" um 20 Stück geht, dann reichen auch ein größerer Tresor) und gehe dann zur Behörde.
Das ist mein Plan, danke dir.
Hat's geklappt?

LG, chrtha
Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung
Verfasst: So 7. Jul 2024, 15:49
von chrtha
Markus_H hat geschrieben: Sa 28. Okt 2023, 10:30
1: IPSC open + Ersatz
2: IPSC Standard + Ersatz
3: IPSC Produktion + Ersatz
4: "Mini IPSC" 22lr + Ersatz
5: FFW Präzision GK Pistole
6: FFW Präzision KK Pistole
7+8 gleiche als Revolver
9: Dienstpistole (nimmst keine Glock)
10: Glock
11: Compact pistole
12: compact Revolver
13: subcompact Pistole
14: subcompact Revolver
15: Magnum FFW
16: Ultramagnum FFW
17: SLF Dynamisch
18: Slb Statisch
19: SLB Dynamisch
20: SLB PCC
21: Mini SLB (22lr)
22: Flinte Manual Dynamisch
Unzählige Ordonanz Bewerbe verschiedener Jahreszahlen/Länder/....
Disziplinen gibts genug, irgendwann wird eher die Zeit knapp alles zu trainieren, schießen und Leihgeräte organisieren....
Das ist eine sehr schlüssige Liste, so ähnlich bin ich auch unterwegs, Dein Jagd-Argument hätte mich noch ein wenig genauer interessiert. Sagst Du da, es soll eine 9mm-Pistole oder ähnlich als allgemeine Nachsuchewaffe, eine .44/.357/10mm Auto für Sau, Kleinkaliber für Fallenjagd etc sein?
Wäre für einen konkreteren Hinweis sehr dankbar.
LG, chrtha
Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung
Verfasst: So 7. Jul 2024, 21:21
von Nostromo
chrtha hat geschrieben: So 7. Jul 2024, 15:47
Nostromo hat geschrieben: So 29. Okt 2023, 20:38
Promo hat geschrieben: So 29. Okt 2023, 19:57
Wenn du ernsthaft sammeln willst, dann wirst du mit der Erweiterung Sammeln kein Problem haben. Wenn du es nur dazu missbrauchen willst, um dir x-beliebige Waffen zu kaufen, dann wird es nichts werden.
Definiere dein Sammelgebiet, lies die zugehörigen Fachbücher, überleg dir welche Waffen du dann kaufen willst, überlege dir die sichere Verwahrung (wenn es erst Mal "nur" um 20 Stück geht, dann reichen auch ein größerer Tresor) und gehe dann zur Behörde.
Das ist mein Plan, danke dir.
Hat's geklappt?

LG, chrtha
Hab es noch nicht versucht, werde ich aber bald mal in Angriff nehmen...
Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung
Verfasst: So 7. Jul 2024, 21:27
von chrtha
Nostromo hat geschrieben: So 7. Jul 2024, 21:21
chrtha hat geschrieben: So 7. Jul 2024, 15:47
Nostromo hat geschrieben: So 29. Okt 2023, 20:38
Promo hat geschrieben: So 29. Okt 2023, 19:57
Wenn du ernsthaft sammeln willst, dann wirst du mit der Erweiterung Sammeln kein Problem haben. Wenn du es nur dazu missbrauchen willst, um dir x-beliebige Waffen zu kaufen, dann wird es nichts werden.
Definiere dein Sammelgebiet, lies die zugehörigen Fachbücher, überleg dir welche Waffen du dann kaufen willst, überlege dir die sichere Verwahrung (wenn es erst Mal "nur" um 20 Stück geht, dann reichen auch ein größerer Tresor) und gehe dann zur Behörde.
Das ist mein Plan, danke dir.
Hat's geklappt?

LG, chrtha
Hab es noch nicht versucht, werde ich aber bald mal in Angriff nehmen...
Viel Erfolg!
Falls Du in Wien bist, hier dürften „größere“ Anträge aktuell recht lange liegen (bis zu sechs Monaten) …
Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung
Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 06:27
von Markus_H
chrtha hat geschrieben: So 7. Jul 2024, 15:49
Das ist eine sehr schlüssige Liste, so ähnlich bin ich auch unterwegs, Dein Jagd-Argument hätte mich noch ein wenig genauer interessiert. Sagst Du da, es soll eine 9mm-Pistole oder ähnlich als allgemeine Nachsuchewaffe, eine .44/.357/10mm Auto für Sau, Kleinkaliber für Fallenjagd etc sein?
Wäre für einen konkreteren Hinweis sehr dankbar.
LG, chrtha
Entsprechend der eigenen Jagdmöglichkeiten kann man schlüssig argumentieren.
Betreibst du Nachsuchen mit Hund -> FFW Magnum Kaliber
Fangjagd -> FFW 22lr
Eventuell auch Baujagd mit Hund -> FFW 9mm/38special
Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung
Verfasst: Mi 24. Jul 2024, 14:08
von Coolhand1980
Man kann 3 Waffen für die sportlich am intensivsten betrieben Disziplinen durchwegs argumentieren.
1. Waffe
2. Ersatzwaffe (vor allem, wenn man weit zu Wettkämpfen anreisen muss, Stichwort Auslandsmatches)
3. Erprobungswaffe für neue Tuningteile. Man will sich ja die beiden Wettkampfwaffen nicht "kaputt tunen" und dann beim Match
versagen. Geht gut für komplizierte Waffenkategorien wie ARs oder KW mit Optik. Für "Dienstwaffen" wird das natürlich weniger gut gehen.
Kommt immer drauf an, was du hast, was du damit machst, und was du haben willst.
Aber PPC1500 Wettkämpfe schießen ist sicher eine gute Methode, viele Plätze mit eher geringem Matchaufwand begründen zu können, da du auf jedem Match mit mehreren Waffen antreten kannst. Das geht zB beim IPSC nicht.
Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung
Verfasst: Sa 27. Jul 2024, 12:40
von chrtha
Coolhand1980 hat geschrieben: Mi 24. Jul 2024, 14:08
Man kann 3 Waffen für die sportlich am intensivsten betrieben Disziplinen durchwegs argumentieren.
1. Waffe
2. Ersatzwaffe (vor allem, wenn man weit zu Wettkämpfen anreisen muss, Stichwort Auslandsmatches)
3. Erprobungswaffe für neue Tuningteile. Man will sich ja die beiden Wettkampfwaffen nicht "kaputt tunen" und dann beim Match
versagen. Geht gut für komplizierte Waffenkategorien wie ARs oder KW mit Optik. Für "Dienstwaffen" wird das natürlich weniger gut gehen.
Kommt immer drauf an, was du hast, was du damit machst, und was du haben willst.
Aber PPC1500 Wettkämpfe schießen ist sicher eine gute Methode, viele Plätze mit eher geringem Matchaufwand begründen zu können, da du auf jedem Match mit mehreren Waffen antreten kannst. Das geht zB beim IPSC nicht.
Hast Du das Argument „Ersatzwaffe“ schon praktisch bei der Behörde durchsetzen können?
Ich habe das in Wien probiert und aus den FFWGK, PPC und IPSC Regelwerken alle Bestimmungen zitiert, die zur Verwendung einer Ersatzwaffe bei Defekten berechtigen - das hat bei meiner Referentin Lächeln / Kopfschütteln ausgelöst, akzeptiert wurde es nicht.
Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung
Verfasst: Sa 27. Jul 2024, 16:41
von Exitus
Wenn du tatsächlich Argumente für Ersatzwaffen hast, sprich mehrere IPSC und PPC Matches bestritten hast. Beantrage die Erweiterung, lass es per Bescheid ablehnen und leg Widerspruch ein.
Dann wirds auch was.
Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung
Verfasst: Sa 27. Jul 2024, 18:51
von gewo
Das ist leider nicht gesagt.
Erweiterungen dieser Art liegen im Ermessen des Sachbearbeiters. Er ist da eigentlich an keine Vorgaben gebunden.
Wenn mit dem SB ein Einvernehmen über kleinere Stückzahlsprünge möglich ist dann ist das sicher der gscheitete Weg. Ned jeder will bis zum Vwgh prozessieren
Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung
Verfasst: Di 20. Aug 2024, 00:20
von chrtha
Ich sehe das wie @gewo. Und auch das "Durchstreiten" ist kein Rezept zum Erfolg, weil die Waffenbehörde die Möglichkeit hat (und jedenfalls die LPD Wien auch nutzt), gegen eine allenfalls positive (schützenfreundliche) Entscheidung des Verwaltungsgerichts (2. Instanz) eine "Amtsrevision" an den Verwaltungsgerichtshof (3. und letzte Instanz) zu erheben - und dort dürfen Waffenbesitzer (wenn man sich die jüngsten Entscheidungen zu Erweiterungen (und auch Waffenpässen) so anschaut, auf wenig Verständnis hoffen.
Hat übrigens jemand aus Wien aktuelle Erfahrungswerte zu Erweiterungen (Bearbeitungsdauer; guter/schlechter Ausgang)? Ein Antrag von mir ist dort aktuell seit fast sechs Monaten in Bearbeitung, einem befreundeten Schützen geht's genauso, und auch im Vereinstratsch habe ich zuletzt durchwegs von langen Verfahrensdauern und auch Ablehnungen gehört.

Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung
Verfasst: Di 20. Aug 2024, 08:33
von mrek78
Ich kann bei diesem Thema nur zur Richtung sammeln raten, Bsp. Österreichische Waffen der Kategorie B, mit Glock hat man keine Probleme eine Liste für das Sammelgebiet zu machen, paar Bücherl gibts auch, die guten meist Englisch. Mit Glock alleine kommt man auf über 200 verschiedene Pistolen (unterschiedliche Generationen). Steyr kommt dann noch mit den Pistolen und AUG's dazu und dann gibts ja noch ein paar Exoten die sicher interessant sind, wie z.B. Rast&Gasser, Wolf Ultramatic, etc.
Sammeln wäre ja nur ein Teil der WBK, wenn man von Anfang an auch Sportschütze dazu nimmt kann man Waffen außerhalb des Sammelgebiets auch gut argumentieren, wird jedoch schwieriger.
Aus meiner Erfahrung kommen alle dies wirklich ernst meinen zu mehr Plätzen. Wichtig, nicht durch eine mündliche Absage der Behörde mit "das wird sowieso nix" abschrecken lassen, wenn das Sammelgebiet eingeschränkt ist, Literatur und Wissen vorhanden ist (ihr müsst nicht alles wissen!!!) und auch die Verwahrung sicher gestellt ist, sollte das auf jeden Fall schriftlich eingereicht werden und auch klappen! Ps.: die Erweiterung geht immer nur in kleineren Schritten, wer glaubt von 2 auf 50 geht mit der ersten Erweiterung irrt, meist macht die Behörde kleine Schritte, erst wenn die Plätze wieder voll sind kann wieder erweitert werden. Bei der Erweiterung sollte man dennoch höher ansetzen, Bsp.: von 2 auf 20 Plätze, die Behörden feilschen hier manchmal und genehmigen 10 Plätze, manche auch nur 5, falls nicht auch gut

. Die gute Nachricht, je mehr Plätze man hat desto eher klappen größere Erweiterungen, Voraussetzung ist immer die Einhaltung des Sammelgebiets.
Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung
Verfasst: Di 20. Aug 2024, 08:52
von AUG-andy
chrtha hat geschrieben: Di 20. Aug 2024, 00:20
Ich sehe das wie @gewo. Und auch das "Durchstreiten" ist kein Rezept zum Erfolg, weil die Waffenbehörde die Möglichkeit hat (und jedenfalls die LPD Wien auch nutzt), gegen eine allenfalls positive (schützenfreundliche) Entscheidung des Verwaltungsgerichts (2. Instanz) eine "Amtsrevision" an den Verwaltungsgerichtshof (3. und letzte Instanz) zu erheben - und dort dürfen Waffenbesitzer (wenn man sich die jüngsten Entscheidungen zu Erweiterungen (und auch Waffenpässen) so anschaut, auf wenig Verständnis hoffen.
Hat übrigens jemand aus Wien aktuelle Erfahrungswerte zu Erweiterungen (Bearbeitungsdauer; guter/schlechter Ausgang)? Ein Antrag von mir ist dort aktuell seit fast sechs Monaten in Bearbeitung, einem befreundeten Schützen geht's genauso, und auch im Vereinstratsch habe ich zuletzt durchwegs von langen Verfahrensdauern und auch Ablehnungen gehört.
Vor 2 Jahren war das Erweitern in Wien für +10 Stück mit entsprechendem Sammelgebiet und guter Dokumentation kein Problem. Allerdings beschränkt auf ein spezielles Sammlergebiet. Auch die schriftliche Ausarbeitung und Begründung in gebundener Buchform macht sicher die halbe Miete aus. Da sieht der Sachbearbeiter oder Jurist sofort den Ehrgeiz und das Wissen um die zu erweiternde Materie. Der Antrag ging ohne weitere Nachfrage durch.
Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung
Verfasst: Di 20. Aug 2024, 12:17
von impact
Naja, aber die meisten werden erweitern wollen, weils möglichst viele verschiedene Waffen haben möchten. Was helfen 100 plätze wenn diese vorgesehen sind sie mit Versionen der gleichen Waffe "zuzumüllen"?
Nicht falsch verstehen, wenn jemand tatsächlich interessiert ist sich eine Sammlung aufzubauen, dann freuts mich dass es diese Möglichkeit gibt. Aber der Regelfall wirds eher nicht sein.
Ich wollte selbst vor kurzem erweitern, hab mit Ergebnislisten, Schießtrainer, inoffiziellem IPSC ranking top 10, Vorbereitung auf WM, WM, vorhandene WS auf Komplettwaffe, Kooperationen mit Firmen (Testwaffen) etc argumentiert und von einer handvoll B u A plätzen würde mir ein B platz auf 10 genehmigt werden... Da frag ich mich dann auch...
Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung
Verfasst: Di 20. Aug 2024, 15:18
von Promo
impact hat geschrieben: Di 20. Aug 2024, 12:17
Naja, aber die meisten werden erweitern wollen, weils möglichst viele verschiedene Waffen haben möchten. Was helfen 100 plätze wenn diese vorgesehen sind sie mit Versionen der gleichen Waffe "zuzumüllen"?
Nicht falsch verstehen, wenn jemand tatsächlich interessiert ist sich eine Sammlung aufzubauen, dann freuts mich dass es diese Möglichkeit gibt. Aber der Regelfall wirds eher nicht sein.
Das Schöne am Sammeln ist, dass man sich selbst sein Sammelgebiet definieren kann. Mir sind Sammler bekannt, die Sammeln in der Tat von einem Hersteller ein Modell (ein Beispiel für sowas wäre Walther PPK). Du kannst aber genauso die Waffen des 2. Weltkrieges sammeln, da wirst du vermutlich fast nie fertig werden und hast von Revolvern über Pistolen bis zu HA-Gewehren so ziemlich alles dabei. Von daher kann ich das "Versionen der gleichen Waffe zumüllen" nicht nachvollziehen, da es eine persönliche Entscheidung ist, wie man sein Sammelgebiet definiert (ein extremes Beispiel für "fast alles" wäre z.B. "Faustfeuerwaffen europäischer Hersteller ab 1900" oder gar "behördlich geführte Schusswaffen").
Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung
Verfasst: Di 20. Aug 2024, 15:49
von AUG-andy
impact hat geschrieben: Di 20. Aug 2024, 12:17
Naja, aber die meisten werden erweitern wollen, weils
möglichst viele verschiedene Waffen haben möchten. Was helfen 100 plätze wenn diese vorgesehen sind sie mit Versionen der gleichen Waffe "zuzumüllen"?
Genau das will der Staat unterbinden.
Auch nicht böse gemeint.
Sammler stellen in den Augen der Juristen die kleinere "Bedrohung " dar, als der "Waffennarr" aus der Mittelschicht. So und nicht anders kann ich mir die Zuteilung gedanklich vorstellen.