Haben das nicht schon einige Behörden versucht inzwischen und sind alle gescheitert? Meine ich hätte das schon ein paar Sachen gelesen.Snoop hat geschrieben: ↑Do 15. Mai 2025, 19:36...
Und Faktum ist, dass es dazu eben aktuell eine rechtliche Unsicherheit in Form der (geänderten) Rechtsmeinung des BMI gibt. Da muss man nicht gleich sein Beinkleid beschmutzen, da gebe ich Dir recht, aber erstens ist Vorsicht mit der Handhabung des Bestands angesagt und zweitens weiß wirklich keiner, was rauskommt, wenn nur eine einzige Behörde auf Basis dieser BMI-Ansicht einen Überbestand strafrechtlich anzeigt und das vor Gericht kommt oder die WBK entzieht und der VwGH befasst wird. Da darf man sich schon ein wenig damit befassen, meine ich.
Ist auch schwer zu argumentieren von deren Seite wenn sie den 'Überbestand' selbst eingetragen haben und sie ihn seit Jahren jedesmal sehen, wenn sie die entsprechenden ZWR-Einträge aufrufen. Dann ändern sie von heute auf morgen ihre Meinung und stellen plötzlich fest, dass das ja schon immer Unrecht war und sie da halt jetzt erst drauf gekommen sind in einer nächtlichen Erleuchtung? Kann ich verstehen dass da selbst der den Behörden wohngesonnenste Richter Bauchschmerzen bekommt, wenn er dem folgen soll.
Meiner Meinung nach kommen sie nicht drum rum, das Gesetz zu ändern, wenn ihnen der Status Quo nicht passt, und dann müssen sie auch im Gesetz festlegen, was mit dem rechtlich einwandfrei in Besitz befindlichen Altbestand passiert. Wurschteleien a la 'wir haben halt unsere Meinung geändert' sind scheinen selbst für die österreichische Justiz etwas zu viel der Behördenwillkür.